Ich werde demnächst 30 und studiere dann noch zwei Semester. Nun habe ich von meiner GKV die Benachrichtigung bekommen, dass ich mich ab dann freiwillig versichern muss - großartiges Oxymoron

Ich habe gelesen, dass ich dann ein Sonderkündigungsrecht habe, stimmt das? Weiß jemand, wie die Frist dafür aussieht? Gilt diese Frist erst, nachdem mich die GKV über das Sonderkündigungsrecht informiert hat? Das hat sie nämlich in dem Schreiben nicht genannt, nur dass ich innerhalb eines Monats Einspruch einlegen kann. Ich überlege, dann in die PKV zu wechseln, weil die Beiträge da für mich deutlich günstiger sein werden.
Kann mir außerdem jemand sagen, wie es ansonsten in der freiwilligen GKV mit der Berechnung des Beitrags bei einem Werkstudentenjob aussieht? Ich verdiene damit mehr, als dort als Mindestbemessungsgrundlage genannt wird, aber als Werkstudent bin ich ja eigentlich größtenteils von solchen Abgaben befreit.
Vielen Dank und liebe Grüße!