Hallo,
Ich bin schwanger, Studentin und Pflichtversichert bei der TK.
Mein Freund arbeitet "normal", ist bei einer anderen gesetzl. Krankenkasse versichert.
Wir werden noch vor der Geburt Heiraten.
Nun 2 Fragen:
a) Ist ein dann beitragsfreier Wechsel in eine Familienversicherung für mich möglich? (habe dazu verschieden Quellen mit unterschiedlichen Angaben gefunden)
b) Wenn keine Familienversicherung möglich ist, zahle ich als Studentin meinen Pflichtbeitrag auch während des Mutterschutzes? (Werde von der KK Mutterschutzgeld erhalten, da ich bis zur Schutzfrist einen 400 EUR Job ausübe).
Würde mich sehr über Antworten freuen, insbesondere mit verläßlichen Quellen (gesetzl. Grundlagen etc.).
Vielen Dank!
nach Heirat Familienversicherung; Beiträge im Mutterschutz?!
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Carl-Otto,
zu a): Ein beitragsfreier Wechsel in die Familienversicherung ist grundsätzlich möglich, evtl. besteht deine bisherige Krankenkasse aber auf einer Kündigung, das ist soweit ich weiß Satzungsregelung. Kann aber auch sein, dass es sich dabei nur um freiwillig Versicherte handelt, die kündigen müssen. Einfach mal bei der Kasse nachhaken.
zu b): Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Hast du schon mal bei deiner und/oder der Kasse deines Freundes nachgefragt?
Grüße,
Marc
zu a): Ein beitragsfreier Wechsel in die Familienversicherung ist grundsätzlich möglich, evtl. besteht deine bisherige Krankenkasse aber auf einer Kündigung, das ist soweit ich weiß Satzungsregelung. Kann aber auch sein, dass es sich dabei nur um freiwillig Versicherte handelt, die kündigen müssen. Einfach mal bei der Kasse nachhaken.
zu b): Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Hast du schon mal bei deiner und/oder der Kasse deines Freundes nachgefragt?
Grüße,
Marc
mit der heirat kannst du in die familienversicherung, wenn dein einkommen unter 350 eur (400 eur bei minijob) liegt. §10 SGB V.
wenn du im mutterschutz bist und vorher pflichtversichert warst, läuft deine kv beitragsfrei weiter. § 224 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
wenn du im mutterschutz bist und vorher pflichtversichert warst, läuft deine kv beitragsfrei weiter. § 224 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
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Also Carl- Otto erst mal herzlichen Glückwunsch
zur Schwangerschaft
Ich glaube damit brauchst du über deine Krankenversicherung nicht mehr sorgen ,
Alle Forschungseinrichtungen werden sich um dich reizen
ansonsten schließe ich mich meinen Vorredner an
durch Heirat wird alles gut .
Gruß
Ps. Fast alles kann ich sagen nach 29 Jahren
zur Schwangerschaft

Ich glaube damit brauchst du über deine Krankenversicherung nicht mehr sorgen ,
Alle Forschungseinrichtungen werden sich um dich reizen

ansonsten schließe ich mich meinen Vorredner an
durch Heirat wird alles gut .
Gruß
Ps. Fast alles kann ich sagen nach 29 Jahren
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