Wechsel aus freiwilliger Versicherung in Pflichtversicherung möglich?
Verfasst: 22.04.2025, 10:05
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage zu meiner Mutter.
Sie war die letzten Jahre freiwillig versichert und ohne Beschäftigung.
Sie würde jetzt gerne einen Job annehmen, Gehalt wäre innerhalb der Gleitzone, vermutlich um die 800€ brutto.
Zusätzlich hat sie Mieteinnahmen aus der Vermietung eines Mehrfamilienhauses.
Unser Steuerberater sagt selbst, dass SV nicht sein Steckenpferd ist, deshalb die Frage:
Mit Antritt des Midijobs wäre meine Mutter nach meinem Verständnis wieder pflichtversichert? Würde dann nur das Einkommen aus dem Midijob für die Ermittlung der KK-Beiträge herangezogen werden?
Gem. §226 SGB V (1) wird das Entgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zur Beitragsbemessung herangezogen - hier finden ich keinen Hinweis darauf, dass die Mieteinnahme immernoch eine Rolle spielen.
Die freiwillige Versicherung müsste ja gem. § 191 SGB V mit Beginn der Pflichtmitgliedschaft enden.
So viel verstehe ich davon, aber ggf. fehlen mir einfach die richtigen Schlagwörter, um im SGB die nötigen Antworten zu finden.
Zusammengefasst ist also die Frage, ob nur das Arbeitsentgelt aus dem Midijob zur Ermittlung der SV-Beiträge herangezogen wird oder ob dennoch ein Nachweis über sonstiges Einkommen ,also die Mieteinnahmen, angefordert werden würde?
Danke für euren Input im Voraus.
LG
Justus
ich habe eine Frage zu meiner Mutter.
Sie war die letzten Jahre freiwillig versichert und ohne Beschäftigung.
Sie würde jetzt gerne einen Job annehmen, Gehalt wäre innerhalb der Gleitzone, vermutlich um die 800€ brutto.
Zusätzlich hat sie Mieteinnahmen aus der Vermietung eines Mehrfamilienhauses.
Unser Steuerberater sagt selbst, dass SV nicht sein Steckenpferd ist, deshalb die Frage:
Mit Antritt des Midijobs wäre meine Mutter nach meinem Verständnis wieder pflichtversichert? Würde dann nur das Einkommen aus dem Midijob für die Ermittlung der KK-Beiträge herangezogen werden?
Gem. §226 SGB V (1) wird das Entgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zur Beitragsbemessung herangezogen - hier finden ich keinen Hinweis darauf, dass die Mieteinnahme immernoch eine Rolle spielen.
Die freiwillige Versicherung müsste ja gem. § 191 SGB V mit Beginn der Pflichtmitgliedschaft enden.
So viel verstehe ich davon, aber ggf. fehlen mir einfach die richtigen Schlagwörter, um im SGB die nötigen Antworten zu finden.
Zusammengefasst ist also die Frage, ob nur das Arbeitsentgelt aus dem Midijob zur Ermittlung der SV-Beiträge herangezogen wird oder ob dennoch ein Nachweis über sonstiges Einkommen ,also die Mieteinnahmen, angefordert werden würde?
Danke für euren Input im Voraus.
LG
Justus