guten Morgen,
ich bin seit Juli letzten Jahres krank geschrieben, habe dann in der Krankheit meinen Job verloren. Demnächst steht ein stationärer Krankenhaus Aufenthalt von mind. 10 Wochen, eher 12 Wochen an, ich warte momentan auf nähere Informationen zur Aufnahme. Laut der mir mitgeteilten ungefähren Wartefrist und der Tatsache das ich im September ausgesteuert werde (telefonisch von der KK erfahren), habe ich da einige Fragen.
1. was passiert mit meiner Krankenkassen Mitgliedschaft, muss ich mir da sorgen machen? Obwohl ich eigentlich keine KK Beiträge zahlen müsste tue ich das momentan doch wegen meiner Witwenrente.
2. Ich habe meines Wissens nach 2 Jahre Anspruch auf ALG 1, kann ich meine Behandlung im Krankenhaus über die Aussteuerung hinaus fortsetzen? und beziehe ich dann ALG 1 (Nahtlosigkeit)? Ich wäre ja nicht vermittelbar..
3. Ich habe gelesen das es sinnvoll wäre sich über die Aussteuerung hinaus weiter krank schreiben zu lassen, was hat es damit auf sich? Würde das in meinem Fall gehen wenn ich dann ALG 1 (Nahtlosigkeit) erhalte?
mfg
Aldi
anstehende Aussteuerung und weiteres
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Re: anstehende Aussteuerung und weiteres
aldi110 hat geschrieben:guten Morgen,
ich bin seit Juli letzten Jahres krank geschrieben, habe dann in der Krankheit meinen Job verloren. Demnächst steht ein stationärer Krankenhaus Aufenthalt von mind. 10 Wochen, eher 12 Wochen an, ich warte momentan auf nähere Informationen zur Aufnahme. Laut der mir mitgeteilten ungefähren Wartefrist und der Tatsache das ich im September ausgesteuert werde (telefonisch von der KK erfahren), habe ich da einige Fragen.
1. was passiert mit meiner Krankenkassen Mitgliedschaft, muss ich mir da sorgen machen? Obwohl ich eigentlich keine KK Beiträge zahlen müsste tue ich das momentan doch wegen meiner Witwenrente.
Das ist okay so - guckst du hier - https://www.haufe.de/id/kommentar/sommer-sgbv-224-beitragsfreiheit-bei-krankengeld-mu-22-leistungsbezogene-beitragsfreiheit-abs1-satz2-HI530155.html
Die Mitgliedschaft besteht auch nach dem Leistungsende (Aussteuerung) weiter, allerdings dann beitragspflichtig, z.B. freiwillige Versicherung oder Arbeitslosengeld
2. Ich habe meines Wissens nach 2 Jahre Anspruch auf ALG 1, kann ich meine Behandlung im Krankenhaus über die Aussteuerung hinaus fortsetzen? und beziehe ich dann ALG 1 (Nahtlosigkeit)? Ich wäre ja nicht vermittelbar..
Das kann die sicher jemand beantworten, der mehr Ahnung von ALG-1 hat als ich. Was die Behandlung angeht, das auf jeden Fall
3. Ich habe gelesen das es sinnvoll wäre sich über die Aussteuerung hinaus weiter krank schreiben zu lassen, was hat es damit auf sich? Würde das in meinem Fall gehen wenn ich dann ALG 1 (Nahtlosigkeit) erhalte?
Aus Sicht der Krankenversicherung könnte das ggf. zum Nachteil gereichen, was einen eventuellen Neuanspruch auf Krankengeld bei Ablauf der Blockfrist betrifft - was das Arbeitslosengeld betrifft - siehe oben
mfg
Aldi
Gruss
Czauderna
Re: anstehende Aussteuerung und weiteres
Guckst Du hier, dort ist es relativ gut erklärt!
https://www.hopkins.law/expertise/nahtl ... tsregelung
https://www.hopkins.law/expertise/nahtl ... tsregelung
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