Hallo zusammen, ich habe folgenden Sachverhalt und hoffe ihr könnt mir helfen.
Aktuell bin ich über 30 Jahre alt, AG1 Empfänger bis Ende Feb. 2025. Nebenher bin ich Teilzeitstudent bis ca. Mitte Ende 2026.
Ich bin gerade am Prüfen, wie ich mich ab Krankenversichern kann.
- In die studentische PKV komme ich auf Grund von Vorerkrankungen nicht rein.
- Freiwillig Gesetzlich wäre sehr teuer auf Grund von Mieteinahmen
- Mir liegt ab dem 01.03.2025 ein Stellenangebot für eine 560,00 € Midijob vor. Ein Midijob ist wohl alles über Minijob. Also ein Job im Bereich 556,00 € bis 2.000,00 €.
Fragen:
1. Bin ich mit einem 560,00 € Midijob sicher Krankenversichert? Oder werden doch noch die Mieteinahmen für die Berechnung der Krankenversicherung mit herangezogen?
2. Neben dem 560,00 € Midijob würde ich gerne noch Als Werkstudent arbeiten. Geht das?
Ich habe schon bei meiner Krankenversicherung angerufen, die waren aber wenig hilfsbereit und verweisen auf den evtl. zukünftigen Arbeitgeber. Der ist aber ein Ein-Mann-Betrieb und hat da auch nicht so viel Ahnung.
Krankenversicherung im Midi-Job + Werkstudent + Einahmen aus Vermietung und Verpachtung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Krankenversicherung im Midi-Job + Werkstudent + Einahmen aus Vermietung und Verpachtung
Hallo und willkommen im Forum
Na ja, wenn dein zukünftiger Arbeitgeber dich einstellt, dann muss er schon wissen, wie das mit der Anmeldung bei der Krankenkasse funktioniert und wenn er das nicht weiß, dann muss er sich eben professionelle Hilfe in Gestalt eines Steuerberaters/in holen.
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber bei einem Sog. Midi-Job eine Anmeldung bei der Krankenkasse zum Beschäftigungsbeginn zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vornehmen muss.
Für dich wäre das eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung. Deine Mieteinnahmen spielen hier keine Rolle.
Eine weitere, krankenversicherungspflichtige Tätigkeit, aber auch einen Minijob kannst du nebenher schon ausüben.
Gruss
Czauderna
Na ja, wenn dein zukünftiger Arbeitgeber dich einstellt, dann muss er schon wissen, wie das mit der Anmeldung bei der Krankenkasse funktioniert und wenn er das nicht weiß, dann muss er sich eben professionelle Hilfe in Gestalt eines Steuerberaters/in holen.
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber bei einem Sog. Midi-Job eine Anmeldung bei der Krankenkasse zum Beschäftigungsbeginn zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vornehmen muss.
Für dich wäre das eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung. Deine Mieteinnahmen spielen hier keine Rolle.
Eine weitere, krankenversicherungspflichtige Tätigkeit, aber auch einen Minijob kannst du nebenher schon ausüben.
Gruss
Czauderna
Re: Krankenversicherung im Midi-Job + Werkstudent + Einahmen aus Vermietung und Verpachtung
Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum
...
Czauderna
Okay vielen Dank.

Re: Krankenversicherung im Midi-Job + Werkstudent + Einahmen aus Vermietung und Verpachtung
Hallo
der Fragesteller ist Student.
Es stellt sich die Frage, ob er denn überhaupt bei einem (oder mehreren) Arbeitsverhältnissen bis 20 Stunden (560 EUR ist ja bestimmt nicht über 20 Stunden/Woche) versicherungspflichtig wird.
Einerseits will er versicherungspflichtig sein mit 560 EUR, wobei er das Werkstudentenprivileg nciht angewendet wissen will.
Anderseits fragt er, ob er daneben noch im als Werkstudent arbeiten kann (evt. meint er aber nur Aushilfe bis 556 EUR und nicht Werkstudent bis 20 Stunden).
Ob die Tatsache, dass er "nuuur" TEILZEITstudent" ist und deswegen das Werkstudentenprivileg nicht gilt und daher bereits ein Arbeitsverhältnis von mehr als 556 EUR (Grenzwert 2025) zur Versicherungspflicht führt (unabhängig von der Stundenzahl), kann ich nicht beurteilen.
Das sollte aber noch bedacht werden. Evt. mal mit der KK reden. Die beißen nicht. Sprechenden Menschen kann man helfen.
der Fragesteller ist Student.
Es stellt sich die Frage, ob er denn überhaupt bei einem (oder mehreren) Arbeitsverhältnissen bis 20 Stunden (560 EUR ist ja bestimmt nicht über 20 Stunden/Woche) versicherungspflichtig wird.
Einerseits will er versicherungspflichtig sein mit 560 EUR, wobei er das Werkstudentenprivileg nciht angewendet wissen will.
Anderseits fragt er, ob er daneben noch im als Werkstudent arbeiten kann (evt. meint er aber nur Aushilfe bis 556 EUR und nicht Werkstudent bis 20 Stunden).
Ob die Tatsache, dass er "nuuur" TEILZEITstudent" ist und deswegen das Werkstudentenprivileg nicht gilt und daher bereits ein Arbeitsverhältnis von mehr als 556 EUR (Grenzwert 2025) zur Versicherungspflicht führt (unabhängig von der Stundenzahl), kann ich nicht beurteilen.
Das sollte aber noch bedacht werden. Evt. mal mit der KK reden. Die beißen nicht. Sprechenden Menschen kann man helfen.
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