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Was genau bedeutet "Fachsemester"? Hauptfach / Neb

Verfasst: 24.07.2009, 20:45
von e*n*a
Hallo,

ich habe gerade das Problem, dass ich ab dem nächsten Semester einen erhöhten Beitrag zahlen soll/muss, mich also freiwillig versichern muss.
Meine Frage ist nun diese: Ich bin zwar im Hauptfach im 14., in den beiden Nebenfächern jedoch erst im 12. Semester. Werden nur die Semester des Hauptfaches gezählt oder habe ich durch den Nebenfachwechsel vielleicht noch eine Chance, weiterhin zu Studentenkonditionen versichert zu bleiben?
Ich hoffe, hier weiß jemand Rat .-.

Grüße,
e*n*a

Verfasst: 24.07.2009, 21:09
von Frank
Hallo,

Studenten sind versicherungspflichtig bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters. Und damit bist du raus aus der studentischen KV.

Gruß
Frank

Ja...

Verfasst: 24.07.2009, 21:19
von e*n*a
...das hab ich soweit ja auch verstanden. Ich habe nur irgendwo gelesen, dass immer nur die Fachsemester eines einzelnen Studiengangs zusammengerechnet werden...und das ist für mich eben missverständlich und brachte mich zur der Frage, ob nur die Semester des Hauptfaches gezählt werden (das wären dann die Hochschulsemester) oder die der Nebenfächer davon getrennt stehen (Fachsemester)...

Verfasst: 24.07.2009, 22:29
von Frank
Also ich kenne das nur so: Wer länger als 14 Semester studiert fliegt raus.

Verfasst: 25.07.2009, 12:04
von Czauderna
Hallo,

da wird leider nix zusammengerechnet - nach Ablauf. von 14. Fachsemestern ist grundsätzlich Schluß mit der studentischen Pflichtversicherung.
Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen - ich empfehle sich bei der Kasse zu erkundigen unter welchen Voraussetzungen über das 14. Fachsemester hinaus die Pflichtversicherung möglich sein kann.
Ich kann momentan nicht auf meine unterlagen zugreifen und möchte deshalb nichts Falsches sagen.
Gruß

Czauderna

Verfasst: 25.07.2009, 12:41
von e*n*a
Danke für die Antworten! Ich werde gleich am Monatg mal bei der Kasse reinschneien und schauen, ob ich da noch irgendwie drum herum komme :lol:

Verfasst: 19.08.2009, 09:04
von koallasuu
Hallo,

Folgendes habe ich hier gefunden. Vielleicht hilft Dir das weiter.

c) Verlängerungsgründe

Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, die Grenzen der studentischen Versicherung nach hinten zu verschieben. Dafür ist regelmäßig ein begründeter Antrag erforderlich. Folgende Gründe kommen für eine Verlängerung z. B. in Betracht:

* Notwendiges (!) Aufbaustudium im Anschluss an ein Erststudium (Erhöhung der Berufschancen durch ein zweites Studium genügt nicht)
* Unter bestimmten Voraussetzungen bei Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg
* Pflege von kranken oder behinderten Familienangehörigen
* Eigene Krankheit über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
* Eigene Behinderung (max. Verlängerung: 7 Semester)
* Geburt eines Kindes und anschließende Kindesbetreuung (max. Verlängerung: 6 Semester)
* Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
* Wehr- oder Zivildienst
* Mitarbeit in Hochschulgremien