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Familienversicherung beibehalten
Verfasst: 09.05.2007, 12:16
von fischersmann_147
Hallo,
ich bin Schüler (kein Student) und mache gerade eine Ausbildung. Im Sommer muss ich ein „vorgeschriebenes Zwischenpraktikum“ als Bestandteil meiner Ausbildung ableisten. Dieses geht 2 Monate und 3 Wochen und ich erhalte pro Monat 770,00 EURO brutto. Mein eigentliches Ziel war es, für diese Zeit, meinen bisherigen Stand als Familienversichert beizubehalten.
Meine Krankenkasse sagt, dass für die Familienversicherung entscheidend ist, dass das Einkommen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) nicht 1/7 der monatlichen Bezugsgröße von 350,00 EURO überschreitet darf.
Weiterhin schreib diese, dass ich durch mein hohes Einkommen in dieser Zeit die Einkommensgrenze überschreite, was eigentlich nur für 2 Monte pro Kalenderjahr möglich ist. Aus diesem Grunde, ist eine Familienversicherung ab dem dritten Monat nicht mehr möglich.
Meine Fragen:
Ist das so richtig??? (Ich meine, was macht den die Krankenkasse bei den ganzen Studenten die familienversichert sind und in ihren Semesterferien viel Geld verdienen?)
Was kann ich tun um eine eventuelle Beitragszahlung im dritten Monat zu vermeiden?
Viele Gruesse fischersmann
Re: Familienversicherung beibehalten
Verfasst: 09.05.2007, 18:07
von Marc
fischersmann_147 hat geschrieben:Meine Fragen:
Ist das so richtig??? (Ich meine, was macht den die Krankenkasse bei den ganzen Studenten die familienversichert sind und in ihren Semesterferien viel Geld verdienen?)
Was kann ich tun um eine eventuelle Beitragszahlung im dritten Monat zu vermeiden?
Hallo fischersmann,
deine Krankenkasse hat leider recht, die Familienversicherung ist durch die Überschreitung der Einkommensgrenze nicht mehr möglich, davon abgesehen, dass nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V die Versicherungs
pflicht eintritt, da du zu der Gruppe der "zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten" gehörst. Dein Arbeitgeber muss dich also selber bei einer Kasse deiner Wahl anmelden und SV-Beiträge zahlen.
Grüße,
Marc
Verfasst: 09.05.2007, 18:18
von fwilke
Das Problem entsteht immer dann, wenn ein Arbeitsverhältnis länger dauert als zwei Monate oder mehr als 20 Wochenstunden in Anspruch nimmt.
Da bei Dir beide Fälle gegeben sind, wird's wohl auf eine beitragspflichtige Versicherung hinauslaufen.
Gewöhn Dich doch schon mal dran: WEnn man arbeiet und Geld verdient, muss man meist auch was abdrücken!
Meiner Meinung nach tritt aber wieder Anspruch auf Familienversicherung ein, wenn das Praktikum beendet ist!
Frank Wilke
Verfasst: 09.05.2007, 18:34
von Marc
@ fwilke,
Richtig, so sehe ich das auch. Nach Praktikumsende sollte ein neuer Antrag auf Familienversicherung gestellt werden.
@ fischersmann
Was mich jetzt noch verblüfft hatte (das ist mir beim ersten Durchlesen gar nicht aufgefallen, muss ich leider gestehen), ist dieser Satz:
Weiterhin schreib diese, dass ich durch mein hohes Einkommen in dieser Zeit die Einkommensgrenze überschreite, was eigentlich nur für 2 Monte pro Kalenderjahr möglich ist. Aus diesem Grunde, ist eine Familienversicherung ab dem dritten Monat nicht mehr möglich.
