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Nachzahlung durch hauptberufliche Selbstständigkeit

Verfasst: 20.02.2013, 11:55
von Dekan
Hallo zusammen,

mich interessiert eure Meinung zu folgendem Fall:

Student A ist Vollzeitstudent und hat 2 Nebenjobs (einen Rentenversicherungspflichtigen mit 12 Stunden die Woche und 690 € Brutto) und einen mit 4 Stunden die Woche, 150 € Brutto.

Im Jahr 2012 hat er für ein Jahr (also zum 01.01.2012 angemeldet und 31.12.2012 abgemeldet) das Gewerbe seines Vaters übernommen, samt 2 Vollzeitangestellten und einem Umsatz von ~ 60.000 € im Jahr. Dabei hat er sich eigentlich nur um ein paar Papiere gekümmert, 2-3 Stunden Arbeit die Woche.

Ich hatte damals ja schonmal nachgefragt, allerdings ist das ganze irgendwie in Vergessenheit geraten. Hatte viel um die Ohren, und die Zeit verstreicht ja irgendwie ziemlich schnell... Drohen da jetzt irgendwelche Nachzahlungen? Wenn ja, wie hoch? Wie sollte man sich der Krankenkasse gegenüber verhalten?

Liebe Grüße
Dekan

Verfasst: 20.02.2013, 12:24
von Czauderna
Hallo,
ja, durch die Selbständigkeit mit zwei Vollzeitangestellten liegt eindeutig eine hauptberufliche Selbständigkeit vor, d.h. für 2012 wären die Nachzahlungen fällig wenn die Kasse davon onformiert wird.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.02.2013, 12:33
von Dekan
Hey,

danke für die schnelle Antwort. Wie wahrscheinlich ist es denn, dass so etwas "rauskommt"? Wie verhält man sich am besten, also z.B. lieber keine Krankenkasse wechseln (weils sonst eher rauskommt?).

Wie hoch wären die Nachzahlungen denn?

LG

Verfasst: 20.02.2013, 13:29
von Czauderna
Hallo,
wie alt, welches Semester und in 2013 immer noch Student ?

Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.02.2013, 14:01
von Dekan
Hallo,

25, 4. Fachsemester und ja, immer noch Student. Die beiden Jobs (12 Stunden 690 € + 4 Stunden 150 €) sind immer noch vorhanden, es kommt nun noch ein dritter dazu (auch für die Uni), der mit ca. 10 Stunden pro Woche / 430 € Monat läuft. Damit wird man auch über die 20 Stunden-Grenze kommen (wobei ich noch überlege, ob man nicht damit argumentieren, dass auch Samstag / Sonntags gearbeitet wird, ist nämlich der Fall, da Homeoffice bzw. versuchen kann, es vertraglich so zu legen, dass man nicht über die 20 Stunden kommt).

Verfasst: 20.02.2013, 14:12
von Czauderna
Hallo,
ja, das ist möglich mit der Argumentation - wenn sich nämlich die Tätigkeit dem Studium unterordnet, dann sind die 20 Stunden keine bindende Grenze.
Was die andere Sache betrifft, da die Pflichtversicherung noch bis maximal 30. Lebensjahr bzw. noch für weitere 10 Semester andauert, wird die Kasse sich nicht mehr für 2012 interessieren, vermute ich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.02.2013, 14:16
von Dekan
Danke für deine Hilfe! Das heißt, es spielt auch keine Rolle, wenn man die Krankenversicherung wechselt?

Wie läuft das mit der Argumentation bzgl. der 20 Stunden Grenze ab? Muss das vorab mit der Krankenkasse besprochen werden, bekommt man eine schriftliche Bestätigung? Denn im besten Falle muss ich es ja vorher wissen, ob die studentische Versicherung bestehen bleibt, oder nicht.