Rückforderung von Beiträgen aus studentischer KV
Verfasst: 18.04.2011, 18:36
Moin,moin,
ich hab da mal ne frage!!!
Ich bin seit januar 2007 studentisch krankenversichert. Mir wurde aber der Zeitraum von 10 Monaten Zivildienst nicht hinzugerechnet.
Zur besseren Erkärung:
- 1998- Februar 2002 Berufsausbildung
- Überbrückungszeitraum (arbeitlos)
- ab 01.08.2002- 31.05.2003 Zivildienst
- Bewerbung um Fachoberschule > Ablehnung, bis Oktober 2003 arbeitslos
- danach Maßnahme vom Arbeitsamt (6Monate), 01.10.2003-31.03.2004
- Überbrückungszeitraum (arbeitslos)
- Bewerbung um Fachoberschule > Annahme
- von September 2004- Juli 2005 Fachoberschule (Familienversicherung)
- ab September 2005 Student (Familienversicherung)
Meine Frage, hätte meine KV den Zeitraum von 10 Monaten hinzurechnen müssen, da eine Verzögerung meiner Berufsausbildung (auf dem zweiten Bildungsweg) gem. § 10 Abs.2 Nr.3 SGB V vorliegen könnte !!
Kann ich diese zuviel gezahlten Beiträge zur studentischen Krankenversicherung zurückfordern ??
Mfg
ich hab da mal ne frage!!!
Ich bin seit januar 2007 studentisch krankenversichert. Mir wurde aber der Zeitraum von 10 Monaten Zivildienst nicht hinzugerechnet.
Zur besseren Erkärung:
- 1998- Februar 2002 Berufsausbildung
- Überbrückungszeitraum (arbeitlos)
- ab 01.08.2002- 31.05.2003 Zivildienst
- Bewerbung um Fachoberschule > Ablehnung, bis Oktober 2003 arbeitslos
- danach Maßnahme vom Arbeitsamt (6Monate), 01.10.2003-31.03.2004
- Überbrückungszeitraum (arbeitslos)
- Bewerbung um Fachoberschule > Annahme
- von September 2004- Juli 2005 Fachoberschule (Familienversicherung)
- ab September 2005 Student (Familienversicherung)
Meine Frage, hätte meine KV den Zeitraum von 10 Monaten hinzurechnen müssen, da eine Verzögerung meiner Berufsausbildung (auf dem zweiten Bildungsweg) gem. § 10 Abs.2 Nr.3 SGB V vorliegen könnte !!
Kann ich diese zuviel gezahlten Beiträge zur studentischen Krankenversicherung zurückfordern ??
Mfg