Hallo,
meine Freundin hat ein Kind, und ist selbst versichert.
Sie bekam wegen laengerer Arbeitslosigkeit Hartz iV.
Seit diesem Jahr im Mai macht sie eine Ausbildung und bekommt nun Bafoeg. Da es trotzdem noch nicht ausreicht, bekommt sie nun Beides.
Bafoeg und noch einen kleinen Teil HartzIV.
Nun hat sie heute einen Brief bekommen, von der Krankenversicherung dass sie seit dem 1.11.09 nicht mehr versichert sei. Der Grund warum der Brief erst heute kam ist, weil das Hartz IV Amt das erst jetzt gemeldet hat.
Wie kann sowas sein?
Ich bin dankbar ueber jede Antwort.
Chris
Hartz IV zahlt KV nicht mehr.
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Cassiesmann
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- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Ich würde mir die Hartz IV-Berechnung sorgfältig angucken.
Dem Grunde nach hat sie kein Anspruch auf Hartz IV, weil sie BaföG bekommt, das ist schon mal richtigt.
Daher kann nur das Kind (es bekommt kein BaföG) Leistungen erhalten.
Aber Deine Freundin kann den Mehrbedarf wegen Alleinerziehung erhalten. Dieser ist beim BaföG-Bezug nicht ausgeschlossen. Es kommt dann allerdings auf die gesamte Berechnung des Hartz IV an.
Wenn sie nur 1,00 Euro Mehrbedarfszuschlag wegen der Alleinerziehung erhält, ist sie durch diesen 1,00 Euro wieder krankenversichert!
Dem Grunde nach hat sie kein Anspruch auf Hartz IV, weil sie BaföG bekommt, das ist schon mal richtigt.
Daher kann nur das Kind (es bekommt kein BaföG) Leistungen erhalten.
Aber Deine Freundin kann den Mehrbedarf wegen Alleinerziehung erhalten. Dieser ist beim BaföG-Bezug nicht ausgeschlossen. Es kommt dann allerdings auf die gesamte Berechnung des Hartz IV an.
Wenn sie nur 1,00 Euro Mehrbedarfszuschlag wegen der Alleinerziehung erhält, ist sie durch diesen 1,00 Euro wieder krankenversichert!
Vielen Dank fuer die Antworten.
Frage 1: Die Leistungen fuer das Kind haben also nichts mit dem Mehrbedarf zu tun?
Frage 2: Kann es rechtens sein, dass das Hartz IV Amt sich erst jetzt meldet - mitten in der Ausbildung, und man dann gezwungen wird die Ausbildung abzubrechen, weil das Geld gar nicht reicht, weil man ja die KV-Beitraege noch selbst zahlen muss?
Und können Sie irgendwelche Gelder von Ihr zurück verlangen ?
Frage3: Sie hat noch einen Nebenverdienst auf 165Euro-Basis - wenn Sie diese Arbeit aufgeben wuerde, dann waere ja der Mehrbedarf wieder groesser, oder ist dieser geringe Nebenverdienst unabhaengig von der Hartz IV Berechnung ?
Frage 1: Die Leistungen fuer das Kind haben also nichts mit dem Mehrbedarf zu tun?
Frage 2: Kann es rechtens sein, dass das Hartz IV Amt sich erst jetzt meldet - mitten in der Ausbildung, und man dann gezwungen wird die Ausbildung abzubrechen, weil das Geld gar nicht reicht, weil man ja die KV-Beitraege noch selbst zahlen muss?
Und können Sie irgendwelche Gelder von Ihr zurück verlangen ?
Frage3: Sie hat noch einen Nebenverdienst auf 165Euro-Basis - wenn Sie diese Arbeit aufgeben wuerde, dann waere ja der Mehrbedarf wieder groesser, oder ist dieser geringe Nebenverdienst unabhaengig von der Hartz IV Berechnung ?
Der Mehrbedarf aufgrund der Alleinerziehung wird nicht dem Kind, sondern der Mutter ggf. gewährt. Jenes hängt aber insgesamt mit der Bedarfsermittlung und dem vorhandenen Einkommen zusammen.
Ich würde die Arbeit jetzt nicht sofort schmeißen.
Wie gesagt es ist ein Rechenexempel.
Dazu muss man genaue Daten haben.
Am besten die Daten der Bedarfsberechnung vor Aufnahme der Ausbildung und das derzeitige Einkommen und das Alter des Kindes.
Was für eine Ausbildung macht sie genau. Es kann nämlich sein, dass sie für ca. 65,00 Euro in die Kv. kommt und hierfür auch noch einen Zuschuss vom BaföG-Amt. Wie alt ist die Freundin denn?
Ich würde die Arbeit jetzt nicht sofort schmeißen.
Wie gesagt es ist ein Rechenexempel.
Dazu muss man genaue Daten haben.
Am besten die Daten der Bedarfsberechnung vor Aufnahme der Ausbildung und das derzeitige Einkommen und das Alter des Kindes.
Was für eine Ausbildung macht sie genau. Es kann nämlich sein, dass sie für ca. 65,00 Euro in die Kv. kommt und hierfür auch noch einen Zuschuss vom BaföG-Amt. Wie alt ist die Freundin denn?
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Lord Dragon
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