Da das Praktikum von vornherein auf mehr als 2 Monate ausgelegt ist, ist die Familienversicherung von Anfang an zu beenden und nicht erst nach den zwei Monaten. Zumindest ist mir nichts anderes bekannt. Diese Ausnahmeregelung gilt eigentlich hauptsächlich für geringfügig Beschäftigte, die aus welchen Gründen auch immer (Urlaubs- oder Krankheitsvertretung) mehr bei ihrem Arbeitgeber arbeiten müssen und dadurch über die 400-EUR-Grenze kommen. Ansonsten, wenn es wirklich nur 2 Monate im Jahr sind, ist es eine kurzfristige Beschäftigung, diese muss aber von vornherein auf die 2 Monate befristet sein und dies ist auch nur einmal im Jahr möglich.
Übrigens, bezüglich Deiner Frage wegen den Studenten: die müssen sich für den Zeitraum selber krankenversichern, auch diese fallen aus der Familienversicherung, wenn die Voraussetzungen nicht mehr zutreffen.
Grüße,
Marc
Verfasst: 09.05.2007, 18:36
von fwilke
@Marc
Das mit den Studenten ist korrekt - allerdings dürfen diese in den Semesterferien arbeiten bis der Arzt kommt, ohne versicherungspflichtig zu werden.
Frank
Verfasst: 09.05.2007, 18:40
von Marc
Hallo Frank,
jein, nicht ganz. Studenten in der KVdS - ja, da hast Du definitiv recht. Studenten in der Fami müssen trotzdem die Einkommensgrenze beachten. Also mehr als 2 Monate über 350 EUR --> Ende Fami. Dafür können sie sich aber in der KVdS krankenversichern und fahren damit im Regelfall um einiges günstiger, als wenn die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt gezahlt werden müssen.
Grüße,
Marc
Verfasst: 09.05.2007, 20:18
von fwilke
Danke für die Ergänzung!!
Jetzt sind wir uns einig...
Frank
Antwort
Verfasst: 10.05.2007, 15:13
von fischersmann_147
Alles klar, danke für die vielen Antworten!!!
Gruss fischersmann
Verfasst: 16.05.2007, 18:57
von Desi
Hallo,
ich habe auch mal eine Frage.
Ich bin Studentin habe seit März einen Job, wobei ich unter 25Jahre bin, weniger als 20Std die Woche arbeite.
Ich würde gerne familienversichert sein.
Im Monat möchte ich auf jeden Fall nicht mehr als 350€ verdienen, da dies die Grenze ist, damit man noch familienversichert werden kann.
Es ist aber so, dass ich einmal über 350€ verdiene (nur ca. 8€ mehr). Wie ist das nun, wenn man in dem Zeitraum in dem man einen Vertrag abschließt immer unter 350€ pro Monat verdient hat und nur ein Monat über 350€? Erlischt die Familienversicherung und ich muss komplett für jeden Monat, die ich beschäftigt wurde den Beitrag der Krankenkasse zahlen, so dass ich ene studentische Krankenversicherung bekomme?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Verfasst: 16.05.2007, 19:25
von DKV-Service-Center
Hi Desi,
mal ketzerisch in den Raum fragt

wenn du 3 Artikel hoch gehst, dürfte deine Frage doch beantwortet sein
Gruß
Verfasst: 18.05.2007, 22:45
von Desi
Leider weiß ich nicht wirklich, ob die Antwort stimmt, denn ich habe schon andere Meinungen gehört.
Einige sagen, dass man die 350€ nicht überschreiten darf, um familienversichert zu sein. Bei 400€ Job darf man nur für 2Monate den Betrag überschreiten.
Ich weiß nicht so recht was richtig oder falsch ist,
Wie ist es eigentlich mit einer geringfügigen Beschäftigung von max 400€. Muss ich Lohnsteuer zahlen? Rentenversicherung muss ich doch zahlen oder?
Gruß Desi
Verfasst: 19.05.2007, 13:54
von DKV-Service-Center
:-9 jo ist schon verwirrend,
Wie ist es eigentlich mit einer geringfügigen Beschäftigung von max 400€. Muss ich Lohnsteuer zahlen? Rentenversicherung muss ich doch zahlen oder?
bei einem Minnijob bis 400 Euro werden vom Arbeitgeberpauschal Beiträge gezahlt.
Lohnsteuern fallen in der Regel nicht an es sei denn das mehrere Jobs zusammenfallen.
Gruß