Versicherungspflicht für Student (31 Jahre)?
Verfasst: 06.02.2008, 12:22
Hallo,
die Geschichte wird jetzt etwas länger, weil die Umstände relativ kompliziert sind. Und trotz ausgiebiger Suche habe ich meinen Fall bisher nicht im Forum finden können.
Ich bin Student 31 Jahre alt und plane etwa in einem halben Jahr mein Studium abzuschließen. Natürlich bin ich derzeit nicht krankenversichert, sonst hätte ich die derzeitigen Probleme nicht.
Ich hatte von September 2006 bis Februar 2007 ein Auslandssemester außerhalb Europas absolviert. Per 30.09.2006 endete auch meine studentische Versicherungspflicht (Vollendung 30. Lebensjahr). Da meine Krankenkasse (AOK) und ich bis dahin in diversen Punkten in der Vergangenheit unterschiedliche Ansichten hatten, beschloß ich die Krankenversicherung zu kündigen. Und außerdem erschien es mir unlogisch, der Krankenkasse während meines Auslandsaufenthaltes Beiträge zu schenken, für die ich nicht mal auf eine Versicherungsleistung hätte zurückgreifen können.
Für meinen Auslandsaufenthalt schloß ich eine Auslandskrankenversicherung bei einem privaten Anbieter ab. Zurück in Deutschland (März 2007) suchte ich dann nach einer neuen Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenkassen bewegten sich alle so um die 120 Euro Monatsbeitrag (freiwillige Versicherung). Das war und ist für mich nicht möglich. Mein Einkommen (Bafög bekomm ich nicht mehr aufgrund der überschrittenen Regelstudienzeit) begründet sich aus diversen Nebenjobs in der Uni und bewegt sich um die 280 Euro - 450 Euro monatlich. Die Verträge ändern sich alle paar Monate, da die Uni hier keine längerfristigen Verträge an Studenten vergibt. Von diesen Einnahmen muß ich die Miete (200 Euro) und eine Bafögkreditrückzahlung bestreiten (47 Euro). Vom Rest konnte ich bisher ganz gut – natürlich mit diversen Einschränkungen – leben. Ein Krankenkassenbeitrag von 120 Euro ist da aber einfach nicht möglich.
Natürlich hab ich auch bei diversen privaten Krankenversicherungen nachgefragt. Die Hanse-Merkur erschien mir eine günstige Alternative zu sein. 64 Euro Monatsbeitrag bei 300 Euro Selbstbeteiligung erschien mir fair und auch grad noch so möglich. Allerdings wollte die Hanse-Merkur aufgrund des Fehlens einer durchgängigen Vorversicherung entweder 3 Monate Beiträge ohne Versicherungsleistungsanspruch oder alternativ ein Gutachten eines Arztes, daß ich keinerlei (chronische) Krankheiten habe. Daher beschloß ich erstmal, den Abschluß der Krankenversicherung auf Eis zu legen.
Jetzt hab ich im November 2007 meine Freundin geheiratet. Sie ist Ausländer aus dem nichteuropäischen Ausland. Ihren Aufenthaltstitel hat sie im Januar 2008 bekommen. Um sie ins soziale System in Deutschland zu integrieren, hab ich dann Rentenversicherung, Bank, Arbeitsamt und eben auch die Krankenkassen abgeklappert.
Die nette Dame der potentiellen Krankenversicherung (nicht AOK) für meine Frau war dann etwas überfordert mit sovielen Sonderumständen. Sie versuchte mir dann nach Rücksprache mit 2 Kollegen die Versicherungspflicht nach SGB 5, §5, 1.13, a einreden und meinte ich müßte dann zurück zur AOK (Vorversicherer) und die Beiträge seit April 2007 nachzahlen. Sie meinte, ich hätte nur Glück gehabt, daß ich bisher nicht aufgeflogen wäre. Meine Frau würde dann im Rahmen der Familienversicherung bei mir mit versichert werden. Sie wollte auch gleich behilflich sein, die Mitteilung an die AOK zu schicken. Ich teilte ihr daraufhin mit, daß ich mich erstmal informieren müsse. 10 Monate a 120 Euro sind für mich finanziell einfach nicht machbar.
Nach diverser Suche im Internet war ich dann erstmal geschockt, daß es die Versicherungspflicht seitens der Versicherungsnehmer tatsächlich gibt. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich immer der Meinung, daß die Versicherungspflicht nur die Krankenkassen betrifft, die dann Nichtversicherte wieder aufnehmen müssen. Daß das Gesetz aber eher den Krankenkassen als den Kunden zugute kommt, hätte ich nicht erwartet.
