Verjährung von GKK-Forderung

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Yassine007
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Verjährung von GKK-Forderung

Beitragvon Yassine007 » 11.01.2026, 16:23

Hallo zusammen, ich brauche eure Hilfe ....

ich habe in Deutschland von der Zeitraum von 2010 bis 2018 studiert und gelebt. Im Juli 2018 habe mich entschieden nach mein Heimatland zurückzukehren und habe meine EX-Freundin beauftragt , die Rechnungen (wie Strom, Internet, gesetzliche Krankenkasse Beitrag und Handyvertrag zuzahlen und die Kündigungen einzureichen , die von mir damals unterschrieben wurden.
seit 06.06.2025 bin nach Deutschland auf Grund Familienzusammenführung gekommen. Meine Ehefrau ist nicht meine EX-Freundin und bin unter Familienangehöriger von meine Ehefrau versichert. (ich habe kein Kontakt zu mein EX-Freundin).
seit 3 Tagen habe ich ein Brief von meinen alten Krankenkasse Bekommen, wo sie mir eine Summe von 1800 Euro verlangen für den Zeitraum von 01.06.2018 bis 31.10.2018. Zusätzlich im gleichen Brief gab " Dieser Verwaltungsakt ergeht zur Hemmung der Verjährung".
Mein Aufenthaltstitel von damals war gültig nur bis 15.09.2018 und so lange, dass ich Stunden (Master ) an der Fachhochschule bin. Mein letztes Semester war Sommersemester von 2018, dieses offiziell am 1. März 2018 begann und am 31. August 2018 endete.
-Werden diese 1800 Euro nicht nach 4 Jahren verjährt ?
-muss ich den ganzen Betrag von 1800 Euro bezahlen, obwohl die Zeitraum für diesen Betrag meine Aufenthaltstitel (15.09.2018) und auch Ende Sommersemester ( 31. August 2018 ) hinaus geht ?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
yassine

Czauderna
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Re: Verjährung von GKK-Forderung

Beitragvon Czauderna » 11.01.2026, 18:57

Hallo und willkommen im Forum
Grundsätzlich ist es so, dass solche Forderungen 4 Jahre nach Entstehung verjährt sind, allerdings kann die Kasse Maßnahmen ergreifen, welche die Verjährung hemmen. Das muss allerdings bereits in der Vergangenheit, also vor dem 15.06.2022 passiert sein, z.B. durch einen entsprechenden Bescheid und öffentlicher Bekanntmachung. Mein Rat - Widerspruch einlegen und als Begründung den 4-jährigen Verjährungszeitraum ( 31.12.2022) angeben und/oder den Nachweis der bisherigen Maßnahmen zur Verjährungshemmung nachweisen lassen.
Gruss
Czauderna

Yassine007
Beiträge: 2
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Re: Verjährung von GKK-Forderung

Beitragvon Yassine007 » 12.01.2026, 20:29

hallo Czauderna und vielen Dank für deine Tipps. Ich werde Widerspruch zu GKK senden und werde hier euch informieren , was daraus kommen wird.


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