Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Hallo,
ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig. Auf den FAQ der Kassen komme ich nicht weiter. Meine Fragestellung wird nicht bearbeitet / ist zu komplex.
Ich habe mich letztes Jahr von meinem Mann getrennt. Unser 13-jähriger Sohn lebt nun vollständig bei mir. Er sieht seinen Papa an den Wochenenden.
Ich bin Beamtin in der PKV. Mein Ex-Mann Angestellter in der GKV.
Unser gemeinsamer Sohn hat keine besonderen Erkrankungen, lediglich eine laufende kieferorthopädische Behandlung (Zahnspange). Bislang haben wir ihn einfach in der GKV meines Ex-Mannes belassen.
Nun bin ich mir unsicher, da ich der hauptbetreuende Elternteil bin und unser Sohn bei mir gemeldet ist, ob unser Sohn auch über mich privat versichert (mit Beihilfeanteil) werden muss. Als Beamtin heißt das für mich: Üppige Zusatzbeiträge bei der PKV, während die GKV-Familienversicherung über meinen Ex-Mann zunächst nichts zusätzlich kostet. Mein Ex-Mann wäre mit dem Verbleib in seiner GKV-Familienversicherung einverstanden. Ich möchte mich nicht angreifbar machen und kenne die Regelungen nicht.
Was meint ihr? Melden und ändern oder besser keine schlafenden Hunde wecken?
Danke für euren Rat!
ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig. Auf den FAQ der Kassen komme ich nicht weiter. Meine Fragestellung wird nicht bearbeitet / ist zu komplex.
Ich habe mich letztes Jahr von meinem Mann getrennt. Unser 13-jähriger Sohn lebt nun vollständig bei mir. Er sieht seinen Papa an den Wochenenden.
Ich bin Beamtin in der PKV. Mein Ex-Mann Angestellter in der GKV.
Unser gemeinsamer Sohn hat keine besonderen Erkrankungen, lediglich eine laufende kieferorthopädische Behandlung (Zahnspange). Bislang haben wir ihn einfach in der GKV meines Ex-Mannes belassen.
Nun bin ich mir unsicher, da ich der hauptbetreuende Elternteil bin und unser Sohn bei mir gemeldet ist, ob unser Sohn auch über mich privat versichert (mit Beihilfeanteil) werden muss. Als Beamtin heißt das für mich: Üppige Zusatzbeiträge bei der PKV, während die GKV-Familienversicherung über meinen Ex-Mann zunächst nichts zusätzlich kostet. Mein Ex-Mann wäre mit dem Verbleib in seiner GKV-Familienversicherung einverstanden. Ich möchte mich nicht angreifbar machen und kenne die Regelungen nicht.
Was meint ihr? Melden und ändern oder besser keine schlafenden Hunde wecken?
Danke für euren Rat!
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
da ist nun wirklich nix aber auch gar nix komplex und schwierig dran.
Das Kind ist Kind des Vater bis zum Lebensende.
Es hat weiter einen Anspruch auf Familienversicherung.
Dabei spielt es auch keine Rolle, wo das Kind sich aufhält.
Es reicht, dass es dass KIND eines gesetzlich versicherten Vater ist.
Solltest Du eine Frage an die gesetzliche Krankenkasse gestellt haben, so gehe ich von einer schriftlichen Anfrage aus,
die, weil die Bearbeiter dort einen Haufen Arbeit liegen haben, noch nicht zur Antwort gekommen sind.
Ein einziger Anruf bei der gesetzlichen Krankenkasse wird meine Antwort hier bestätigen.
Das solltest du zur Sicherheit auch machen. Ich könnte ja irgendein "Blödi" sein, der evt aus deiner Nachbarschaft kommt und üüüüberhaupt keine Ahnung hat.
Das Kind ist Kind des Vater bis zum Lebensende.
Es hat weiter einen Anspruch auf Familienversicherung.
