KK fordert Höchstsatz
Verfasst: 17.02.2013, 18:07
Hallo ich stehe derzeit vor einem für mich immensem Problem.
Zu meiner Person Student im 3 Semester, freiwillig gesetzlich Krankenversichert.
Seit Freitag ist mir durch eine Vollstreckungsankündigung bekannt geworden das meine Krankenversicherung mich seit Oktober hochgestuft hat, von 154 € auf 654 €. Begründet wird dies mit fehlender Mitwirkung bei der Einkommensfeststellung. Da ich aber immer nur 154 € gezahlt habe ist entsprechend ein hohe Fehlbetrag von rund 2000 € aufgelaufen.
Nur habe ich nach Durchsicht meines Ordners für die KK keine Aufforderung noch einen Bescheid über die Neufestsetzung gefunden. Dies teilte ich der Krankenkasse auch mit, da ich ansonsten sofort Widerspruch gegen die Entscheidung der KK eingelegt hätte, da ich lediglich monatlich 400 bis 450 € zur Verfügung habe. Darauf antwortete mir die Dame der Hotline der KK das man alle Aufforderungen und Bescheide abgeschickt habe und somit die Festsetzung und eine eventuell rückwirkende Beitragssenkung nicht möglich wäre, sondern nur ab Zeitpunkt des Einreichens eines Einkommensbogen. Da stellt sich mir die Frage wie beweise ich das ich keinen Brief von der KK bekommen habe? Im Netz wird mal gesagt, es reicht wenn die KK nachweist das der Brief bei Ihnen abgegangen sei, an anderer Stelle wird gesagt der "Anscheinsbeweis" das bei der Post nix verloren geht gilt nicht und das der Absender sicherstellen bzw beweisen muss das ich den Bescheid bekommen habe. Ja was denn nun?
Nun wurde mir von einem befreundeten Sozialarbeiter gesagt, dass selbst wenn der Beitragsbescheid mitlerweile unanfechtbar geworden sei, könnte die ganze Sache trotz allem noch auf Basis des § 44 SGB X aufgehoben werden und somit die Beiträge seit Oktober rückwirkend gesenkt werden.
Zwar habe ich den Paragraphen nun seit Freitag immer wieder gelesen, doch wirklich schlau bin ich daraus auch nicht geworden und stelle mir nun die Frage ob dieser Paragraph in meinem Fall überhaupt anwendung finden kann, und wenn ja was ich der KK denn nun dann schreiben muss.
Wie sind da die Erfahrungen eine rückwirkende Beitragsanpassung von der KK zu erhalten ohne vor Gericht gehen zu müssen?
Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
Zu meiner Person Student im 3 Semester, freiwillig gesetzlich Krankenversichert.
Seit Freitag ist mir durch eine Vollstreckungsankündigung bekannt geworden das meine Krankenversicherung mich seit Oktober hochgestuft hat, von 154 € auf 654 €. Begründet wird dies mit fehlender Mitwirkung bei der Einkommensfeststellung. Da ich aber immer nur 154 € gezahlt habe ist entsprechend ein hohe Fehlbetrag von rund 2000 € aufgelaufen.
Nur habe ich nach Durchsicht meines Ordners für die KK keine Aufforderung noch einen Bescheid über die Neufestsetzung gefunden. Dies teilte ich der Krankenkasse auch mit, da ich ansonsten sofort Widerspruch gegen die Entscheidung der KK eingelegt hätte, da ich lediglich monatlich 400 bis 450 € zur Verfügung habe. Darauf antwortete mir die Dame der Hotline der KK das man alle Aufforderungen und Bescheide abgeschickt habe und somit die Festsetzung und eine eventuell rückwirkende Beitragssenkung nicht möglich wäre, sondern nur ab Zeitpunkt des Einreichens eines Einkommensbogen. Da stellt sich mir die Frage wie beweise ich das ich keinen Brief von der KK bekommen habe? Im Netz wird mal gesagt, es reicht wenn die KK nachweist das der Brief bei Ihnen abgegangen sei, an anderer Stelle wird gesagt der "Anscheinsbeweis" das bei der Post nix verloren geht gilt nicht und das der Absender sicherstellen bzw beweisen muss das ich den Bescheid bekommen habe. Ja was denn nun?
Nun wurde mir von einem befreundeten Sozialarbeiter gesagt, dass selbst wenn der Beitragsbescheid mitlerweile unanfechtbar geworden sei, könnte die ganze Sache trotz allem noch auf Basis des § 44 SGB X aufgehoben werden und somit die Beiträge seit Oktober rückwirkend gesenkt werden.
Zwar habe ich den Paragraphen nun seit Freitag immer wieder gelesen, doch wirklich schlau bin ich daraus auch nicht geworden und stelle mir nun die Frage ob dieser Paragraph in meinem Fall überhaupt anwendung finden kann, und wenn ja was ich der KK denn nun dann schreiben muss.
Wie sind da die Erfahrungen eine rückwirkende Beitragsanpassung von der KK zu erhalten ohne vor Gericht gehen zu müssen?
Vielen Dank schon mal für alle Antworten.