Hallo werte Forumsmitglieder,
bin neu hier und habe zwei Fragen zur Pflegeversicherung, sofern auch dieser Bereich hier abgebildet wird. Evtl. kann mir ein Mitarbeiter einer GKV helfen.
Meine Mutter braucht erhebliche Pflegeleistungen. Sie hat Pflegegrad IV und ist im betreuten Wohnen untergebracht. Das funktioniert (noch) mit Mühe, weil der Pflegedienst unmittelbar vorort ist.
Nach einem Wechsel des Pflegedienstbetreibers sind in den vergangenen drei Jahren die Preise für die Einzelleistungen massiv angestiegen. Inzwischen erfolgen dreimal jährlich Preiserhöhungen.
1. Sind Preiserhöhungen dreimal jährlich normal (die müssten ja jeweils mit den Kostenträgern (GKV) verhandelt werden)?
2. Ist die Kostensteigerung der Einzelleistungspreise von 2022 zu 2025 um 50%, das entspricht einer jährlichen Preissteigerung von 15%, normal?
Danke im Voraus für die Beantwortung
Railroad
Kostenentwicklung bei ambulanter Pflege - Pflegeversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Kostenentwicklung bei ambulanter Pflege - Pflegeversicherung
Hallo und willkommen im Forum
Um welche Einzelleistungen handelt es sich und was wurde berechnet. Erfolgt die Abrechnung des Pflegedienstes direkt mit der Pflegekasse oder ist in dem Fall die Mutter Rechnungsempfängerin. Normalerweise erfolgen die Abrechnungen von Pflegeleistungen (nicht hauswirtschaftliche Versorgung) ohne hin durch den Pflegedienst nach einem geltenden Gebührenvertrag. Ob eine Steigerung dieser Leistungen innerhalb von 2 Jahren um 50% normal ist - ich meine nein, allerdings müssten wir dafür genauere Daten haben.
Gruss
Czauderna
Um welche Einzelleistungen handelt es sich und was wurde berechnet. Erfolgt die Abrechnung des Pflegedienstes direkt mit der Pflegekasse oder ist in dem Fall die Mutter Rechnungsempfängerin. Normalerweise erfolgen die Abrechnungen von Pflegeleistungen (nicht hauswirtschaftliche Versorgung) ohne hin durch den Pflegedienst nach einem geltenden Gebührenvertrag. Ob eine Steigerung dieser Leistungen innerhalb von 2 Jahren um 50% normal ist - ich meine nein, allerdings müssten wir dafür genauere Daten haben.
Gruss
Czauderna
Re: Kostenentwicklung bei ambulanter Pflege - Pflegeversicherung
Hallo Czauderna,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort!
Zunächst, die Erhöhung von 50% trat innerhalb von 3 Jahren, von 2022 bis 2025 ein. Bei „Zinseszins-Betrachtung“ sind das jährlich 15%.
Es erfolgen sowohl pflegerische Leistungen (insbesondere Grundpflege) als auch hauswirtschaftliche Versorgung (Essenbereitung, Wohnungsreinigung). Daneben erfolgen Betreuungsleistungen (Einzel- und Gruppenbetreuung).
Zahlungspflichtige ist meine Mutter. Der Pflegedienst rechnet unmittelbar mit der Kranken-/Pflegekasse ab.
Sofern der Pflegesachleistungsbetrag nicht ausgeschöpft wurde, wurde der Rest als Pflegegeld ausbezahlt (sogenannte Kombinationsleistung).
Sofern mehr Leistungen als der zur Verfügung stehende Betrag erbracht wurden, muss meine Mutter das entsprechend selbst bezahlen.
Da durch die Steigerung der Einzelpreise wie auch durch Zunahme der Inanspruchnahme von Leistungen inzwischen der zur Verfügung stehende Betrag regelmäßig überschritten wurde, erledigen wir jetzt einen erheblichen Teil der Pflege selbst.
Im Pflegevertrag meiner Mutter ist festgelegt, dass die „Preise“ für die Leistungen mit den Kassen verhandelt werden und das Verhandlungsergebnis maßgeblich für meine Mutter als Zahlungspflichtige ist. Nach meinem Kenntnisstand wird die Entgelthöhe für jeden Pflegedienst individuell mit den Kostenträgern vereinbart, auch wenn es einen landesweiten Leistungskomplexkatalog für ambulante Pflegeleistungen gibt, der u.a. die Anzahl der Punkte für jeden Leistungskomplex definiert.