Dabei spielt es auch keine Rolle, wo das Kind sich aufhält.
Es reicht, dass es dass KIND eines gesetzlich versicherten Vater ist.
Solltest Du eine Frage an die gesetzliche Krankenkasse gestellt haben, so gehe ich von einer schriftlichen Anfrage aus,
die, weil die Bearbeiter dort einen Haufen Arbeit liegen haben, noch nicht zur Antwort gekommen sind.
Ein einziger Anruf bei der gesetzlichen Krankenkasse wird meine Antwort hier bestätigen.
Das solltest du zur Sicherheit auch machen. Ich könnte ja irgendein "Blödi" sein, der evt aus deiner Nachbarschaft kommt und üüüüberhaupt keine Ahnung hat.
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Hallo Heinrich, danke für deine Einschätzung!
Nach meinem gestrigen Eintrag hier habe ich noch etwas recherchiert, abseits der Krankenkassen FAQ. Ich bin auf Unterhalt.com fündig geworden.
https://www.unterhalt.com/wer-zahlt-die-krankenversicherung-des-kindes-nach-trennung-und-scheidung.html
Bist du dir sicher? Unterhalt.com wirkt seriös, hinterlegt ihre Thesen aber leider nicht mit Quellenangaben / Gerichtsurteilen.
Wenn die richtig liegen sollten, müsste mein Ex zusätzlich zum Kindesunterhalt noch die Kosten für die Privatversicherung des Kindes schultern. Kein Wunder, dass er ihn gerne in der Familienversicherung GKV halten möchte. Ich bin mir aber unsicher ob er das weiß.
Wer wäre denn meldepflichtig bezüglich der Trennung und des Umzuges des Sohnes gewesen? Es ist ja seine GKV-Familienversicherung, daher denke ich er hätte das seiner Versicherung mitteilen müssen.
Ich sehe am Himmel mögliche Regresswolken/Forderungen für mich aufziehen weil die Sache nun schon ein gutes Jahr her ist, deswegen wäre es natürlich gut, wenn man das ohne entsprechende Probleme lösen kann.
Nach meinem gestrigen Eintrag hier habe ich noch etwas recherchiert, abseits der Krankenkassen FAQ. Ich bin auf Unterhalt.com fündig geworden.
https://www.unterhalt.com/wer-zahlt-die-krankenversicherung-des-kindes-nach-trennung-und-scheidung.html
Bist du dir sicher? Unterhalt.com wirkt seriös, hinterlegt ihre Thesen aber leider nicht mit Quellenangaben / Gerichtsurteilen.
Wenn die richtig liegen sollten, müsste mein Ex zusätzlich zum Kindesunterhalt noch die Kosten für die Privatversicherung des Kindes schultern. Kein Wunder, dass er ihn gerne in der Familienversicherung GKV halten möchte. Ich bin mir aber unsicher ob er das weiß.
Wer wäre denn meldepflichtig bezüglich der Trennung und des Umzuges des Sohnes gewesen? Es ist ja seine GKV-Familienversicherung, daher denke ich er hätte das seiner Versicherung mitteilen müssen.
Ich sehe am Himmel mögliche Regresswolken/Forderungen für mich aufziehen weil die Sache nun schon ein gutes Jahr her ist, deswegen wäre es natürlich gut, wenn man das ohne entsprechende Probleme lösen kann.
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Im Link steht drin:
Versicherungsbeiträge für Kinder fallen nur an, wenn die Eltern das Kind privat krankenversichern (müssen). Dann muss der Unterhaltspflichtige die Versicherungsprämien für die Krankenversicherung des Kindes übernehmen. Betreuen Sie beide das Kind zur Hälfte, teilen Sie sich auch eventuell anfallende Kosten. Ist das Kind hingegen über den betreuenden Elternteil gesetzlich mitversichert, fallen keine zusätzlichen Beiträge an.
Ich bin mir übrigens nicht unsicher.
