Auswirkungen von Altschulden auf das Studium

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

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P_Bace
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Auswirkungen von Altschulden auf das Studium

Beitragvon P_Bace » 05.07.2025, 15:44

Moin Leute,

Ich komme direkt zum Punkt:

Ich fange zum kommenden Wintersemester mit meinem Studium an.
Aktuell bin ich beim Jobcenter und auch über dieses krankenversichert.

Davor war ich in der freiwilligen KV und habe dort Beitragsschulden angehäuft.

Dadurch ruhen grundsätzlich die Leistungen und es besteht nur noch die Notversorgung, was aktuell zwar aufgrund der Hilfebedürftigkeit (Bürgergeld) ausgesetzt ist, aber mit Beginn der studentischen Pflichtversicherung vermutlich wieder einsetzt.

Nun wurde die M10 zwar schon ordnungsgemäß an die Uni übertragen und die Immatrikulation ist bereits erfolgt, schließlich bin aktuell mit vollem Umfang über das Jobcenter versichert, könnte das jedoch ab Beginn der studentischen Krankenversicherung zum Problem werden?
Der Versicherungsschutz bleibt ja grundsätzlich und unabhängig von dem Leistungsumfang bestehen, also auch wenn sie ruhen.

Und wie sieht es mit einer M12 aus, wird diese auch aufgrund von alten Beitragsschulden und den ruhenden Leistungen ausgelöst, also welchen, die nicht aus dem studentischen Versicherungsverhältnis stammen?

Um das noch vorwegzunehmen: Ich befinde mich aktuell in Klärung mit der Krankenkasse bzgl. der Beitragsschulden, ich möchte mich nur für den Fall informieren, dass wir uns nicht oder nicht direkt einigen können.

Danke schon einmal im Voraus.

Czauderna
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Re: Auswirkungen von Altschulden auf das Studium

Beitragvon Czauderna » 06.07.2025, 09:23

Hallo und willkommen im Forum,
zuerst habe ich eine Verständnisfrage - was ist eine "M10" und eine "M12" ?
Die Pflichtversicherung als Student (KVdS) ist vorrangig vor der Pflichtversicherung als Bürgergeldempfänger, wenn deine Kasse das auch so sieht, dann könnte es bei der Leistungseinschränkung bleiben. Sollte es nicht mehr zur KVdS kommen, dann würde, meiner Auffassung nach der volle Leistungsschutz wieder eintreten.
Gruss
Czauderna

P_Bace
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Re: Auswirkungen von Altschulden auf das Studium

Beitragvon P_Bace » 06.07.2025, 12:35

Danke für die Antwort,
Also die M10 und M12 sind Meldungen im Zuge des Studenten-Meldeverfahrens (SMV).

Die Meldung M10 bestätigt der Uni den aktuellen Versicherungsstatus, also in meinem Fall, dass ich versicherungspflichtig bin (Die Meldung beinhalten im Grunde: 1 - Versicherung liegt vor oder 2 - Versicherung liegt nicht vor).
Diese wird zwingend für die Immatrikulation benötigt.

Die Meldung M12 wird ausgelöst, wenn ein Student mit den Beitragszahlungen der Krankenkasse im Verzug ist und informiert die Uni über diesen Sachverhalt.

Die Meldung M10 ist in meinem Fall bereits erfolgt, wodurch ich auch schon erfolgreich immatrikuliert wurde.

Nach meinem Verständnis muss ich als Student auch in der KVdS sein, wenn nicht anderweitig, also privat, versichert.

Dass eigentliche Problem liegt aber nicht darin ob meine Leistungen dann eingeschränkt sind (natürlich ist das Mist), sondern darin, ob ruhende Leistungen für das Studium ein Problem sind, also zur Exmatrikulation führen können.

Alles was ich Netz finden konnte, spricht nur grundsätzlich von einem bestehenden Versicherungsschutz der benötigt wird und erwähnt nie den Umfang der Leistungen.
Auch in der Verfahrensbeschreibung des GKV-Spitzenverbands ist nur davon die Rede:
"Voraussetzung für die Immatrikulation an der Hochschule ist der Nachweis über das Vorlie-
gen eines Krankenversicherungsschutzes."

Ich habe dennoch die Sorge, dass die Uni darüber informiert wird, entscheidet dass ein Versicherungsschutz mit ruhenden Leistungen nicht aussreicht und mich dann rauswirft...

Eine weitere Sorge ist, dass die KK der Uni meine offenen Beiträge aus dem früheren Versicherungsverhältnis meldet, mittels der Meldung M12, was dann zur Exmatrikulation bzw. Rückmeldesperre für das nächste Semester führt.

Hierzu steht, ebenfalls in der Verfahrensbeschreibung:

"Hochschulen haben die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung eines Studie-
renden zu verweigern, sofern dieser die ihm auferlegte Verpflichtung zur Zahlung der Kran-
ken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht erfüllt.*
Krankenkassen haben den Hochschulen einen eingetretenen Zahlungsverzug mit Mel-
degrund 12 unverzüglich zu melden."

* § 254 Satz 3 SGB V


§ 254 Satz 3 SGB V auf den sich hier bezogen wird, spricht nur von der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge für das Semester, es werden also keine Altschulden erwähnt.

Trotzdem besteht in meinem Kopf die Sorge, dass meine alten Beitragsschulden ebenfalls an die Uni gemeldet werden.
Ich hab in dem rechtlichen Kram wirklich nicht den Durchblick.

Im Grunde stelle ich mir also die Frage, ob offene Beitragsschulden aus einem früheren Versicherungsverhältnis, also nicht der studentischen Pflichtversicherung, dazu führen können, dass mein Studium verhindert wird.

Beste Grüsse

Czauderna
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Re: Auswirkungen von Altschulden auf das Studium

Beitragvon Czauderna » 06.07.2025, 18:10

Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung. Ob eine Leistungseinschränkung zu einer Exmatrikulation führen kann, das kann ich dir leider nicht sagen. Vielleicht kasnn sich ein anderer Experte dazu äussern in Bezug auf die Rückmeldesperre (M12). Für die Krankenkasse selbst ändert sich am Versichertenstatus nichts. Die KVdS tritt inkraft und die Leistungseinschränkung bleibt bestehen siehe auch - https://www.haufe.de/id/beitrag/ruhen-d ... ckstaende-[url]HI1700393.html#:~:text=Der%20Anspruch%20auf%20Leistungen%20ruht%20nicht%20f%C3%BCr,aber%20nach%20wie%20vor%20im%20R%C3%BCckstand%20sind.[/url]
Gruss
Czauderna


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