Beim Durchstöbern der Gesetze bin ich dann auf SGB 5 §5 Abs. 1.9 gestoßen. In §5, 1.9 heißt es: „Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,“. Das trifft für mich offensichtlich nicht zu, da ich sonst seitens der Uni schon lange exmatrikuliert worden wäre.
Mit fehlender Krankenversicherung könnte ich theoretisch noch bis Ende meines Studiums leben. Das Problem betrifft hier aber eher meine Frau. Ohne Krankenversicherung gibt es kein Alg II, damit auch keine Befreiung der Gebühr für den obligatorischen Integrationskurs und auch keine Krankenversicherung für sie. D.h. die Krankenversicherung könnte uns bei Durchsetzung des Anspruchs auf Rückzahlung der letzten 10 Monate Beitrag + Versicherungspflicht mit monatlichen Beitrag von ca. 130 Euro problemlos in den totalen Ruin / in die Privatinsolvenz treiben.
Das Sozialamt will ich in den nächsten Tagen auch noch kontaktieren. Bevor ich aber das Sozialamt und die Krankenkasse um einen eventuellen Erlaß, Stundung bzw. Teilerlaß anbettel, würde ich lieber die Gewißheit haben, daß ich mir den ganzen Schuldenberg gar nicht erst aufhalsen muß. Außerdem hab ich auch nicht das Vertrauen in die Kompetenz des Sozialamtes in Bezug auf Studenten und Gesetzesauslegung. Als ich mal versuchsweise Wohngeld beantragt hatte, mußte das Bafögamt der Wohngeldstelle erst die korrekte Gesetzesauslegung erklären, die die Wohngeldstelle dann widerwillig akzeptierte.
Meine Frage daher: Bin ich von der Pflichtversicherung nach SGB5, §5 Abs. 1.13 betroffen, und sollte damit schon mal vorsorglich mit meinem persönlichen Ruin und der Schenkung der Beiträge seit 04/2007 an die Krankenkasse rechnen, oder kann ich mich auf die Befreiung von der Versicherungspflicht nach SGB5, §5 Abs. 1.9 (Studenten 30. Lebensjahr, Erster Bildungsweg) berufen?
die Geschichte wird jetzt etwas länger, weil die Umstände relativ kompliziert sind. Und trotz ausgiebiger Suche habe ich meinen Fall bisher nicht im Forum finden können.
Ich bin Student 31 Jahre alt und plane etwa in einem halben Jahr mein Studium abzuschließen. Natürlich bin ich derzeit nicht krankenversichert, sonst hätte ich die derzeitigen Probleme nicht.
Ich hatte von September 2006 bis Februar 2007 ein Auslandssemester außerhalb Europas absolviert. Per 30.09.2006 endete auch meine studentische Versicherungspflicht (Vollendung 30. Lebensjahr). Da meine Krankenkasse (AOK) und ich bis dahin in diversen Punkten in der Vergangenheit unterschiedliche Ansichten hatten, beschloß ich die Krankenversicherung zu kündigen. Und außerdem erschien es mir unlogisch, der Krankenkasse während meines Auslandsaufenthaltes Beiträge zu schenken, für die ich nicht mal auf eine Versicherungsleistung hätte zurückgreifen können.
Für meinen Auslandsaufenthalt schloß ich eine Auslandskrankenversicherung bei einem privaten Anbieter ab. Zurück in Deutschland (März 2007) suchte ich dann nach einer neuen Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenkassen bewegten sich alle so um die 120 Euro Monatsbeitrag (freiwillige Versicherung). Das war und ist für mich nicht möglich. Mein Einkommen (Bafög bekomm ich nicht mehr aufgrund der überschrittenen Regelstudienzeit) begründet sich aus diversen Nebenjobs in der Uni und bewegt sich um die 280 Euro - 450 Euro monatlich. Die Verträge ändern sich alle paar Monate, da die Uni hier keine längerfristigen Verträge an Studenten vergibt. Von diesen Einnahmen muß ich die Miete (200 Euro) und eine Bafögkreditrückzahlung bestreiten (47 Euro). Vom Rest konnte ich bisher ganz gut – natürlich mit diversen Einschränkungen – leben. Ein Krankenkassenbeitrag von 120 Euro ist da aber einfach nicht möglich.