Das Kind hat zu 100 % einen Anspruch auf Familienversicherung.
Bitte nicht mehr zaudern, sondern mit der KK des Ex-Mannes klären.
Ich dachte, dass ich hier, weil der Fall wiiiirklich einfach ist (hier gibt es weitaus komplexere Fragen)
den Geseztestext nicht zitieren muss.
Ich mache es jetzt zu deiner Sicherheit aber mal.
Zum Geseztestext, dass Kinder mit familienversichert sind:
§ 10 SGB V
"Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die K i n d e r von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern....... "
du machst dir zu viele Sorgen. Mit einem Telefonat dürften diese erledigt sein.
Versicherungsbeiträge für Kinder fallen nur an, wenn die Eltern das Kind privat krankenversichern (müssen). Dann muss der Unterhaltspflichtige die Versicherungsprämien für die Krankenversicherung des Kindes übernehmen. Betreuen Sie beide das Kind zur Hälfte, teilen Sie sich auch eventuell anfallende Kosten. Ist das Kind hingegen über den betreuenden Elternteil gesetzlich mitversichert, fallen keine zusätzlichen Beiträge an.
Ich bin mir übrigens nicht unsicher.
Das Kind hat zu 100 % einen Anspruch auf Familienversicherung.
Bitte nicht mehr zaudern, sondern mit der KK des Ex-Mannes klären.
Ich dachte, dass ich hier, weil der Fall wiiiirklich einfach ist (hier gibt es weitaus komplexere Fragen)
den Geseztestext nicht zitieren muss.
Ich mache es jetzt zu deiner Sicherheit aber mal.
Zum Geseztestext, dass Kinder mit familienversichert sind:
§ 10 SGB V
"Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die K i n d e r von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern....... "
du machst dir zu viele Sorgen. Mit einem Telefonat dürften diese erledigt sein.
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Oder mich mit dem Telefonat bei SEINER Kasse richtig in die Nesseln setzen... bevor ich nicht vollständig informiert bin.
Ich zitiere den Link:
"Wie das Kind versichert werden muss, hängt in der Regel davon ab, bei wem es wohnt: Ist der betreuende Elternteil nach der Scheidung gesetzlich krankenversichert, ist auch Ihr Kind grundsätzlich in Ihren Versicherungsschutz einbezogen. Ist der betreuende Elternteil hingegen privat versichert, muss auch das Kind privat versichert werden. Von diesen Grundregeln gibt es aber in Sonderkonstellationen Ausnahmen."
"Ist ein Elternteil gegenüber dem gemeinsamen Kind unterhaltspflichtig, muss er zusätzlich zum reinen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle auch die Kosten für eine private Krankenversicherung des Kindes zahlen. Diese Kosten kann er aber von seinem Einkommen abziehen, sodass sich dadurch eventuell der Kindesunterhalt verringert. Betreuen Sie Ihr Kind jeweils zur Hälfte, teilen Sie sich auch die Kosten für die Krankenversicherung."
Meine Konstellation ist: Das Kind lebt vollständig bei mir. Ich muss als Beamtin privat sein und möchte es auch. Ergo kann der Betrag auch nicht geteilt werden. Nach diesen Infos müsste der Ex vollständig die private Versicherung, also die Zusatzgebühren für meinen Vertrag für die Miteinbeziehung des Kindes zahlen. Das muss derzeit aus familiärer Sicht nicht sein.
Muss es denn rechtlich sein?
Heinrich sagt nein (was ich toll finden würde), danke übrigens für den Gesetzestext, war mir unbekannt - Die Website Unterhalt.com ist gegenteiliger Auffassung.
Andere Meinungen oder Erfahrungen?
Ich zitiere den Link:
"Wie das Kind versichert werden muss, hängt in der Regel davon ab, bei wem es wohnt: Ist der betreuende Elternteil nach der Scheidung gesetzlich krankenversichert, ist auch Ihr Kind grundsätzlich in Ihren Versicherungsschutz einbezogen. Ist der betreuende Elternteil hingegen privat versichert, muss auch das Kind privat versichert werden. Von diesen Grundregeln gibt es aber in Sonderkonstellationen Ausnahmen."
