gilt der "Monat" nach § 190 Abs.9 auch bei Wechsel
Verfasst: 07.07.2011, 19:02
Hallo Götter der KVdS,
könnt ihr mir folgende Frage beantworten.
Student an Fachhoschule ist pflichtversichert als Student
Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters 2010 (dies wäre grundsätzlich der 31.08.2010). Dies war das 8 Fachsemester
Immatrikulation bei Uni in einem neuen Studiengang im ersten Fachsemester
zu Beginn des Wintersemester 2010, also zum 01.10.2010 (Immatrikulation war vor dem 01.10.2010).
Was ist mit dem Monat September 2010.
Mitgliedschaft über § 190 Abs. 9
oder
§ 19 SGB V
Gibt es zu § 190 Abs. 9 (bejahend oder verneinend) eine Fundstelle in einem Rundschreiben oder eine andere Literaturfundstellen.???
könnt ihr mir folgende Frage beantworten.
Student an Fachhoschule ist pflichtversichert als Student
Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters 2010 (dies wäre grundsätzlich der 31.08.2010). Dies war das 8 Fachsemester
Immatrikulation bei Uni in einem neuen Studiengang im ersten Fachsemester
zu Beginn des Wintersemester 2010, also zum 01.10.2010 (Immatrikulation war vor dem 01.10.2010).
Was ist mit dem Monat September 2010.
Mitgliedschaft über § 190 Abs. 9
oder
§ 19 SGB V
Gibt es zu § 190 Abs. 9 (bejahend oder verneinend) eine Fundstelle in einem Rundschreiben oder eine andere Literaturfundstellen.???