Hallo zusammen, ich habe einen etwas komplizierteren Fall bei dem ich Sicherheit brauche.
Folgender Fall:
Ich hatte folgende Krankheitsverläufe:
Episode 1: 2 Wochen krank wegen R53 + F43.2 (psychische/unspezifische Erkrankung) vom 02.06-13.06.25)
Episode 2: 1 Woche krank wegen Schwangerschaftsübelkeit (11.08-15.08.25)
Episode 3: 3 Wochen krank wegen F33.2 + Z73.0 (psychische Erkrankungen), direkt im Anschluss an Episode 2. (18.08.-05.09.25)
Zwischen Episode 1 und Episode 2 war ich voll arbeitsfähig mehrere Monate, zwischen Episode 2 und Episode 3 keine Arbeitstage, also nahtlos krankgeschrieben.
Meine Frage:
Werden die beiden psychischen Episoden (Episode 1 und Episode 3) zusammengezählt für die Entgeltfortzahlung, obwohl zwischen ihnen eine eigenständige körperliche Krankheit (Episode 2) lag? Oder werden die drei nun zusammengezählt sodass ich nun an die Grenze der 6 Wochen Lohnfortzahlung gekommen bin?
Ich muss das wissen, da sich das auf die Höhe des Elterngeldrs auswirkt.
Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten: psychisch und körperlich?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten: psychisch und körperlich?
Zuletzt geändert von Ruikbf88 am 27.08.2025, 21:29, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten: psychisch und körperlich?
Hallo und willkommen im Forum
Bitte die dazugehörigen Daten mitteilen - danke
Gruss
Czauderna
Bitte die dazugehörigen Daten mitteilen - danke
Gruss
Czauderna
Re: Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten: psychisch und körperlich?
Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum
Bitte die dazugehörigen Daten mitteilen - danke
Gruss
Czauderna
Ich weiß leider nicht welche du meinst.
Re: Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten: psychisch und körperlich?
Ruikbf88 hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum
Bitte die dazugehörigen Daten mitteilen - danke
Gruss
Czauderna
Ich weiß leider nicht welche du meinst.
Hallo,
Beginn und Ende der jeweiligen Arbeitsunfähigkeitszeiten
Gruss
Czauderna
Re: Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten: psychisch und körperlich?
die Daten müssten in den Klammern stehen
oder ? habe ich jetzt was nicht gesehen....hmmmm
oder ? habe ich jetzt was nicht gesehen....hmmmm
Re: Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten: psychisch und körperlich?
1 und 3 werden, wenn es die selbe Krankheit war, auf jeden Fall zusammen gerechnet.
zu 2:
was war denn am 16.8 und 17.8.2025.
Urlaub ? oder arbeitsfrei
und noch ne Frage:
Steht auf der Krankmeldung ab 18.08.2025
Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung drauf ?
zu 2:
was war denn am 16.8 und 17.8.2025.
Urlaub ? oder arbeitsfrei
und noch ne Frage:
Steht auf der Krankmeldung ab 18.08.2025
Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung drauf ?
Re: Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten: psychisch und körperlich?
heinrich hat geschrieben:1 und 3 werden, wenn es die selbe Krankheit war, auf jeden Fall zusammen gerechnet.
zu 2:
was war denn am 16.8 und 17.8.2025.
Urlaub ? oder arbeitsfrei
und noch ne Frage:
Steht auf der Krankmeldung ab 18.08.2025
Erstbescheinigung oder Folgebescheinigung drauf ?
Am 16.08 und 17.08 ist ein Wochenende.
Ja auf der Bescheinigung am 18.08. steht Folgebescheinigung, aber bezogen auf Episode 1.
2 wurde von einem anderen Arzt ausgestellt.
Re: Entgeltfortzahlung bei aufeinanderfolgenden Krankheiten: psychisch und körperlich?
es macht keinen Sinn, wenn der Arzt
für 3 bezogen auf 1 eine Folgebescheinigung draus macht, da die Arbeitsunfähigkeit (AU) für 1 längst abgeschlossen war.
Daher kann (zumindest) ich keine Lösung anbieten.
Die Krankenkasse wird 2 und 3 (weil 3 als Folge-AU dann hier wohl zu 2 im Computer erfasst)
als einheitliche AU buchen.
Dir bleibt nichts anderes übrig, als mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.
Dazu sind Krankenkasse da. Da darf man nachfragen. Die reden auch mit einem (hab ich und auch Kollege Czauderna früher auch so gemacht).
Mach das bitte auch
für 3 bezogen auf 1 eine Folgebescheinigung draus macht, da die Arbeitsunfähigkeit (AU) für 1 längst abgeschlossen war.
Daher kann (zumindest) ich keine Lösung anbieten.
Die Krankenkasse wird 2 und 3 (weil 3 als Folge-AU dann hier wohl zu 2 im Computer erfasst)
als einheitliche AU buchen.
Dir bleibt nichts anderes übrig, als mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.
Dazu sind Krankenkasse da. Da darf man nachfragen. Die reden auch mit einem (hab ich und auch Kollege Czauderna früher auch so gemacht).
Mach das bitte auch
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