"Ist ein Elternteil gegenüber dem gemeinsamen Kind unterhaltspflichtig, muss er zusätzlich zum reinen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle auch die Kosten für eine private Krankenversicherung des Kindes zahlen. Diese Kosten kann er aber von seinem Einkommen abziehen, sodass sich dadurch eventuell der Kindesunterhalt verringert. Betreuen Sie Ihr Kind jeweils zur Hälfte, teilen Sie sich auch die Kosten für die Krankenversicherung."
Meine Konstellation ist: Das Kind lebt vollständig bei mir. Ich muss als Beamtin privat sein und möchte es auch. Ergo kann der Betrag auch nicht geteilt werden. Nach diesen Infos müsste der Ex vollständig die private Versicherung, also die Zusatzgebühren für meinen Vertrag für die Miteinbeziehung des Kindes zahlen. Das muss derzeit aus familiärer Sicht nicht sein.
Muss es denn rechtlich sein?
Heinrich sagt nein (was ich toll finden würde), danke übrigens für den Gesetzestext, war mir unbekannt - Die Website Unterhalt.com ist gegenteiliger Auffassung.
Andere Meinungen oder Erfahrungen?
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Hallo,
heinrich hat Recht: Es spielt keine Rolle, bei wem das Kind lebt.
Eine Familienversicherung wäre nur dann ausgeschlossen, wenn ein Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und dessen Einkommen monatlich 6.150 Euro (gilt für 2025) übersteigt und regelmäßig über dem Einkommen des Mitglieds liegt.
MfG
ratte1
heinrich hat Recht: Es spielt keine Rolle, bei wem das Kind lebt.
Eine Familienversicherung wäre nur dann ausgeschlossen, wenn ein Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und dessen Einkommen monatlich 6.150 Euro (gilt für 2025) übersteigt und regelmäßig über dem Einkommen des Mitglieds liegt.
MfG
ratte1
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Das Kind ist jedoch über den Nicht-Betreuenden Elternteil gesetzlich versichert. Ich bin als Beamtin zwangsweise bei der Beihilfe und Rest privat.
Aber wenn es tatsächlich keine Rolle spielen sollte wo das Kind lebt, ist doch alles in Ordnung.
Auf 6150 EUR monatlich komme ich nicht
Nicht mal Brutto.
Okay dann steht auf Unterhalt.com leider quatsch. Ich warte noch auf weitere Erfahrungen / Meinungen und setze mich dann mal mit der GKV in Verbindung.
Solange ich mir mit meinem (unverheirateten) Ex-Partner einig bin, kann der Sohnemann in seiner Familienversicherung verbleiben, ohne das ich rechtlich etwas falsch mache, korrekt?
Wenn es Zoff gibt und er den Versicherungsschutz fürs Kind kündigt oder die Versicherungskarte entzieht oder ähnliches, dann muss ich das Kind bei mir privat versichern, könnte es ihm aber voll in Rechnung stellen über den Unterhalt? Das wollen wir derzeit sicher beide nicht, kostet nur unnötig und ist Gift für das gute Miteinander.
Aber wenn es tatsächlich keine Rolle spielen sollte wo das Kind lebt, ist doch alles in Ordnung.
Auf 6150 EUR monatlich komme ich nicht

Okay dann steht auf Unterhalt.com leider quatsch. Ich warte noch auf weitere Erfahrungen / Meinungen und setze mich dann mal mit der GKV in Verbindung.
Solange ich mir mit meinem (unverheirateten) Ex-Partner einig bin, kann der Sohnemann in seiner Familienversicherung verbleiben, ohne das ich rechtlich etwas falsch mache, korrekt?
