Hallo,
ich muss auf Grund meines Einkommens aus freiberuflicher Tätigkeit vermutlich von der studentischen in die freiwillige KV wechseln und habe meine KK diesbezüglich schon in Kenntnis gesetzt.
Inwieweit muss ich dabei Rechenschaft über meine Tätigkeit ablegen?
Genügt es von meiner Steuerberaterin eine betriebswirtschaftliche Abrechnung anfertigen zu lassen und den Steuerbescheid des vergangenen Jahres einzureichen und im nächsten Jahr dann jeweils den aktuellen Steuerbescheid nachzureichen oder kann die KV mich zusätzlich verpflichten irgendwelche geschäftlichen Verträge mit Kunden oder Geschäftspartnern offen zu legen?
Desweiteren kann mich die KV verpflichten neben meiner steuerlich vorgeschriebenen Einnahmenüberschussrechnung noch eine periodengerechte Bilanzierung anzufertigen, sprich abweichend von der Gewinnermittlung für den Steuerbescheid meine Ausgaben und Einnahmen noch periodengerecht zu erfassen und nicht nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip der EÜR?
Ich möchte mich gerne bestmöglich auf die Umstellung in die freiwillige Versicherung vorbereiten.
PS:
Womit wird eigentlich die Unterscheidung zwischen Selbstständigen und Werkstudenten bei gleicher Arbeitszeit begründet? Also mir wurde erzählt, dass ich, wenn ich eine Festanstellung als Werkstudent hätte, weiterhin studentisch versichert sein könnte - was zu nicht geringen monatlichen Einsparungen für mich führen würde.
Vielen Dank für eure Hilfe,
Cyranjo
Einkommens- / Aufwandsnachweise für freiwillige Versicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
ich bin seit März 2010 Student und habe nebenbei ein Gewerbe angemeldet. Nun möchte meine Krankenkasse Informationen darüber wieviel ich verdiene, um feststellen zu können ob ich als Student eingestuft werden kann.
Wo liegt da die Einkommensgrenze?
Wie hoch ist der Mindestbeitrag für einen selbständig Tätigen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
ich bin seit März 2010 Student und habe nebenbei ein Gewerbe angemeldet. Nun möchte meine Krankenkasse Informationen darüber wieviel ich verdiene, um feststellen zu können ob ich als Student eingestuft werden kann.
Wo liegt da die Einkommensgrenze?
Wie hoch ist der Mindestbeitrag für einen selbständig Tätigen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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