Befreiung von der GKV

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

hamei29
Beiträge: 3
Registriert: 10.05.2025, 15:03

Befreiung von der GKV

Beitragvon hamei29 » 10.05.2025, 15:26

Hallo,

wann kann man sich von der GKV nach dem Abitur befreien lassen? Nur in den ersten 3 Monaten bei Antritt des ersten Studiums?
Oder besteht nach einer Exmatrikulation und kurzer Arbeitsphase/Jobben danach bei einem 2. Studium erneut die Möglichkeit der Befreiung?
Die Tochter (19) eines Bekannten hatte die Befreiung beim ersten Studium vergessen und musste in die GKV bzw. war doppelt versichert, beide Eltern sind Beamte. In der Lücke zwischen den Studien fällt ja das Kindergeld weg und damit auch die Beihilfe, dies könnte dann aber im neuen Studium wieder beantragt werden, oder?

Grüße
Hans

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Befreiung von der GKV

Beitragvon Czauderna » 10.05.2025, 16:40

Hallo und willkommen im Forum
hier ein Link zur Befreiung von der KVdS https://www.haufe.de/personal/entgelt/studenten-kv-befreiung-wirkt-nicht-auf-weiteren-studiengang_78_130138.html- Meiner Auffassung nach dürfte im Umkehrschluss eine Befreiung von der KVdS. bei einem weiteren Studium innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht möglich sein und der Wechsel in die PKV erfolgen können.
Gruss
Czauderna

hamei29
Beiträge: 3
Registriert: 10.05.2025, 15:03

Re: Befreiung von der GKV

Beitragvon hamei29 » 10.05.2025, 16:50

Vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Wenn ich den Text richtig lese, kann sie sich nicht von der GKV befreien lassen, wenn das 2. Studium direkt an das 1. Studium anschließt, also ohne Jobber/Arbeitszeit dazwischen, oder?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Befreiung von der GKV

Beitragvon Czauderna » 10.05.2025, 16:58

hamei29 hat geschrieben:Vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Wenn ich den Text richtig lese, kann sie sich nicht von der GKV befreien lassen, wenn das 2. Studium direkt an das 1. Studium anschließt, also ohne Jobber/Arbeitszeit dazwischen, oder?

Hallo,
ja, so sehe ich das auch - mal sehen, ob der eine oder die andere Experte/in das auch so sieht. Entscheidend ist allerdings, wie die GKV-Kasse das beurteilt, welche die Befreiung aussprechen soll.
Gruss
Czauderna

hamei29
Beiträge: 3
Registriert: 10.05.2025, 15:03

Re: Befreiung von der GKV

Beitragvon hamei29 » 10.05.2025, 17:08

Danke für die Info.


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste