Kostenübernahme bei Zahnersatz/Behandlung

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Diri
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Kostenübernahme bei Zahnersatz/Behandlung

Beitragvon Diri » 02.10.2010, 18:39

Hallo,

als Rentner mit Aufstockung habe ich umfangreiche Zahnsanierungen durchführen zu lassen. Ich habe meiner Kasse, der DAK, den Antrag des Arztes vorgelegt und versucht mich zu erkundigen, in welcher Höhe ich einen Zuschuss / eine Zuzahlung erwarten kann.

Der junge Bearbeiter hat mich, ohne im Computer meine persönliche/finanzielle Situation zu prüfen, nicht informiert. Er meinte, daß die zuständigen Sachbearbeiter mir mitteilen werden, welche Ansprüche ich habe.

Ich konnte nicht den Eindruck gewinnen, daß dieser Bearbeiter mir eine ehrliche Antwort geben wollte/konnte.

Mir ist bekannt, daß ich aufgrund meines geringen monatlichen Einkommens Anspruch auf z.B. einen Härtefall-Zuschuß habe.

Wer kann mir weiterhelfen und mitteilen, welche Ansprüche ich habe? Wieviel muß ich dann im Endeffekt selbst zahlen und was die Kasse (Prozentangaben)?

Gruß Diri

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Beitragvon DKV-Service-Center » 02.10.2010, 18:55

Hallo Diri
mit % ist nix mehr, es heißt jetzt Festkostenzuschuss. Da können wir dir leider nix sagen da wir nicht wissen was gemacht wird.
Dein Sachbearbeiter konnte auch nix sagen , weil das kommt in ne andere Abteilung.
Den Härtefall solltest du aber umgehend beantragen.
Gruß

Diri
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Beitragvon Diri » 02.10.2010, 20:31

Danke für die schnelle Antwort!

Mein Gebiß muß wohl vollständig renoviert werden, dies bedeutet, daß nahezu alle Zähne gezogen werden müssen. Vor etwa einem Jahr brachen Zähne plötzlich ab, die vor 35 Jahren in München repariert wurden.

Mein Zahnarzt hat nach Auskunft des Bearbeiters wohl Forderungen gestellt, die über das Mindestmaß hinausgehen. Mich soll der Spaß 5000.- Euro kosten, die ich bei meiner Rente nicht aufbringen kann.

Was ist neben Härtefall-Zuschuß mit der Verdoppelung der Festzuschüsse?

Während eines Gespräches vor einigen Monaten hat mir ein Bearbeiter 3 Zuschußmöglichkeiten benannt, von denen 2 vorstehend angesprochen wurden.

Als Panikpatient muß ich Vollnarkose beantragen. Ärztliche Bestätigung liegt vor und wurde der Kasse übergeben.

Werdfen die Kosten für die Vollnarkose übernommen?

Gruß Diri

Lord Dragon
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Beitragvon Lord Dragon » 02.10.2010, 23:37

Härtefallzuschuss ist die Verdoppelung des Festzuschusses. Mehr gibt es nicht.

Bei Regelversorgung ("einfachem Zahnersatz") müssen Sie bei Verdoppelung des Festzuschusses nichts zuzahlen.

Hat der Zahnarzt aber im Heil- und Kostenplan Extras angegeben, dann müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

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Zahnersatz

Beitragvon Diri » 03.10.2010, 00:56

Danke für die schnelle Antwort.

Eine letzte Frage: Fällt unter die Regelversorgung auch die vom Hausarzt bestätigte und erforderliche Voll-Narkose?


Gruß Diri

Lord Dragon
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Beitragvon Lord Dragon » 03.10.2010, 11:00

Zur Regelversorgung gehört Vollnarkose nicht.

Vollnarkose wird in diesen Fällen übernohmen:

http://www.zaek-saarland.de/makepublic/Vollnarkose_2008_SW.pdf

Wenn sich nichts geändert hat. Hier sollten Sie mit Ihrem Zahnarzt und Ihrer Krankenkasse sprechen.

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Beitragvon Czauderna » 03.10.2010, 19:52

Hallo,
das mit der fehlenden Auskunft zu Beginn ist natürlich nicht in Ordnung, egal ob der Mitarbeiter alt oder jung ist - nur verloren ist deshalb nichts - auch wenn schon die Eigenanteilsrechung vom Zahnarzt vorliegt kann die Härtefallprüfung noch erfolgen und ggf. der Differenzbetrag durch die Kasse nachgezahlt werden.
Dass es maximal nur den doppelten Festzuschuss gibt wurde ja bereits geschrieben, auch das die Volnarkose nicht dazugehört.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Diri » 04.10.2010, 11:18

Hallo,

herzlichen Dank für die Antwort.

Gruß Diri


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