Wenn es Zoff gibt und er den Versicherungsschutz fürs Kind kündigt oder die Versicherungskarte entzieht oder ähnliches, dann muss ich das Kind bei mir privat versichern, könnte es ihm aber voll in Rechnung stellen über den Unterhalt? Das wollen wir derzeit sicher beide nicht, kostet nur unnötig und ist Gift für das gute Miteinander.
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Hallo Andrea91,
du machst dir wirklich zu viele Sorgen. Der Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung deines Kindes bleibt bei einer Trennung und auch bei einer etwaigen Scheidung bestehen.
Wenn du mit dem Kindsvater nicht verheiratet bist, spielt noch nicht mal dein Einkommen eine Rolle.
Wenn du noch ein paar Aussagen Anderer zum Famlienversicherungsanspruch bei Trennung haben willst:
https://www.kanzlei-baranowski.de/Famil ... index.html
https://familienrecht-direkt.de/folgen- ... sicherung/
https://www.scheidung-online.de/unterha ... sicherung/
Wende dich am Besten, wie von heinrich vorgeschlagen, an die Krankenkasse deines Sohnes. Weise ggf. darauf hin, dass du als Mutter deinen Sohn vertritts und lass dir den Fragebogen zur Familienversicherung zusenden. Achte dabei darauf, dass nicht die Adresse des Kindsvaters, sondern eure Adresse bei der Krankenkasse gespeichert ist. Den füllst du aus, unterschreibst ihn als Familienangehörige und schíckst ihn zurück. Bitte darum, dass sie dir die Familienversicherung schriftlich bestätigen.
MfG
ratte1
du machst dir wirklich zu viele Sorgen. Der Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung deines Kindes bleibt bei einer Trennung und auch bei einer etwaigen Scheidung bestehen.
Wenn du mit dem Kindsvater nicht verheiratet bist, spielt noch nicht mal dein Einkommen eine Rolle.
Wenn du noch ein paar Aussagen Anderer zum Famlienversicherungsanspruch bei Trennung haben willst:
https://www.kanzlei-baranowski.de/Famil ... index.html
https://familienrecht-direkt.de/folgen- ... sicherung/
https://www.scheidung-online.de/unterha ... sicherung/
Wende dich am Besten, wie von heinrich vorgeschlagen, an die Krankenkasse deines Sohnes. Weise ggf. darauf hin, dass du als Mutter deinen Sohn vertritts und lass dir den Fragebogen zur Familienversicherung zusenden. Achte dabei darauf, dass nicht die Adresse des Kindsvaters, sondern eure Adresse bei der Krankenkasse gespeichert ist. Den füllst du aus, unterschreibst ihn als Familienangehörige und schíckst ihn zurück. Bitte darum, dass sie dir die Familienversicherung schriftlich bestätigen.
MfG
ratte1
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Hallo und willkommen im Forum
zu deiner Frage haben unsere beiden Experten/in bereits ausreichend Antworten gegeben, denen ich mich voll anschließe. Erst wenn das Kind selbst die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr erfüllt, z.B. durch Überschreitung der Altersgrenze oder der Einkommensgrenze (die des Kindes) endet diese auch, aber dann muss das Kind (nach heutiger Rechtslage) zwar eine eigene Krankenversicherung haben, aber die muss dann auch nicht zwingend bei der PKV erfolgen, sondern kann in der GKV abgeschlossen werden - ansonsten, wie bereits geschrieben - siehe oben bei @Heinrich und @ratte1
Gruss
Czauderna
zu deiner Frage haben unsere beiden Experten/in bereits ausreichend Antworten gegeben, denen ich mich voll anschließe. Erst wenn das Kind selbst die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr erfüllt, z.B. durch Überschreitung der Altersgrenze oder der Einkommensgrenze (die des Kindes) endet diese auch, aber dann muss das Kind (nach heutiger Rechtslage) zwar eine eigene Krankenversicherung haben, aber die muss dann auch nicht zwingend bei der PKV erfolgen, sondern kann in der GKV abgeschlossen werden - ansonsten, wie bereits geschrieben - siehe oben bei @Heinrich und @ratte1
Gruss
Czauderna
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Danke an alle für den Rat und Sachverstand.