Angesichts dessen, dass inzwischen dreimal jährlich die Preise erhöht werden, müsste auch dreimal jährlich mit den Kassen vereinbart werden. Das erscheint mir unwahrscheinlich.
vielen Dank für Ihre prompte Antwort!
Zunächst, die Erhöhung von 50% trat innerhalb von 3 Jahren, von 2022 bis 2025 ein. Bei „Zinseszins-Betrachtung“ sind das jährlich 15%.
Es erfolgen sowohl pflegerische Leistungen (insbesondere Grundpflege) als auch hauswirtschaftliche Versorgung (Essenbereitung, Wohnungsreinigung). Daneben erfolgen Betreuungsleistungen (Einzel- und Gruppenbetreuung).
Zahlungspflichtige ist meine Mutter. Der Pflegedienst rechnet unmittelbar mit der Kranken-/Pflegekasse ab.
Sofern der Pflegesachleistungsbetrag nicht ausgeschöpft wurde, wurde der Rest als Pflegegeld ausbezahlt (sogenannte Kombinationsleistung).
Sofern mehr Leistungen als der zur Verfügung stehende Betrag erbracht wurden, muss meine Mutter das entsprechend selbst bezahlen.
Da durch die Steigerung der Einzelpreise wie auch durch Zunahme der Inanspruchnahme von Leistungen inzwischen der zur Verfügung stehende Betrag regelmäßig überschritten wurde, erledigen wir jetzt einen erheblichen Teil der Pflege selbst.
Im Pflegevertrag meiner Mutter ist festgelegt, dass die „Preise“ für die Leistungen mit den Kassen verhandelt werden und das Verhandlungsergebnis maßgeblich für meine Mutter als Zahlungspflichtige ist. Nach meinem Kenntnisstand wird die Entgelthöhe für jeden Pflegedienst individuell mit den Kostenträgern vereinbart, auch wenn es einen landesweiten Leistungskomplexkatalog für ambulante Pflegeleistungen gibt, der u.a. die Anzahl der Punkte für jeden Leistungskomplex definiert.
Angesichts dessen, dass inzwischen dreimal jährlich die Preise erhöht werden, müsste auch dreimal jährlich mit den Kassen vereinbart werden. Das erscheint mir unwahrscheinlich.
Re: Kostenentwicklung bei ambulanter Pflege - Pflegeversicherung
Hallo,
mir erscheint dies auch unwahrscheinlich - insbesondere da es sich hier um Pflegeleistungen, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen handelt, ist es schwierig, zumindest für mich, da etwas Konkretes auszuführen. Ich empfehle, mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen und diese Sache anzusprechen. Was es zu meiner aktiven Zeit nicht gab, dass wir mit den jeweiligen Pflegediensten gesondert verhandelt haben und damit meine ich aber nur die Pflegeleistungen. Da gab es einen Vertrag für alle, der auch nicht kassenbezogen galt. Hauswirtschaftliche Versorgung wurde nicht der Sachleistung zugerechnet und wurde damals so gut wie gar nicht von den Pflegediensten angeboten. Wie geschrieben, ich empfehle den Kontakt mit der Pflegekasse.
Gruss
Czauderna
mir erscheint dies auch unwahrscheinlich - insbesondere da es sich hier um Pflegeleistungen, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen handelt, ist es schwierig, zumindest für mich, da etwas Konkretes auszuführen. Ich empfehle, mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen und diese Sache anzusprechen. Was es zu meiner aktiven Zeit nicht gab, dass wir mit den jeweiligen Pflegediensten gesondert verhandelt haben und damit meine ich aber nur die Pflegeleistungen. Da gab es einen Vertrag für alle, der auch nicht kassenbezogen galt. Hauswirtschaftliche Versorgung wurde nicht der Sachleistung zugerechnet und wurde damals so gut wie gar nicht von den Pflegediensten angeboten. Wie geschrieben, ich empfehle den Kontakt mit der Pflegekasse.
Gruss
Czauderna
Re: Kostenentwicklung bei ambulanter Pflege - Pflegeversicherung
Hallo Czauderna,
vielen Dank für Ihren Rat.
Railroad
vielen Dank für Ihren Rat.
Railroad
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