Arbeitgeberzuschuss zur PKV bei unständig Beschäftigten
Verfasst: 21.01.2008, 16:39
Hallo,
ich habe eine sehr spezielle Frage, die mir noch keiner beantworten konnte, daher stelle ich sie hier einmal den "Experten":
Ich bin freiberuflich als Synchronsprecher tätig und privat versichert. Ich bin wechselnd bei ca. 15 verschiedenen Synchronfirmen tätig, und zwar meist mit dem Status "unständige Beschäftigung". Für jeden Termin, den ich wahrnehme (täglich zwischen einer halben Stunde und acht Stunden, je nachdem, wie umfassend die Rolle ist), wurde mir in der Vergangenheit von den Firmen als Arbeitgeberzuschuss zur PKV ein Fixbetrag pro Tag gezahlt, der sich nach meinem individuellen monatlichen Beitragssatz für die PKV gerichtet hat; unabhängig davon, ob ich an einem Tag 100 EUR oder 1.000 EUR (nur mal als Beispiel) verdient habe, es war immer der gleiche Zuschuss pro Tag.
Seit 2006 nun variiert dieser Zuschuss des Arbeitgebers (je nachdem, ob ich nun für 100 EUR am Tag gearbeitet habe oder für 1.000 EUR, um beim obigen Beispiel zu bleiben) und ich frage mich, auf welcher Grundlage? Gab es dahingehend eine Gesetzesänderung oder ist diese neue Berechnung schlichtweg falsch? Es wird nämlich nicht von allen Firmen neuerdings so gehandhabt, sondern nur von einigen, was mich natürlich stutzig werden lässt! Von den Firmen selbst erhalte ich nur die lapidare Auskunft, dass ihr Softwareprogramm das automatisch berechnet, und bei der Firma, die die Software erstellt, beharrt man darauf, dass "alles richtig so" sei, ohne Angabe von Quellen.
Wisst Ihr, wo das alles geregelt ist (Sozialgesetzbuch???)? Ich bin leider noch nicht fündig geworden.
Danke für jede Antwort!
Frank
ich habe eine sehr spezielle Frage, die mir noch keiner beantworten konnte, daher stelle ich sie hier einmal den "Experten":
Ich bin freiberuflich als Synchronsprecher tätig und privat versichert. Ich bin wechselnd bei ca. 15 verschiedenen Synchronfirmen tätig, und zwar meist mit dem Status "unständige Beschäftigung". Für jeden Termin, den ich wahrnehme (täglich zwischen einer halben Stunde und acht Stunden, je nachdem, wie umfassend die Rolle ist), wurde mir in der Vergangenheit von den Firmen als Arbeitgeberzuschuss zur PKV ein Fixbetrag pro Tag gezahlt, der sich nach meinem individuellen monatlichen Beitragssatz für die PKV gerichtet hat; unabhängig davon, ob ich an einem Tag 100 EUR oder 1.000 EUR (nur mal als Beispiel) verdient habe, es war immer der gleiche Zuschuss pro Tag.
Seit 2006 nun variiert dieser Zuschuss des Arbeitgebers (je nachdem, ob ich nun für 100 EUR am Tag gearbeitet habe oder für 1.000 EUR, um beim obigen Beispiel zu bleiben) und ich frage mich, auf welcher Grundlage? Gab es dahingehend eine Gesetzesänderung oder ist diese neue Berechnung schlichtweg falsch? Es wird nämlich nicht von allen Firmen neuerdings so gehandhabt, sondern nur von einigen, was mich natürlich stutzig werden lässt! Von den Firmen selbst erhalte ich nur die lapidare Auskunft, dass ihr Softwareprogramm das automatisch berechnet, und bei der Firma, die die Software erstellt, beharrt man darauf, dass "alles richtig so" sei, ohne Angabe von Quellen.
Wisst Ihr, wo das alles geregelt ist (Sozialgesetzbuch???)? Ich bin leider noch nicht fündig geworden.
Danke für jede Antwort!
Frank