Nvi hat geschrieben:Ich war bei der AOK Nordost und meine Frau (über die Familienversicherung ihres Vaters) bei der AOK Nordwest.
Kommunikation ist (jetzt) sehr wichtig. Deine Frau sollte mit dem Sachbearbeiter / der Sachbearbeiterin im laufenden Widerspruchsverfahren telefonieren und erklären, dass die Familienversicherung bis 31.07.2022 über die AOK Nordost beantragt wird. Versicherungspflicht tritt demnach erst mit dem 01.08.2022 ein. Eine entsprechende Bescheinigung der PKV ab 01.08.2022 wurde rechtzeitig vorgelegt, welche man als Befreiungsantrag deuten kann. Aufgrund der falschen bzw. unvollständigen Beratung sollte in diesem Zusammenhang auch das Stichwort sozialrechtlicher Herstellungsanspruch fallen.
Viele Grüße
Fried