Familienversicherung, Anrechnung private Berufsunfähigkeitsrente

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krambe66
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Familienversicherung, Anrechnung private Berufsunfähigkeitsrente

Beitragvon krambe66 » 08.08.2026, 20:00

Hallo Ihr Lieben,

ich habe jetzt schon so viel hier gesucht und gelesen und bin immer noch unsicher, was meine Fragen angeht.

Vorab (den Absatz könnt Ihr auch überspringen) - also, mein Mann hat seit ca. 10 Jahren kein eigenes Einkommen, eine Erwerbsminderungsrente wurde 2x abgelehnt, beim letzten Mal haben wir bis vors Gericht gekämpft mit Hilfe eines Anwaltes und alles sah gut und eindeutig aus laut diesem Anwalt, bis es zu diesem einen ausschlaggebenden Gutachten kam, das ja immer vorgeschrieben ist. Ein Typ, der meinen Mann 20 Minuten begutachtete und in den ersten Minuten ihm schon sagte, dass er sieht, dass er voll erwerbsfähig noch sei. Das sagte er einem psychisch kranken Menschen, der "wohl zum Spaß" seit 10 Jahren finanziell nichts mehr zum Leben beitrug und in ständiger psychiatrischer Behandlung war, auch in 2 Rehakuren...

Egal, spielt hier in der Sache nur soweit eine Rolle, dass er nach wie vor nichts arbeiten kann, somit auch kein Gehalt oder sonstwas bezieht. Das einzige ist eine private Berufsunfähigkeitsrente, die monatlich 362,77 Euro beträgt. Diese endet nächstes Jahr, im April 2027 kommt die letzte Zahlung.

Lange Rede, kurzer Sinn - meine Fragen:
1. Mein Mann hätte nun die Möglichkeit, eine kleine Eigentumswohnung ab 01.10. zu vermieten. Uns ist bewusst, dass diese Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten zu den Einnahmen die bei der Familienversicherung angerechnet werden, gehören. Er würde mit den Mieteinnahmen selber somit monatlich knapp unter den 565 Euro liegen. Aber, wenn die private Berufsunfähigkeitsrente mit angerechnet wird, ist er deutlich drüber. Darum die Frage - eine private Berufsunfähigkeitsrente, zählt das dann mit zu dem Einkommen meines Mannes?

2. Der tatsächliche Ablauf? Fällt er sofort mit dem 01. Oktober dann aus der Familienversicherung? Oder erst nach der Einkommenssteuererklärung Anfang nächsten Jahres, wenn der Bescheid des Finanzamtes vorliegt (und er zahlt dann die vergangenen Monate ab 01. Oktober der Krankenkasse seine Krankenversicherungsbeiträge nach)?

3. Wie verhält es sich nächstes Jahr, wenn er erstmal aus der Familienversicherung draußen und selbst versichert ist? Die private Berufsunfähigkeitsrente geht ja nur bis einschließlich April. Ab Mai wäre er vermutlich mit den Mieteinnahmen alleine wieder unter den 565 Euro und könnte quasi wieder familienversichert werden. Ist das dann wieder möglich? Also 7 Monate selbst versichert, dann wieder Familienversicherung? Geht das unkompliziert?

4. Wie hoch ist voraussichtlich sein monatlicher Krankenkassenbeitrag? Also wenn er als Einkommen ca. 560 Euro und 362,77 Euro = 952,77 Euro hätte. Falls die Krankenkasse eine Rolle spielt - wir sind bei der AOK.

5. Und die letzte Frage - angenommen, er fällt jetzt gleich bei Vermietungsbeginn aus der Familienversicherung. Könnte er sich dann auch von 01.10.26 bis Ende April 27 in einer anderen, evtl. günstigeren Krankenkasse selbst versichern? Und ab 01.05.27 dann wieder über mich bei der AOK familienversichern? Oder kann die AOK dann sagen, wir nehmen Dich nicht mehr in der Familienversicherung auf?

Da wir nur von meiner knappen Erwerbsminderungsrente und seiner Berufsunfähigkeitsrente seither leben, möchten wir erstmal alles genau berechnen und gegenüberstellen - also ob ab Oktober vermieten oder doch lieber erstmal leerstehen lassen und erst nach Ablauf der BU-Rente ab Mai erst vermieten. Ich hoffe Ihr versteht, dass wir einerseits natürlich schauen, wie endlich noch ein bisschen Geld zum Leben reinkommt, aber die Ausgaben eben auch beachtet werden müssen, also ob es sich lohnt bzw. ab wann es sich lohnt.

Sorry, für den langen Text und die vielen Fragen. Für uns ist alles Neuland (selber versichern, vermieten...).

Vielleicht weiß der eine oder andere etwas dazu, evtl. auch aus eigener Erfahrung.

Ganz lieben Dank an Alle, die bis hierher durchgehalten haben. Und erst recht, wenn jemand auch eine oder mehrere Antworten parat hat.

Rossi
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Re: Familienversicherung, Anrechnung private Berufsunfähigkeitsrente

Beitragvon Rossi » 08.08.2026, 20:49

Um es kurz zu machen.

Die Rente aus der privaten Berufsunfähigkeitsrente zählt bei dem Gesamteinkommen im Bereich der Familienvesicherung mit.

D.h., dann fliegt er aus der kostenlosen Fami raus!!!

Tipp: die Wohnung (Mieteinnahmen) nicht auf den Namen des Familienversicherten anmelden, sondern auf den anderen Ehegatten. D.h., ggf, eine Übertragung der Immobilie! Dürfte sich auf jeden Fall rechnen!?

krambe66
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Re: Familienversicherung, Anrechnung private Berufsunfähigkeitsrente

Beitragvon krambe66 » 09.08.2026, 23:35

Vielen lieben Dank fürs Antworten. Auch für den Lösungsansatz. Dann weiß ich Bescheid.

Chrischan
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Re: Familienversicherung, Anrechnung private Berufsunfähigkeitsrente

Beitragvon Chrischan » 09.08.2026, 23:57

Ansonsten zu den anderen Punkten / Fragen, abseits des Lösungsvorschlags von Rossi.

2.) Wesentliche Änderung tritt mit dem Hinzutreten der Mieteinnahmen ein, dies ist der KK unverzüglich zu melden. Die Fami entfällt ab dann, weil die neu anzustellende Prognose lautet, dass die relevante Gesamteinkommensgrenze überschritten wird. Es beginnt die obligatorische Anschlussversicherung im Status einer freiwilligen Mitgliedschaft, § 188 Abs. 4 SGB V.

3.) Durch den Wegfall der BU-Rente tritt wieder eine wesentliche Änderung ein, es ist eine neue Prognose anzustellen. Wenn das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen dann prognostiziert nun mehr nicht überschritten wird, besteht wieder ein Fami-Anspruch.

4.) Bei unter 1.000 Euro Einnahmen / Monat ist das der Mindestbeitrag als freiwillig Versicherter, also ein bisschen unter 300 Euro / Monat für KV+PV.

5.) Ja, wenn die Vorversicherungszeit nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V erfüllt ist. Dann freiwillige Mitgliedschaft bei einer anderen KK beantragen. Bei Fami-Anspruch kündigen. Satzung checken, i.d.R. muss in dem Fall keine Kündigungsfrist eingehalten werden (freiwillige Mitgliedschaft kündigen zugunsten eines Fami-Anspruchs).


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