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Master
Verfasst: 02.06.2013, 12:00
von DKV-Service-Center
Hi Ihr Besten
ich habs net so mit den Studenten, folgende Situatin Masterstudentin arbeitet 32 Stunden und zahlt Studentenbeitrag 70 xx
und der Arbeitgeber führt zusätzlich Beiträge zur KV und Rente ab.
meiner Meinung nach Doppelversicherung,
Wie ist Vorzugehen.
Gruß
Verfasst: 03.06.2013, 20:50
von heinrich
32 Stunden in WELCHER Zeit ?
Verfasst: 04.06.2013, 10:24
von DKV-Service-Center
ich bin davon ausgegangen in der Woche da ca 1300 € monatlich verdient werden.
Gruß
Verfasst: 05.06.2013, 21:27
von heinrich
die Grenze ist bei 20 in der Woche.
Drüber ist man (bis auf wenige Ausnahme) in einem Arbeitsverhältnis
pflichtig in der
Kranken- Renten- Arbeitslosen und Pflegeversicherung.
Diese KV (und PV) -Pflicht verdrängt die studentische Versicherungspflicht (von 77/78 EUR).
Möglicherweise hat die KK noch keine Meldung von dem Arbeitsverhältnis erhalten oder der Arbeitgeber hat dümmlicherweise bei einer anderen KK die Anmeldung gemacht.
Ein einzige kurzer Anruf bei der KK wird die Sache sicherlich klären.
Verfasst: 09.06.2013, 13:13
von DKV-Service-Center
Danke, so war es Studentische Versicherung soll sogar zurückgezahlt werden
Gruß