Hallo zusammen!
Ich bin zurzeit Halbtags (bis 19,5h die Woche) in einer Firma beschäftigt neben meinem Studium. Da ich eventuell nach dem Studium dort bleiben werden, habe ich mir überlegt auch dort meine Masterthesis zu schreiben.
Da ich auf Stundenbasis arbeite (also meine Stunden aufschreibe) frage ich mich nun, ob ich aus der studentischen Krankenversicherung "falle", wenn ich für meine Masterthesis die Stunden aufschreibe würde. Somit würde ich bis 19,5 Stunden im Tagesgeschäft arbeiten und den Rest der Woche (vergütet) in der Firma an der Masterarbeit schreiben. Somit würde ich aber mehr als die Grenze von 20h/Woche arbeiten?!
Gruß
Harald
Mehr als 20 Stunden pro Woche durch Master Thesis in Firma
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo.
Ich bin derzeit 27 Jahre alt und habe eine gesetzliche(?!) studentische Krankenversicherung. Habe mir auch im Gespräch mit Kommilitonen sagen lassen, dass diese bei allen Krankenkassen gleich viel kosten würde. (so um die 60 Euro. Habe im Moment den genauen Preis nicht im Kopf).
Voraussetzung hierfür ist aber eine Nebenbeschäftigung mit nicht mehr als 20h/Woche, so dass die Haupttätigkeit halt das Studium ist. Ich frage mich nun, wie sich das Verhält wenn halt die Mehrbeschäftigung auf der Arbeit für die Abschlussarbeit aufgewendet wird.
Gruß Harald
Ich bin derzeit 27 Jahre alt und habe eine gesetzliche(?!) studentische Krankenversicherung. Habe mir auch im Gespräch mit Kommilitonen sagen lassen, dass diese bei allen Krankenkassen gleich viel kosten würde. (so um die 60 Euro. Habe im Moment den genauen Preis nicht im Kopf).
Voraussetzung hierfür ist aber eine Nebenbeschäftigung mit nicht mehr als 20h/Woche, so dass die Haupttätigkeit halt das Studium ist. Ich frage mich nun, wie sich das Verhält wenn halt die Mehrbeschäftigung auf der Arbeit für die Abschlussarbeit aufgewendet wird.
Gruß Harald
Hallo,
die Konstellation ist m.E. ungewöhnlich.
Rechtlich sind nur die Beschäftigungen relevant:
wenn die Arbeitszeit in der Arbeitnehmerbeschäftigung 20 Stunden nicht überschreitet, gilt weiter der Studentenbeitrag.
Das Schreiben der Masterthesis ist weder eine Beschäftigung noch eine selbständige Tätigkeit. Es ist praktisch eine Verlagerung des Studium in den Betrieb. Wichtig ist, dass hierbei keine Weisungsgebundenheit und keine Eingliederung in den Betrieb besteht.
Schwierig ist in diesem Fall die Trennung zwischen der Beschäftigung und dem Schreiben der Masterthesis. Es könnte der Verdacht auf Missbrauch aufkommen.
Meine Empfehlung: vorher mit der Krankenkasse die Sache genau besprechen und schriftliche Entscheidung geben lassen. Dann gibt es auch bei einer Betriebsprüfung keine bösen Überraschungen.
Gruß
RHW
die Konstellation ist m.E. ungewöhnlich.
Rechtlich sind nur die Beschäftigungen relevant:
wenn die Arbeitszeit in der Arbeitnehmerbeschäftigung 20 Stunden nicht überschreitet, gilt weiter der Studentenbeitrag.
Das Schreiben der Masterthesis ist weder eine Beschäftigung noch eine selbständige Tätigkeit. Es ist praktisch eine Verlagerung des Studium in den Betrieb. Wichtig ist, dass hierbei keine Weisungsgebundenheit und keine Eingliederung in den Betrieb besteht.
Schwierig ist in diesem Fall die Trennung zwischen der Beschäftigung und dem Schreiben der Masterthesis. Es könnte der Verdacht auf Missbrauch aufkommen.
Meine Empfehlung: vorher mit der Krankenkasse die Sache genau besprechen und schriftliche Entscheidung geben lassen. Dann gibt es auch bei einer Betriebsprüfung keine bösen Überraschungen.
Gruß
RHW
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- Beiträge: 3
- Registriert: 06.09.2010, 18:52
Fakt ist.
Es ist nur interessant, was in deinem Arbeitsvertrag steht und somit was von deinem Arbeitgeber an die Krankenkasse übermittelt wird.
Wenn da steht, Herr XY hat für 4 Wochen a 19,5 Stunden xy Euro verdient, dann musst du weiterhin "nur " deinen Studentenbeitrag zahlen!
Abgezogen wird übrigens nur die RVers.
Es ist nur interessant, was in deinem Arbeitsvertrag steht und somit was von deinem Arbeitgeber an die Krankenkasse übermittelt wird.
Wenn da steht, Herr XY hat für 4 Wochen a 19,5 Stunden xy Euro verdient, dann musst du weiterhin "nur " deinen Studentenbeitrag zahlen!
Abgezogen wird übrigens nur die RVers.
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