Gesetzesfrage - ist die Annahme so rechtlich korrekt?
Verfasst: 20.04.2014, 05:11
Guten Tag.
Mich interessiert folgender Fall auf der Gesetzesebene/Rechtsebene(keine Rechtsberatung - bitte um eure Meinung mit Grundlage/Quelle):
Beispiel zum Versicherungsnehmer:
26 Jahre, in der Hochschule eingeschrieben, 6tes Semester, keine verlängernde Eigenschaften (kein freiwilliges Jahr, Bundeswehr oder ähnlichem), keine eigene Einnahmen oder Einnahmen bis zur 400€/Monat und unter 20Stunden.
Er war bis zum 25 Geburtstag gesetzlich mitversichert. An seinem 25 Geburtstag hatte er die Wahl sich privat oder gesetzlich kranken zu versichern. Er hat jedoch nichts gewählt.
Frage 1: Ist er weiterhin versichert auf der Grundlage, dass niemand in Deutschland seit 2009 nicht versichert sein kann?
Falls ja, auf welche Weise? Notversorgung oder normale Versorgung?
Sicht 1: Er ist schließlich nicht in Zahlungsrückstand - er hat schließlich keinen Vertrag mit der Krankenkasse jemals geschlossen. Die Kasse hat nur noch die gesetzliche Pflichten zu leisten - ihn zu versichern.
Sicht 2: Die Krankenversicherung über die Eltern ist mit dem 25 Lebensjahr fristgerecht ausgelaufen. Dadurch endet auch jegliches Vertragsverhältniss mit dem 25-jährigen fristgerecht. Auch hier kein Zahlunsrückstand.
Was meint ihr?
Frage 2:: Jetzt schließt der mittlerweile 26jährige einen Vertrag mit einen anderen gesetzlichen Krankenversicherer. Dieser sagt zum Beispiel, dass der nun versicherte ihm zusätzlich zum normalen monatlichen Rechnungsbetrag 12xMonatsbeitrag bezahlen müsse, da er Fehlzeiten habe und nicht versichert sei.
Hat er den Fehlzeiten?! Einen Zahlungsrückstand hat er nicht, da kein Vertrag mit irgendeinen Krankenversicherer bestand.
Und Fehlzeiten? Warum? Er war doch versichert - über den alten Versicherer, weil er ihn durch die neue Gesetzeslage aus dem Jahr 2009 gar nicht rauslassen kann und darf.
Auch hier kann der neue Versicherer nicht sagen, dass er "Nicht versichert gewesen sei", weil er rechtlich gar nicht "nicht versichert" sein kann. Korrekt?
Frage 3: Jetzt alles darüberstehende mit der Änderung der Basiseigenschaft, dass der Student in z.B. 16 Semester ist. Versicherungspflicht für Studenten besteht nur bis zum 14ten Semester. Danach ist er auch von der Studiumsseite gar nicht verpflichtet Krankenversichert zu sein. Wie ändert sich hier die Situation?
Und allgemein zum Thema "Versicherungspflicht für Studenten bis zum x-ten Fachsemester" - der Student ist doch gesetzlich IMMER versichert seit dem Jahre 2009. Eine Notbehandlung ist auch eine Versicherung, welche der letzte Versicherer/Kasse zu zahlen hat (steht so irgendwo im Netz).
Freue mich auf ein interessantes Gespräch. Bitte keine emotionale Meinungen. Es geht rein um die fachliche Gesetzesebene/Rechtsebene.
Gruß
Mich interessiert folgender Fall auf der Gesetzesebene/Rechtsebene(keine Rechtsberatung - bitte um eure Meinung mit Grundlage/Quelle):
Beispiel zum Versicherungsnehmer:
26 Jahre, in der Hochschule eingeschrieben, 6tes Semester, keine verlängernde Eigenschaften (kein freiwilliges Jahr, Bundeswehr oder ähnlichem), keine eigene Einnahmen oder Einnahmen bis zur 400€/Monat und unter 20Stunden.
Er war bis zum 25 Geburtstag gesetzlich mitversichert. An seinem 25 Geburtstag hatte er die Wahl sich privat oder gesetzlich kranken zu versichern. Er hat jedoch nichts gewählt.
Frage 1: Ist er weiterhin versichert auf der Grundlage, dass niemand in Deutschland seit 2009 nicht versichert sein kann?
Falls ja, auf welche Weise? Notversorgung oder normale Versorgung?
Sicht 1: Er ist schließlich nicht in Zahlungsrückstand - er hat schließlich keinen Vertrag mit der Krankenkasse jemals geschlossen. Die Kasse hat nur noch die gesetzliche Pflichten zu leisten - ihn zu versichern.
Sicht 2: Die Krankenversicherung über die Eltern ist mit dem 25 Lebensjahr fristgerecht ausgelaufen. Dadurch endet auch jegliches Vertragsverhältniss mit dem 25-jährigen fristgerecht. Auch hier kein Zahlunsrückstand.
Was meint ihr?
Frage 2:: Jetzt schließt der mittlerweile 26jährige einen Vertrag mit einen anderen gesetzlichen Krankenversicherer. Dieser sagt zum Beispiel, dass der nun versicherte ihm zusätzlich zum normalen monatlichen Rechnungsbetrag 12xMonatsbeitrag bezahlen müsse, da er Fehlzeiten habe und nicht versichert sei.
Hat er den Fehlzeiten?! Einen Zahlungsrückstand hat er nicht, da kein Vertrag mit irgendeinen Krankenversicherer bestand.
Und Fehlzeiten? Warum? Er war doch versichert - über den alten Versicherer, weil er ihn durch die neue Gesetzeslage aus dem Jahr 2009 gar nicht rauslassen kann und darf.
Auch hier kann der neue Versicherer nicht sagen, dass er "Nicht versichert gewesen sei", weil er rechtlich gar nicht "nicht versichert" sein kann. Korrekt?
Frage 3: Jetzt alles darüberstehende mit der Änderung der Basiseigenschaft, dass der Student in z.B. 16 Semester ist. Versicherungspflicht für Studenten besteht nur bis zum 14ten Semester. Danach ist er auch von der Studiumsseite gar nicht verpflichtet Krankenversichert zu sein. Wie ändert sich hier die Situation?
Und allgemein zum Thema "Versicherungspflicht für Studenten bis zum x-ten Fachsemester" - der Student ist doch gesetzlich IMMER versichert seit dem Jahre 2009. Eine Notbehandlung ist auch eine Versicherung, welche der letzte Versicherer/Kasse zu zahlen hat (steht so irgendwo im Netz).
Freue mich auf ein interessantes Gespräch. Bitte keine emotionale Meinungen. Es geht rein um die fachliche Gesetzesebene/Rechtsebene.
Gruß