Ich melde mich bei der Versicherung. Erledigt.
Ich melde mich bei der Versicherung. Erledigt.
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Mal als Gedanke: du bekommst doch als Beamtin für das Kind 70% Beihilfe, wenn du es über dich versichern würdest/müsstest. Mein Kind kostet mich in vergleichbarem Alter ca. 170€/Monat. D.h. du müsstest "nur" 50€/Monat für das Kind rechnen und es wäre damit Vollprivat versichert.
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Nur noch einmal zur Klarstellung, Ratte 1 hatte es bereits in den Ring geworfen.
Eine Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn das Gesamteinkommen von Andrea91 oberhalb von 6.150,00 € liegt.
Andrea91 antwortet darauf, das ihr Einkommen niemals so hoch sein wird.
Die Gretchenfrage ist aber, was zählt dann alles zum Gesamteinkommen? Nun ja, es zählt das Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts. Okay, dazu zählen die Beamtenbezüge (allerdings ohne familienbedingte Zuschläge) und natürlich auch andere Einkünfte im Sinne des Steuerrechts. Das sind z. B. Mieteinnahmen oder Einnahmen aus einer Photovoltikanlage, Zinseinkünfte etc. etc., etc.!
Das sollte man wissen!!
Eine Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn das Gesamteinkommen von Andrea91 oberhalb von 6.150,00 € liegt.
Andrea91 antwortet darauf, das ihr Einkommen niemals so hoch sein wird.
Die Gretchenfrage ist aber, was zählt dann alles zum Gesamteinkommen? Nun ja, es zählt das Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts. Okay, dazu zählen die Beamtenbezüge (allerdings ohne familienbedingte Zuschläge) und natürlich auch andere Einkünfte im Sinne des Steuerrechts. Das sind z. B. Mieteinnahmen oder Einnahmen aus einer Photovoltikanlage, Zinseinkünfte etc. etc., etc.!
Das sollte man wissen!!
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Hallo rossi,
die TE habe ich mit ihrem Beitrag vom 21.08.25 um 13:17 Uhr so verstanden, dass sie mit dem Kindsvater nicht verheiratet ist.
In dem Fall spielt ihr Einkommen gar keine Rolle.
MfG
ratte1
die TE habe ich mit ihrem Beitrag vom 21.08.25 um 13:17 Uhr so verstanden, dass sie mit dem Kindsvater nicht verheiratet ist.
Andrea91 hat geschrieben:Solange ich mir mit meinem (unverheirateten) Ex-Partner einig bin....
In dem Fall spielt ihr Einkommen gar keine Rolle.
MfG
ratte1
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Upesla,
sie hat aber auch geschrieben.
sie hat aber auch geschrieben.
Ich habe mich letztes Jahr von meinem Mann getrennt. Unser 13-jähriger Sohn lebt nun vollständig bei mir. Er sieht seinen Papa an den Wochenenden.
Ich bin Beamtin in der PKV. Mein Ex-Mann Angestellter in der GKV.
Re: Kind getrennt lebend: noch GKV über Ex-Partner nun PKV-Pflicht?
Rossi hat geschrieben:Upesla,
sie hat aber auch geschrieben.Ich habe mich letztes Jahr von meinem Mann getrennt. Unser 13-jähriger Sohn lebt nun vollständig bei mir. Er sieht seinen Papa an den Wochenenden.
Ich bin Beamtin in der PKV. Mein Ex-Mann Angestellter in der GKV.
Wir sind uns sicher einig: Ob noch nie verheiratet oder jetzt geschieden: Die Höhe des Einkommens der TE ist bei dem hiesigen Sachverhalt unerheblich.
MfG
ratte1
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