KG Aussteuerung, hinzutreten einer neuen Krankheit

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beesener24
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KG Aussteuerung, hinzutreten einer neuen Krankheit

Beitragvon beesener24 » 21.07.2009, 17:20

Hallo,
ich bin seit 01.01.2009 wegen verschiedener Erkrankungen krank geschrieben (Bluthochdruck, Herz/Kreislauf) und ab 01.08.2009 ausgesteuert , die entsprechende Blockfrist endet am 16.08.2009.

Im Jahr 2004 hatte ich einen Bruch des Kniegelenks (Arbeitsunfall), welches Ende Aug. 2009 operiert werden muss, die Arthrose-Beschwerden wurden erstmals nur in diesem Jahr (also innerhalb meiner o. g. Krankschreibung) dreimal ambulant beim BG-Arzt behandelt. Dieser BG-Arzt würde mich in Vorbereitung meiner OP wegen schwerer Arthrose auch ab 01.08.2009 krank schreiben.

Meine Frage:
Gibt es ein Problem mit der Krankschreibung (Arthrose als neue Krankheit) ab 01.08.2009 innerhalb der noch bis 16.08.2009 laufenden "alten" Blockfrist, da diese Krankheit während der "alten" 78-Wochen-Frsit ambulant behandelt worden ist (hinzugetretene neue Krankheit?)?

Vielen Dank für Eu're Antwort im Voraus,
mfG Klaus

Tilo
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Beitragvon Tilo » 28.07.2009, 18:02

Hallo beesener24!

Zum Problem einer hinzugetretenen anderen Krankheit während der Blockfrist (78 Wochen KG-Zlg. innerhalb von 3 Jahren wegen der selben Erkrankung):

Grundsätzlich können mehrere Blockfristen nebeneinander oder hintereinander bestehen.

Aber: Ausschlaggebend hierbei ist, daß es sich um unabhängig voneinander bestehende Erkrankungen handelt, die nicht die selbe Ursache haben. Wenn also 2 Krankheiten gleichzeitig nebeneinander bestehen, die jeweils z.B. eine Arbeitsunfähigkeit bedingen können, kommt es wegen der später hinzugetretenen Erkrankung nicht zu einer Verlängerung der Krankengeldzahlung, wenn die Hauptursache der bestehenden Arbeitsunfähigkeit mit einer Leistungsunterbrechung endet/e und die 1. Erkrankung weiterbesteht.

Mir hat man es so erklärt:
Wenn man sich das linke Bein bricht, kommt es zur 1. Blockfrist und zu einem Krankengeldanspruch ab Ende der Lohnfortzahlung bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, also bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren, wegen der dieser, der selben Erkrankung.

Bricht man sich dann das rechte Bein, kommt es zu einer 2. Blockfrist zu den gleichen versicherungsrechtlichen Bedingungen, da es sich nicht um die selbe, sondern um eine gleiche, eine andere, Erkrankung handelt.

Sollte sich aber der 2. Beinbruch innerhalb der Arbeitsunfähigkeit/Blockfrist des 1. Beinbruches ereignet haben, endet der Krankengeldanspruch mit dem Ende der 1. Blockfrist als hinzugetretene Krankheit.

Also mit dem 2. Beinbruch warten, bis der 1. abgeheilt ist!

Solltest Du also wegen der Arthrose als neue Krankheit arbeitsunfähig sein (Knie-OP), könnte dies eine neue Blockfrist ergeben, falls die Krankheit, die demnächst zur Leistungsunterbrechung bei beendeter Blockfrist führt, NICHT mehr besteht.

Das ist wohl eher nicht der Fall: Bluthochdruck, Herz/Kreislauf-Probleme als Diagnosen zur 1. Blockfrist sind möglicherweise nicht mit dem 01./16. August 2009 ausgeheilt! Oder?

Ich habe Dir so genau, wie es mir möglich ist, geantwortet, da ich keine Fachfrau bin! Laß es Dir von Deinem Sachbearbeiter erklären, der müßte es wissen!

Ein Wechsel der Krankenkasse bringt nichts - die gesetzlichen Regelungen sind übergreifend!

:arrow: Was meinen denn die anderen Forenschreiber?

Grüße von
Tilo!


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