Meine Thaifrau und ich sind im Sommer 7 Monate in Deutschland und im Winter 5 Monate in Thailand. Jedesmal muß ich meine Frau bei der TK an-und abmelden. Soweit gut, doch letztes Jahr betrug die Kündigung auf einmal 2 Monate und ich habe der TK Geld geschenkt! Angenehm ist die Auslandsversicherung dann für Thailand über die TK bei der Envivas, recht preiswert.
Doch sobald wir zurück sind setzt die Bürokratie ein. Anfang der 20 ger Jahre ging es schnell, doch zunehmend wechseln Briefe hin und her. Kein online Verkehr.Letztes Jahr kam die Versicherten Karte nach 6 Wochen....
Meine Frau ist schon 15 Jahre bei der TK, doch nichts wird gespeichert, alles fängt von 0 an.
Nun die Frage. Gibt es eine GKV wo es einfacher, geschmeidiger geht ?
Vielen Dank, Bergwind
Pausierung der GKV durch Thailand Aufenthalt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Pausierung der GKV durch Thailand Aufenthalt
Hallo und willkommen im Forum
was verstehst du unter Speicherung?
Die TK ist die größte Ersatzkasse in Deutschland und wer dort versichert ist und auch mal versichert war (innerhalb der letzten 30 Jahre), dessen Daten (Dauer und Art der Mitgliedschaft) werden dort auch gespeichert. Von daher, wenn es immer nur um die gleiche Krankenkasse geht, sollte der Verwaltungsaufwand bei Ende und auch bei Beginn einer Mitgliedschaft, zumal sich offenbar bei der Enivas um einen "Kooperationspartner" der TK handelt, verhältnismäßig gering sein. Das wird bei einer anderen Krankenkasse sicherlich nicht anders sein.
Was genau hat sich denn im Ablauf seit 2020 in der Form geändert, dass es so bürokratisch und vor allen Dingen langsam vonstattengeht mit Beginn und Ende der TK-Mitgliedschaft ?.
Gruss
Czauderna
was verstehst du unter Speicherung?
Die TK ist die größte Ersatzkasse in Deutschland und wer dort versichert ist und auch mal versichert war (innerhalb der letzten 30 Jahre), dessen Daten (Dauer und Art der Mitgliedschaft) werden dort auch gespeichert. Von daher, wenn es immer nur um die gleiche Krankenkasse geht, sollte der Verwaltungsaufwand bei Ende und auch bei Beginn einer Mitgliedschaft, zumal sich offenbar bei der Enivas um einen "Kooperationspartner" der TK handelt, verhältnismäßig gering sein. Das wird bei einer anderen Krankenkasse sicherlich nicht anders sein.
Was genau hat sich denn im Ablauf seit 2020 in der Form geändert, dass es so bürokratisch und vor allen Dingen langsam vonstattengeht mit Beginn und Ende der TK-Mitgliedschaft ?.
Gruss
Czauderna
Re: Pausierung der GKV durch Thailand Aufenthalt
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider habe ich dies schon erwartet und muß wohl jährlich diese nervtötende Anmeldung durchführen.
Es dauert einfach zu lange. Alle Mitteilungen kommen per Post !! Meine Frau hat ja schon eine TK ID, aber sobald ich sie abmelde, wird der E-Mail Verkehr gesperrt!
Trotzdem, danke!
Es dauert einfach zu lange. Alle Mitteilungen kommen per Post !! Meine Frau hat ja schon eine TK ID, aber sobald ich sie abmelde, wird der E-Mail Verkehr gesperrt!
Trotzdem, danke!
Re: Pausierung der GKV durch Thailand Aufenthalt
Du sprichst von Thaifrau und dann von Frau.
Ist es deine Ehefrau ? Ich frage nur deshalb, weil in meinen 50 Jahren der beruflichen Tätigkeit viele Menschen von Frau gesprochen haben.
Dann habe ich zum Thema Familienversicherung beraten und erst nach einiger Zeit feststellen müssen, dass es gar keine Ehefrau ist, sondern die Lebensabschnitt-Frau.
Also: Ehefrau ?
Dann würde ich gerne den Status feststellen ?
Zu was wird sich immer abgemeldet.
Zur Familienversicherung. Zur freiwilligen Versicherung zur KVdR oder zu einer Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Dann stellt sich noch die Frage, wie denn der Versicherungsschutz in den Monate in Thailand sichergestellt ist. Ist es eine Auslandsreisekrankenversicherung. Falls ja, hat diese eine Dauer von mehr als 6 Wochen ?
Und: wie bist du selbst versichert ?
Privat oder gesetzlich ?
Falls gesetzlich: welcher Status
Es ist wie beim Schachspiel: wenn man einen Zug gemacht hat, muss man beim nächsten Zug nochmals das ganze Spiel überdenken.
Bei Deiner "Frau" weiß ich derzeit noch nicht einmal wie der erste Zug ausgegangen ist.
Ist es deine Ehefrau ? Ich frage nur deshalb, weil in meinen 50 Jahren der beruflichen Tätigkeit viele Menschen von Frau gesprochen haben.
Dann habe ich zum Thema Familienversicherung beraten und erst nach einiger Zeit feststellen müssen, dass es gar keine Ehefrau ist, sondern die Lebensabschnitt-Frau.
Also: Ehefrau ?
Dann würde ich gerne den Status feststellen ?
Zu was wird sich immer abgemeldet.
Zur Familienversicherung. Zur freiwilligen Versicherung zur KVdR oder zu einer Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Dann stellt sich noch die Frage, wie denn der Versicherungsschutz in den Monate in Thailand sichergestellt ist. Ist es eine Auslandsreisekrankenversicherung. Falls ja, hat diese eine Dauer von mehr als 6 Wochen ?
Und: wie bist du selbst versichert ?
Privat oder gesetzlich ?
Falls gesetzlich: welcher Status
Es ist wie beim Schachspiel: wenn man einen Zug gemacht hat, muss man beim nächsten Zug nochmals das ganze Spiel überdenken.
Bei Deiner "Frau" weiß ich derzeit noch nicht einmal wie der erste Zug ausgegangen ist.
Re: Pausierung der GKV durch Thailand Aufenthalt
Meine Ehefrau ist eine Thai. Ich bin privat versichert.
In Thailand ist meine Ehefrau recht günstig über die Envivas für 5 Monate versichert. Wenn wir nach Thailand fliegen melde ich sie von der GKV (TK) ab. Das ist alles unkompliziert!
Aber dann eben wieder der Anmeldeprozess...
Vielen Dank!
In Thailand ist meine Ehefrau recht günstig über die Envivas für 5 Monate versichert. Wenn wir nach Thailand fliegen melde ich sie von der GKV (TK) ab. Das ist alles unkompliziert!
Aber dann eben wieder der Anmeldeprozess...
Vielen Dank!
Re: Pausierung der GKV durch Thailand Aufenthalt
Schade, meine Frage, in welchem Status deine Ehefrau versichert ist, wurde leider nicht beantwortet.
Ob in der KVdR, freiwillige oder in einer Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Familienversicherung ist jedenfalls nicht möglich, da Du als Ehemann ja privat versichert bist.
Ob in der KVdR, freiwillige oder in einer Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Familienversicherung ist jedenfalls nicht möglich, da Du als Ehemann ja privat versichert bist.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 17 Gäste