Wie funktioniert das bei der Immatrikulation?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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lionheart
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Wie funktioniert das bei der Immatrikulation?

Beitragvon lionheart » 24.04.2009, 14:26

Guten Tag,
durch glückliche Umstände habe ich einen Studienplatz erhalten, für den ich mich in den nächsten 10 Tagen immatrikulieren muss.
Momentan bin ich bei einer Privaten Krankenkasse, würde aber gerne in einen billigeren Studententarif der Gesetzlichen KK wechseln.
Für die Immatrikulation benötigt man laut Uni eine "formgebundene Versicherungsbescheinigung".
Wann und wie muss ich diesen Wechsel der Krankenkasse machen? Gibt es Probleme auch nach der Immatrikulation die Krankenkasse zu wechseln?
Bindet mich diese Versicherungsbescheinigung an die Versicherung?
Hat das was mit der Versicherungspflicht und deren Befreiung zu tun?
Ich hab leider gar keine Ahnung zu dem Thema gerade, aber auch keine große Zeit mehr da mich zu informieren & zu handeln.
Ich würd mich freuen, wenn mir da jemand helfen könnte!

Mfg

dij
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Beitragvon dij » 24.04.2009, 19:13

Mit Studienbeginn tritt Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung ein (im Normalfall; Ausnahme u.a. Alter >30). Hiervon kann man sich binnen drei Monaten befreien lassen, um sich privat krankenzuversichern oder privat krankenversichert zu bleiben.

Ist das nicht gewünscht: Einfach Krankenkasse aussuchen (in Betracht kommen die Orts- und Ersatzkassen, geöffnete Betriebskrankenkassen und u.U. weitere Kassen), dort melden – ggf. Unterlagen wie den Zulassungsbescheid vorlegen –, Versicherungsbescheinigung mitnehmen. Ein Wechsel in eine andere Krankenkasse ist dann erst wieder in anderthalb Jahren möglich.

Für die private Krankenversicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Statt einer Kündigung ist auch eine Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung möglich; ob sinnvoll, hängt insbesondere von Zukunftsplänen ab.


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