Natürlich hab ich auch bei diversen privaten Krankenversicherungen nachgefragt. Die Hanse-Merkur erschien mir eine günstige Alternative zu sein. 64 Euro Monatsbeitrag bei 300 Euro Selbstbeteiligung erschien mir fair und auch grad noch so möglich. Allerdings wollte die Hanse-Merkur aufgrund des Fehlens einer durchgängigen Vorversicherung entweder 3 Monate Beiträge ohne Versicherungsleistungsanspruch oder alternativ ein Gutachten eines Arztes, daß ich keinerlei (chronische) Krankheiten habe. Daher beschloß ich erstmal, den Abschluß der Krankenversicherung auf Eis zu legen.
Jetzt hab ich im November 2007 meine Freundin geheiratet. Sie ist Ausländer aus dem nichteuropäischen Ausland. Ihren Aufenthaltstitel hat sie im Januar 2008 bekommen. Um sie ins soziale System in Deutschland zu integrieren, hab ich dann Rentenversicherung, Bank, Arbeitsamt und eben auch die Krankenkassen abgeklappert.
Die nette Dame der potentiellen Krankenversicherung (nicht AOK) für meine Frau war dann etwas überfordert mit sovielen Sonderumständen. Sie versuchte mir dann nach Rücksprache mit 2 Kollegen die Versicherungspflicht nach SGB 5, §5, 1.13, a einreden und meinte ich müßte dann zurück zur AOK (Vorversicherer) und die Beiträge seit April 2007 nachzahlen. Sie meinte, ich hätte nur Glück gehabt, daß ich bisher nicht aufgeflogen wäre. Meine Frau würde dann im Rahmen der Familienversicherung bei mir mit versichert werden. Sie wollte auch gleich behilflich sein, die Mitteilung an die AOK zu schicken. Ich teilte ihr daraufhin mit, daß ich mich erstmal informieren müsse. 10 Monate a 120 Euro sind für mich finanziell einfach nicht machbar.
Nach diverser Suche im Internet war ich dann erstmal geschockt, daß es die Versicherungspflicht seitens der Versicherungsnehmer tatsächlich gibt. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich immer der Meinung, daß die Versicherungspflicht nur die Krankenkassen betrifft, die dann Nichtversicherte wieder aufnehmen müssen. Daß das Gesetz aber eher den Krankenkassen als den Kunden zugute kommt, hätte ich nicht erwartet.
Beim Durchstöbern der Gesetze bin ich dann auf SGB 5 §5 Abs. 1.9 gestoßen. In §5, 1.9 heißt es: „Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,“. Das trifft für mich offensichtlich nicht zu, da ich sonst seitens der Uni schon lange exmatrikuliert worden wäre.
Mit fehlender Krankenversicherung könnte ich theoretisch noch bis Ende meines Studiums leben. Das Problem betrifft hier aber eher meine Frau. Ohne Krankenversicherung gibt es kein Alg II, damit auch keine Befreiung der Gebühr für den obligatorischen Integrationskurs und auch keine Krankenversicherung für sie. D.h. die Krankenversicherung könnte uns bei Durchsetzung des Anspruchs auf Rückzahlung der letzten 10 Monate Beitrag + Versicherungspflicht mit monatlichen Beitrag von ca. 130 Euro problemlos in den totalen Ruin / in die Privatinsolvenz treiben.
Das Sozialamt will ich in den nächsten Tagen auch noch kontaktieren. Bevor ich aber das Sozialamt und die Krankenkasse um einen eventuellen Erlaß, Stundung bzw. Teilerlaß anbettel, würde ich lieber die Gewißheit haben, daß ich mir den ganzen Schuldenberg gar nicht erst aufhalsen muß. Außerdem hab ich auch nicht das Vertrauen in die Kompetenz des Sozialamtes in Bezug auf Studenten und Gesetzesauslegung. Als ich mal versuchsweise Wohngeld beantragt hatte, mußte das Bafögamt der Wohngeldstelle erst die korrekte Gesetzesauslegung erklären, die die Wohngeldstelle dann widerwillig akzeptierte.
Meine Frage daher: Bin ich von der Pflichtversicherung nach SGB5, §5 Abs. 1.13 betroffen, und sollte damit schon mal vorsorglich mit meinem persönlichen Ruin und der Schenkung der Beiträge seit 04/2007 an die Krankenkasse rechnen, oder kann ich mich auf die Befreiung von der Versicherungspflicht nach SGB5, §5 Abs. 1.9 (Studenten 30. Lebensjahr, Erster Bildungsweg) berufen?