Hallo,
wann kann man sich von der GKV nach dem Abitur befreien lassen? Nur in den ersten 3 Monaten bei Antritt des ersten Studiums?
Oder besteht nach einer Exmatrikulation und kurzer Arbeitsphase/Jobben danach bei einem 2. Studium erneut die Möglichkeit der Befreiung?
Die Tochter (19) eines Bekannten hatte die Befreiung beim ersten Studium vergessen und musste in die GKV bzw. war doppelt versichert, beide Eltern sind Beamte. In der Lücke zwischen den Studien fällt ja das Kindergeld weg und damit auch die Beihilfe, dies könnte dann aber im neuen Studium wieder beantragt werden, oder?
Grüße
Hans
Befreiung von der GKV
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Re: Befreiung von der GKV
Hallo und willkommen im Forum
hier ein Link zur Befreiung von der KVdS https://www.haufe.de/personal/entgelt/studenten-kv-befreiung-wirkt-nicht-auf-weiteren-studiengang_78_130138.html- Meiner Auffassung nach dürfte im Umkehrschluss eine Befreiung von der KVdS. bei einem weiteren Studium innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht möglich sein und der Wechsel in die PKV erfolgen können.
Gruss
Czauderna
hier ein Link zur Befreiung von der KVdS https://www.haufe.de/personal/entgelt/studenten-kv-befreiung-wirkt-nicht-auf-weiteren-studiengang_78_130138.html- Meiner Auffassung nach dürfte im Umkehrschluss eine Befreiung von der KVdS. bei einem weiteren Studium innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht möglich sein und der Wechsel in die PKV erfolgen können.
Gruss
Czauderna
Re: Befreiung von der GKV
Vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Wenn ich den Text richtig lese, kann sie sich nicht von der GKV befreien lassen, wenn das 2. Studium direkt an das 1. Studium anschließt, also ohne Jobber/Arbeitszeit dazwischen, oder?
Re: Befreiung von der GKV
hamei29 hat geschrieben:Vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Wenn ich den Text richtig lese, kann sie sich nicht von der GKV befreien lassen, wenn das 2. Studium direkt an das 1. Studium anschließt, also ohne Jobber/Arbeitszeit dazwischen, oder?
Hallo,
ja, so sehe ich das auch - mal sehen, ob der eine oder die andere Experte/in das auch so sieht. Entscheidend ist allerdings, wie die GKV-Kasse das beurteilt, welche die Befreiung aussprechen soll.
Gruss
Czauderna
Re: Befreiung von der GKV
Danke für die Info.
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