diverse Fragen rund um Midijob und freiwilliger GKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Traxer
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diverse Fragen rund um Midijob und freiwilliger GKV

Beitragvon Traxer » 18.09.2025, 13:08

Hallo in die Runde,

je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, um so verwirrter werde ich… ;)

Kurz zum Sachverhalt:
Bis zum 31.07.2025 war ich als Angestellter freiwillig gesetzlich versichert und nehme zur Zeit eine Auszeit (kein Angestelltenverhältnis mehr). Da meine Einkünfte aus Gehalt relativ hoch waren, habe ich mich „sicherheitshalber“ dazu entschieden mich zum Höchstbetrag (ca. 1.200€) pro Monat) freiwillig bei der GKV weiterzuversichern inkl.der Versicherung meiner Familie. Neben Kapitalerträgen erhalte ich die nächsten Jahre noch Kaufpreiszahlungen aus einem Unternehmensverkauf. Nun meine Fragen:

1. Wie erfolgt die zeitliche Abgrenzung für die Ermittlung des Krankenkassenbeitrages? In konketen Fall bis 31.07. war ich deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze, sodass ich im Jahresschnitt den Höchstbeitrag zahlen müsste. Ab dem 01.08. habe ich keine Arbeits-Einkünfte mehr. Wird das ganze Jahr im Schnitt ermittelt oder könnte ich ab dem 01.08. nur noch auf die „sonstigen“ Einkünfte abstellen, die ich aber wahrscheinlich zeitlich kaum abgegrenzt bekomme.

2. Bei der freiwilligen GKV werden ja unterschiedliche Einkunftsarten herangezogen, hier stellt sich mir die Frage, ob Kaufpreiszahlungen aus Unternehmensverkäufen auch dazugehören?

3. Zur Zeit überlege ich, ob ich nicht einen Midijob 600€) annehme, um mir die Zeit etwas zu vertreiben. Wenn ich es richtig verstehe, dann werden hierbei ja keine weiteren Einkünfte berücksichtigt und der Beitrag zur GKV und RV sind extrem gering. Ist dem wirklich so (Stichwort Unternehmensverkauf) und falls ja, gibt es hier eine zeitliche Abgrenzung? Also wenn ich ab dem 01.10. einen Midijob anfange, dann muss ich ab dem Datum nur den dann anfallenden Beitrag zahlen (=vorherige höhrer Einkünfte dieses Jahres bleiben dabei unberücksichtigt?)

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir hier ein bisschen Licht ins Dunkel bringen könntet. Das Problem, dass ich habe ist, sowohl Steuerberater als auch meine gesetz Krankenkasse sich extrem schwer tun mit konkreten Aussagen.

Lieben Dank und viele Grüße

Czauderna
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Re: diverse Fragen rund um Midijob und freiwilliger GKV

Beitragvon Czauderna » 18.09.2025, 17:05

Hallo und willkommen im Forum
du warst als Arbeitnehmer bis zum 31.7.2025 wegen Überschreitung der Krankenversicherungspflichtgrenze freiwillig bei der GKV versichert. Ab dem 01.08.2025 bist du arbeitslos und ohne Arbeitslosengeldbezug. Du hast deine freiwillige Versicherung ab dem 01.08.2025 fortgesetzt. Für die Einstufung ab dem 01.08. nimmt die Kasse alle Einnahmen, welche in diesem Katalog - https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... refrei.pdf
Wichtig dabei ist, dass die Einnahmen regelmäßig bezogen werden und das Kapitalerträge oder Erträge aus Vermietung und Verpachtung auf die entsprechenden Kalendermonate verteilt werden. Grundlage für die Bemessung ist das hier - https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2025-01-01_Einheitliche_Grundsaetze_zur_Beitragsbemessung_freiwilliger_Mitglieder_Stand_01_01_2025.pdf
"Sicherheitshalber", kann man zwar machen und sich mit dem Höchstbeitrag versichern - ich empfehle aber doch mal zu prüfen, ob du ab dem 01.08. tatsächlich Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze hast. Nimm mal deinen letzten Einkommensteuerbescheid (2024) und lass dort mal das ARBEITSENTGELT unberücksichtigt.
Was den Midi--Job betrifft, da hast du vollkommen recht - ein Midi-Job löst Krankenversicherungspflicht aus - siehe dazu hier - https://www.kbs.de/DE/AngeboteFuerFirmen/VersicherungsrechtBeitraegeUndMeldungen/Versicherungsrecht/Midijobs/midijobs_node.html
und da spielen Kapitalerträge oder Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, keine Rolle und der Katalog gilt ja nur für freiwillig Versicherte.
Gruss
Czauderna

Traxer
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Re: diverse Fragen rund um Midijob und freiwilliger GKV

Beitragvon Traxer » 25.09.2025, 16:41

Hallo Czauderna,

lieben Dank für Deine Antwort.

Bei mir ist es durch die Historie kompliziert mit „Erträgen“, da sich einiges geändert hat. Teile fallen weg, Kaufpreiszahlungen sind neu… Bei den Kaufpreiszahlungen aus dem Firmenverkauf frage ich mich, ob die überhaupt zu den „Veräußerungsgewinnen“ in der Aufstellung zählen. Falls ja, bin ich auch in den nächsten Jahren beim Höchstsatz, ich denke, das muss ich mit der KK klären. Ich würde halt nur ungern mehr zahlen als ich wirklich muss.

Da ich gerne eine kleine Beschäftigung in der Einkommensrange des Midijobs annehmen möchte, ist das wahrscheinlich der einfachste und sauberste Weg, wenn sich dann der Beitrag ausschließlich auf das Gehalt bezieht und alle anderen Einkünfte nicht berücksichtigt werden (hier mag ich immer noch nicht recht glauben, dass das so ist).

Aber auch hierzu eine beispielhafte Frage: Nächstes Jahr mache ich einen Midijob für 600€ im Monat, in einem Monat bekommen ich noch zusätzlich eine Tantiemezahlung von 10.000€ von meinem alten Arbeitgeber. Gibt das irgendwelche Probleme mit dem Midijob in hinblick auf die KV?

Viele Grüße

Markus

Czauderna
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Re: diverse Fragen rund um Midijob und freiwilliger GKV

Beitragvon Czauderna » 25.09.2025, 16:50

Hallo,
nein, auf eine laufende Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber hat eine solche Zahlung keinen Einfluss, höchstens noch auf das alte Beschäftigungsverhältnis bzgl. der Beitragszahlung für diese Sonderzahlung.
Gruss
Czauderna


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