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GKV-Beiträge für Kapitalauszahlung aus 2. Säule (Schweiz)

Verfasst: 26.07.2026, 08:38
von Muster1
Guten Morgen allerseits :wink:

Ich bin durch ähnliche Fragestellungen auf dieses Forum aufmerksam geworden und habe nun Fragen zu meiner Situation:
Ich bin seit kurzem nach meiner Grenzgängertätigkeit in der Schweiz berentet und erhalte auch reguläre Schweizer Renten aus der 1. und teilweise aus der 2. Säule.
In Deutschland bin ich in der DRV noch nicht rentenberechtigt. Ich erhalte aber inzwischen auch eine Rente aus einer deutschen berufsständischen Versorgung.
Ich bin also in Deutschland krankenversicherungspflichtig.

Aus der "2. Säule" (Schweiz) habe ich mir den überobligatorischen Anteil auszahlen lassen und in der Schweiz auch schon versteuert.
A. Dieses ausgezahlte Kapital muss ich also gegenüber der GKV angeben, und ich muss gemäß der 1/120-Regel entsprechend Beiträge für die GKV bezahlen?
B. Ich habe nicht die Möglichkeit, den Beitrag aus diesem angelegten Kapital bzw. den daraus erfolgenden monatlichen Zahlungen zu entrichten?
C. Falls ja bei A.:
Wie hoch wäre/ist der Beitragssatz bei einer Kapital- bzw. einmaligen Rentenzahlung aus der Schweiz?

Vielen Dank und Gruß
J.

Re: GKV-Beiträge für Kapitalauszahlung aus 2. Säule (Schweiz)

Verfasst: 26.07.2026, 09:19
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Du schreibst, Du wärest in Deutschland krankenversicherungspflichtig – wie meinst Du das – wie genau ist Dein derzeitiger Status - krankenversicherungspflichtig oder vielleicht doch freiwillig versichert in der GKV (gesetzlichen Krankenkasse) ?
Gruss
Czauderna

Re: GKV-Beiträge für Kapitalauszahlung aus 2. Säule (Schweiz)

Verfasst: 26.07.2026, 09:28
von Muster1
Danke - und auch danke für die schnelle Reaktion :D !

Das war nicht ganz klar, sorry:
"Pflichtig" insofern, als ich mich wg. der deutschen Rente in Deutschland krankenversicherm muss. Ich habe also kein Wahlrecht bzgl. einer etwaigen Weiterversicherung in der Schweiz.

Ich bin aktuell freiwillig bei der DAK versichert, erfülle aber prinzipiell alle Voraussetzungen für den Eintritt in die KVdR, der aber nach den mir vorliegenden Informationen erst mit dem Antrag auf meine (niedrige) DRV-Rente bzw. deren Erhalt möglich sein wird.
Den DRV-Rentenantrag kann ich frühestens in ca. 1 Jahr stellen.

Re: GKV-Beiträge für Kapitalauszahlung aus 2. Säule (Schweiz)

Verfasst: 26.07.2026, 10:49
von Czauderna
Hallo,
ich sehe hier "A" als zutreffend an. Es wird der allgemeine Beitragssatz zzgl. des Zusatzbeitrages zugrunde gelegt. Näheres dazu erfährst du mit Sicherheit auf der Homepage deiner Krankenkasse. Hier ist dazu ein Link zu einer anderen Kasse, damit du ggfg. auch einen Vergleich hast um zu sehen, dass diese Vorgaben nicht von Kasse zu Kasse verschieden sind.https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeit ... gsbezuege/
Gruss
Czauderna

Re: GKV-Beiträge für Kapitalauszahlung aus 2. Säule (Schweiz)

Verfasst: 26.07.2026, 10:58
von Muster1
Ja, das "fürchte" ich, nachdem ich mich schon etwas eingelesen habe, auch :wink: .

Danke!

edit:
Ich hab' dazu noch was - von einer KI zusammengestellt - gefunden:
"Besonderheit bei der Schweizer 2. Säule
Stammt die Auszahlung aus einer Schweizer Pensionskasse (2. Säule), gibt es eine erfreuliche Sonderregelung:
Nach der Rechtsprechung gilt für solche gesetzlichen Auslandsrenten in der KVdR oft der halbe Beitragssatz in der Krankenversicherung (§ 228 SGB V i.V.m. § 248 SGB V), da es sich um eine ausländische gesetzliche Rente handelt."


Mal sehen ...

Re: GKV-Beiträge für Kapitalauszahlung aus 2. Säule (Schweiz)

Verfasst: 26.07.2026, 21:30
von heinrich