Hallo zusammen,
bekomme seit Mai 2025 Krankengeld. Habe Reha beantragt KK hat sich das Dispositionsrecht geholt...Alles verstanden.
Meine Reha beginnt am 09.10.2025 geht 3 oder 4 Wochen nehme ich mal an.
Ich zitiere folgende Zeilen der KK die ich nicht so ganz gestehe.
Bitte beachten Sie das ihr Krankengeld Anspruch ab 18.11.25 auch rückwirkend entfallen kann, sofern Sie eine Erklärung gegenüber Ihrer Rentenversicherung ohne unsere Zustimmung abgeben.
Das evtl über den Termin hinaus gezahlte Krankengeld ist gegebenfalls von Ihnen zurück zu zahlen.
Was meint die KK damit? Ist schon erschreckend irgendwie.
Danke schön
Frage wegen evtl Krankengeld Rückzahlung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Re: Frage wegen evtl Krankengeld Rückzahlung
Hallo,
erst wäre zu klären, wie es zum 18.11.2025 kommt - ist das evtl. das Ende der 10-Wochen-Frist, bis zu der dieser Reha-Antrag lt. Aufforderung der Kasse gestellt werden musste?
In jedem Fall ist es so, dass die Krankenkasse dein Gestaltungsrecht gegenüber der Rentenversicherung eingeschränkt hat, d.h., dass du jetzt nicht hingehen kannst und die Reha verweigern willst oder gar deinen Antrag in Gänze zurückziehst. Oder auch, wenn du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wirst und die Rentenversicherung deinen Reha-Antrag als Rentenantrag umdeutet. Im Grundsatz musst du diesen Rentenantrag stellen, allerdings nicht in jedem Fall, da hier die Kasse verpflichtet ist, die Zumutbarkeit zu prüfen - kurze Antwort als Fazit, ohne das Einverständnis der Kasse keine Willenserklärung an die Rentenversicherung.
Gruss
Czaudernas
erst wäre zu klären, wie es zum 18.11.2025 kommt - ist das evtl. das Ende der 10-Wochen-Frist, bis zu der dieser Reha-Antrag lt. Aufforderung der Kasse gestellt werden musste?
In jedem Fall ist es so, dass die Krankenkasse dein Gestaltungsrecht gegenüber der Rentenversicherung eingeschränkt hat, d.h., dass du jetzt nicht hingehen kannst und die Reha verweigern willst oder gar deinen Antrag in Gänze zurückziehst. Oder auch, wenn du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wirst und die Rentenversicherung deinen Reha-Antrag als Rentenantrag umdeutet. Im Grundsatz musst du diesen Rentenantrag stellen, allerdings nicht in jedem Fall, da hier die Kasse verpflichtet ist, die Zumutbarkeit zu prüfen - kurze Antwort als Fazit, ohne das Einverständnis der Kasse keine Willenserklärung an die Rentenversicherung.
Gruss
Czaudernas
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Re: Frage wegen evtl Krankengeld Rückzahlung
Danke schön für die ausführliche Info.
Also ich habe die Reha selbst beantragt es gibt keine 10 Wochen Frist.
Könnte mir vorstellen das der 18.11.2025 evtl das Reha Ende ist da meine Reha am 09.10.2025 beginnt.
Ich weiss es aber nicht genau. Da steht sonst nichts dabei.
Also ich habe die Reha selbst beantragt es gibt keine 10 Wochen Frist.
Könnte mir vorstellen das der 18.11.2025 evtl das Reha Ende ist da meine Reha am 09.10.2025 beginnt.
Ich weiss es aber nicht genau. Da steht sonst nichts dabei.
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Re: Frage wegen evtl Krankengeld Rückzahlung
Hallo,
ich glaube doch das dies mit der 10 Wochen Frist zum 18.11.2025 übereinstimmt.. Habe nochmal nachgerechnet.
Da ich die Reha ohne Aufforderung selbst beantragt habe hab ich da dran nicht gedacht.
Würde aber passen.
Bedanke mich recht herzlich und bin mal gespannt wie ich aus der Reha entlassen werde.
Liebe Grüße
Silvia
ich glaube doch das dies mit der 10 Wochen Frist zum 18.11.2025 übereinstimmt.. Habe nochmal nachgerechnet.
Da ich die Reha ohne Aufforderung selbst beantragt habe hab ich da dran nicht gedacht.
Würde aber passen.
Bedanke mich recht herzlich und bin mal gespannt wie ich aus der Reha entlassen werde.
Liebe Grüße
Silvia
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