Einziger Wohnsitz Schottland - PHD Studium in Deutschland?!?

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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EisenDieter
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Einziger Wohnsitz Schottland - PHD Studium in Deutschland?!?

Beitragvon EisenDieter » 02.08.2010, 10:44

Hallo,

ich bin aus beruflichen und privaten Gründen am Anfang des Jahres nach Schottland gezogen, gleichzeitig aber noch an einer deutschen Uni eingeschrieben um meine Promotion zu beenden. Ich bin kurz vor der Fertigstellung der Arbeit, muss mich jetz aber noch einmal Rückmelden.

Für die Rückmeldung brauche ich allerdings den Bescheid einer deutschen Krankenkasse oder eine Freistellung. Ich bin mit einzigem Wohnsitz in Schottland gemeldet und habe daher keine deutsche Krankenkassenbescheiningung.

Was kann ich tun?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 02.08.2010, 19:42

Besteht noch eine Mitgleidschfat bei einer deutschen KK?

Also familienversichert oder pflichtversichert als Student?

EisenDieter
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Beitragvon EisenDieter » 02.08.2010, 20:59

Nein. Die KK habe ich natürlich direkt bei Umzug gekündigt. Ich habe heute noch ein bisschen nach Informationen gesucht und es scheint als ob so ein Fall die Universitäten überfordert.

Es muss doch möglich sein, seine Doktorarbeit zu beenden ohne weiterhin in Deutschland versichert zu sein. Denn man benötigt für diesen Fall ja nicht nur eine Krankenkasse sondern auch eine Meldeadresse in Deutschland.

Bin weiterhin für jeden Rat sehr dankbar.

RHW
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Beitragvon RHW » 07.08.2010, 15:36

Hallo,

hier gilt folgende Regelung:
Besteht ein Anspruch auf Sachleistungsaushilfe im Rahmen des EG-Rechts, wird dieser in der Regel durch eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine provisorische Ersatzbescheinigung nachgewiesen werden, da es sich bei Studienaufenthalten regelmäßig um vorübergehende Aufenthalte in Deutschland handeln dürfte.

Quelle: Seite 90/91
http://www.vdek.com/arbeitgeber/Informa ... 032006.pdf

Diese EHIC legt man bei einer deutschen Krankenkasse vor und erhält dort eine Bescheinigung, dass man in D nicht versicherungspflichtig ist.
Mit dieser Bescheinigung kann man sich dann einschreiben.

Die EHIC sollte als Gültigkeitszeitraum das Ende des Semesters umfassen.

Gruß
RHW


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