Seite 1 von 1

Frage zur Versicherungspflicht bei unständiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit über die KSK

Verfasst: 28.03.2025, 10:08
von MartinDabbler
Guten Tag zusammen,

Re: Frage zur Versicherungspflicht bei unständiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit über die KSK

Verfasst: 28.03.2025, 10:32
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
ich selbst bin bei diesem Thema schon zu lange raus aus dem Geschäft und kann dazu leider nichts (mehr) schreiben. Sicher aber unsere anderen Experten/innen - warten wir es ab.
Gruss
Czauderna

Re: Frage zur Versicherungspflicht bei unständiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit über die KSK

Verfasst: 28.03.2025, 10:38
von MartinDabbler
Hallo Czauderna,
danke für Eure Hilfe und die Begrüßung, ich bin gespannt! :)

Re: Frage zur Versicherungspflicht bei unständiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit über die KSK

Verfasst: 28.03.2025, 12:31
von heinrich
Du solltest Dich an deine KK wenden.

Dies hier in einem Forum zu beschreiben....puh schwierig, weil deine KK eine andere Auffassung haben könnte.


Es kommt darauf an, ob du hauptberuflich selbstständig bist.

Die KK arbeiten regelmäßig nach diesem Papier.

https://www.kbs.de/SharedDocs/Downloads ... llt%20(vgl.

Wenn es nach diesem Papier keine Entscheidung geben kann (weil nicht beschrieben), dann muss halt ein Mensch eine Entscheidung treffen.

Rede offen mit deiner KK

Re: Frage zur Versicherungspflicht bei unständiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit über die KSK

Verfasst: 28.03.2025, 12:58
von MartinDabbler
Danke! Ich hatte schon herausgefunden, dass es bei selbstständiger und unständiger Beschäftigung immer eine Abwägung ist, ging nur aufgrund einiger Quellen davon aus, dass der Fall bei der KSK eindeutiger ist. Gibt es hier eventuell KSK-Versicherte, die weiterhelfen können? Trifft die Entscheidung trotzdem immer die KK nach denselben Kriterien?

Re: Frage zur Versicherungspflicht bei unständiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit über die KSK

Verfasst: 28.03.2025, 13:17
von heinrich
hier verirren sich normalerweise keine KSK Menschen.

ja. die KK entscheiden regelmäßig nach dem Link, den ich eingestellt habe.

Ergibt sich daraus jedoch keine Entscheidung, muss ein Mensch die Rechtslage deuten.
Das kann unterschiedlich ausfallen.