27Jahre-neue PKV-Therapie vor 1 Jahr

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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komakino
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27Jahre-neue PKV-Therapie vor 1 Jahr

Beitragvon komakino » 16.07.2009, 09:58

Hallo,

nach tagelanger googlerei bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, vielleicht hier Hilfe zu finden. Und zwar studiere ich noch und war auch bisher über meinen Vater (=Beamter) privat versichert. Demnächst werde ich 27 und muss mir somit was Neues (muss ja PKV bleiben) suchen (da die jetzige mich nicht mehr nimmt). Das Problem an der Sache ist, dass ich vor 1 Jahr mal eine Psychotherapie gemacht habe, man das ja auch in der Krankengeschichte mit angibt, ich aber von den bisherigen PKVs immer abgelehnt wurde.
Anscheinend kann man sich ja seit Neustem auch privat versichern ohne seine Krankengeschichte zu erzählen, etc., aber, hab gehört, dass dann der Tarif bei ca. 500€/Monat liegt und das kann ich mir nie im Leben leisten!!
Jetzt bin ich halt sehr irritiert und spiel auch schon mit dem Gedanken mich für die restliche Studienzeit notfalls einfach garnicht zu versichern, was natürlich ein Risiko ist.
Aber es kann doch nicht sein, dass man, nur weil man i.d. Vergangenheit mal eine Therapie machte, sonst aber kaum mal was hat, zu einem realistischen Tarif einfach nicht genommen wird!?
Wie war das denn dann noch vor 1 Jahr, als es diesen "500€-Tarif" noch nicht gab und man ständig abgelehnt wurde? Dass man dann einfach gezwungenermaßen nicht versichert sein kann, weil keiner einen nimmt, es andererseits aber eine Versicherungspflicht gibt?! Klar, jetzt geht das ja...aber für 500€???

Daher meine Frage hier, ob jemand ein ähnliches Problem hat(te) und ob jemand Tips hat oder gar eine PKV nimmt, die auch mal Ex-Therapie-Patienten aufnimmt? Kann doch nicht sein.. ](*,)

Momentan telefonier ich rum&frag jede PKV einzeln, was dann aber meist bedeutet, doch jedes Mal persönliche Termine zu machen, immer wieder alles von Vorne zu erzählen und am Ende abgelehnt zu werden und auch kein Angebot bekommt (außer sich doch einfach für 500€ zu versichern).
Gibt doch sicher über 27j. StudentInnen, die irgendwas chronisches haben oder auch mal (oder immernoch) Therapie machen, oder bin ich da wirklich die Einzige??

Jede hilfreiche Antwort ist willkommen! ;-)

Danke&Gruß

Frank
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Beitragvon Frank » 16.07.2009, 10:42

Hallo,

wenn du aus der Beihilfe ausscheidest, muß dir der Versicherer einen gleichwertigen Versicherungsschutz anbieten. Eine andere PKV wird nicht nicht nehmen. Die Gespräche kannst du dir sparen.

Aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen

"Vermindert sich bei einem Versicherten mit Anspruch auf Beihilfenach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, so erfolgt auf Antrag des Versicherungsnehmers eine entsprechende Anpassung (Erhöhung des Versicherungsschutzes) im Rahmen der bestehenden Tarife. Dabei finden die Bestimmungen für eine Erhöhung des Versicherungsschutzes zwar grundsätzlich Anwendung, die erhöhten Leistungen werden jedoch ohne erneute Wartezeit und ohne erneute Risikoprüfung auch für laufende Versicherungsfälle vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung an gezahlt, soweit hierfür im Rahmen der bereits versicherten Tarife Leistungspflicht gegeben ist. Die Vergünstigungen gemäß Satz 2 finden nur Anwendung, wenn der Antrag auf Erhöhung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Verminderung des Beihilfebemessungssatzes oder Wegfalls des Beihilfeanspruchs gestellt wird und der Versicherungsschutz nur soweit erhöht wird, dass er die Verminderung des Beihilfebemessungssatzes oder den Wegfall des Beihilfeanspruchs ausgleicht. Diese Erhöhung des Versicherungsschutzes kann nur zum Ersten des Monats, in dem sich der Beihilfebemessungssatz vermindert oder der Beihilfeanspruch entfällt oder zum Ersten des folgenden Monats beantragt und frühestens zum Beginn des Monats wirksam werden, in dem der Antrag beim Versicherer eingeht. Die Gründe für die Verminderung des Beihilfebemessungssatzes oder des Wegfalls des Beihilfeanspruchs sind anzugeben und auf Verlangen des Versicherers nachzuweisen."

Frage deinen Versicherer auch nach Tarifen mit Ausbildungskonditionen.

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Re: 27Jahre-neue PKV-Therapie vor 1 Jahr

Beitragvon Cassiesmann » 16.07.2009, 11:21

komakino hat geschrieben:... muss mir somit was Neues (muss ja PKV bleiben) suchen (da die jetzige mich nicht mehr nimmt).


Warum nimmt die jetzige PKV Sie nicht mehr?

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Beitragvon komakino » 20.07.2009, 15:04

ja, das hat mir ein versicherungsmensch auch schon erzählt... nun habe ich nochmal bei meiner jetzigen angerufen, aber sie meinten, das sei ihnen zwar bekannt, da sie aber keine richtige PKV sind, sondern nur eine betriebliche Selbstirgendwas, würde es in ihrem Falle nicht zutreffen.

