ich bin 32 und habe mich jetzt kürzlich für ein Vollzeitstudium als Weiterbildungsmaßnahme entschieden. Ich habe vorher 13 Jahre gearbeitet und war als Angestellte gesetzlich versichert. Ich bin gelernte Bankkauffrau und mir hat der Job einfach nicht mehr gefallen. Das nur als Hintergrundinfo...
Auf jeden Fall habe ich meiner Krankenkasse (HKK) mitgeteilt, dass ich mich ja nun freiwillig gesetzlich versichern muss und die Unterlagen wegen Beitragszahlung, Bankverbindung etc. auch schon unterschrieben zurück geschickt. Jetzt lebe ich mit meinem Freund schon lange zusammen und da liegt es ja nahe den Gang zum Standesamt zu wagen. Für uns hat das keinerlei Bedeutung, ob jetzt mit oder ohne Trauschein, für alle Kritiker zur Beruhigung

Jetzt habe ich mich aber durch folgenden Satz verunsichern lassen:
Voraussetzungen einer Familienversicherung
Familienangehörige die
nicht selbst versichert sind,
nicht versicherungsfrei oder von der Versicherung befreit sind
können in der Familienversicherung mitversichert werden.
Kann ich mich nach Heirat bei meinem Mann (Angestellter GKV)
familienversichern oder nicht?
Bin ich als freiwillig in der GKV versicherte Studentin von der allgemeinen Versicherungspflicht befreit? Ach so, ich habe zukünftig kein eigenes Einkommen.