Aber es gibt doch sowas wie Selbstbeteiligung, da müsste man sowas doch von deren Leistungen ausschließen können, dass ich es, zu ihrer Beruhigung, notfalls selbst zahlen würde, falls ich "rückfällig" würde (denn das ist ja scheinbar deren Vermutung).

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Beitragvon Cassiesmann » 20.07.2009, 16:05

KVB?

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Beitragvon komakino » 20.07.2009, 19:55

ganz genau :-/

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Beitragvon Cassiesmann » 21.07.2009, 17:28

komakino hat geschrieben:ganz genau :-/


Das Problem ist bekannt. Man sollte froh sein, dass die KVB keine neuen Personen mehr versichern wird ;-)

Schauen Sie mal hier:

viewtopic.php?t=728&highlight=kvb

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Beitragvon komakino » 23.07.2009, 12:03

Oh man, was ein Theater... ](*,)

noch eine andere Frage- Falls ich mich jetzt einfach ab Oktober für das eine Jahr Reststudium garnicht krankenversichere, was "droht" mir dann? Klar, das ist ein Risiko, da ich aber sonst so gut wie nie was habe oder krank bin, bin ich eher bereit es zu riskieren als einen Kredit für so einen dummen Basistarif aufzunehmen, das sehe ich einfach überhaupt nicht ein und kann es mir auch garnicht leisten! Und wie findet man,neben dem Studium einen Job über 400€, wobei der Arbeitgeber einen auch tatsächlich mitversichert? Scheint nicht so einfach zu sen..

Jedenfalls bekam ich zum Thema "garnicht versichern&die folgen" unterschiedliche Aussagen von Leuten aus der GKV und PKV und weiß nun nicht recht,was davon stimmt:
die einen sagen, mir droht nichts, ich könne in 1 Jahr dann einfach nach Studienabschluss in eine Gsestzliche rein ohne rückwirkend Geldstrafen zu zahlen. Die anderen sagen, da es ja eine Versicherungspflicht gäbe, würde ich mit Geldstrafen rechnen müssen. Weiß da jemand was Definitiveres? Muss man jetzt nachzahlen oder nicht? Ich wäre danach ja dann über einen Arbeitgeber pflichtversichert. Hab gehört, dass man nur bei einer freiwilligen Versicherung rückwirkend nachzahlen müsse (laut GKV).

Da muss es doch eine einheitliche Regelung geben und nicht jeder was anderes sagen können,oder?

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Beitragvon dij » 24.07.2009, 02:57

Das Problem ist die KVB, die (wie auch die Postbeamtenkrankenkasse) weder eine gesetzliche Krankenkasse noch ein privater Krankenversicherer ist und (glücklicherweise :)) auch nicht allzu oft in der Praxis auftaucht. Nun hängen die Folgen einer „Nichtversicherung“ aber daran, ob man vom Gesetzgeber der „privaten“ oder der „gesetzlichen“ Welt zugeordnet wird.

Leider versteckt die KVB ihre Satzung im Internet recht gut; es wäre nämlich interessant, wie Härtefälle darin geregelt sind. Wenn tatsächlich keine Möglichkeit besteht, in der KVB zu bleiben, würde ich es bei einer gesetzlichen Krankenkasse versuchen – und zwar aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 13 lit. b: „Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und ... bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren“, sind versicherungspflichtig in der GKV. Setzt natürlich voraus, daß immer schon die Versicherung bei der KVB bestanden hat, nie auch nur zeitweilig bei einem „richtigen“ privaten Versicherer.

Die Krankenkasse wird aber wohl kaum sofort darauf anspringen.

komakino
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1 jahr später...

Beitragvon komakino » 06.09.2010, 13:52

Hallo nochmal,

soooo, nun habe ich aus o.g. Gründen letztes Jahr im Oktober einen Teilzeitjob angenommen um darüber sozialversichert zu sein. Nun ist es fast 1 Jahr später und ich stehe kurz vor meiner allerletzten Prüfung (die im Grunde 3 Prüfungen umfasst). Nun überlege ich, den Job zum Oktober hin zu kündigen, da es zeitlich schon recht eng ist. Ich wäre allerdings noch weiter Student und das KV-Problem wäre wieder da. Allerdings habe ich ja nun 12 Monate zwischendurch gearbeitet und ich meine, irgendwo im Hinterkopf zu haben, dass man sich nach 12 Monaten TZ-Job wieder normal studentisch gesetzlich versichern lassen kann oder stimmt das nicht? Sonst versuch ich es einfach weiter mit Job+Studium, ist aber halt garnicht so leicht. Also wenn es irgendwie geht normal studentisch versichert zu werden wäre es schon toll! Notfalls würde ich mich sogar für die restliche Zeit freiwillig gesetzlich versichern. Geht das denn? Trotz Studentendasein wenn ich doch nun 1 Jahr lang angestellt war? Kostet so um die 150€, oder?

RHW
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Beitragvon RHW » 12.09.2010, 19:51

Hallo,

während des Studiums ist eine GKV-Versicherung als Student (oder freiwillig versicherter Student) nicht möglich.

Die GKV ist nur möglich, wenn die Teilzeitbeschäftigung mehr als 20 Stunden/woche umfasst. Nach der letzten Abschlussprüfung bzw. Mitteilung des Prüfungsergebnisses gilt die Sonderregelung für Studenten nicht mehr. Eine Beschäftigung mit mehr als 400 Euro Entgelt führt zur Versicherungspflicht in der GKV (unabhängig von der Stundenzahl).

Gruß
RHW


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