ich erhalte derzeit aufgrund meiner Arbeitsunfähigkeit Krankengeld.
Nun wurde mir die anteilig, gekürzte Jahressonderzahlung gemäß TvöD (als Einmaliges Arbeitsentgelt) gezahlt.
Ruht jetzt dadurch der Krankengeldanspruch ? Bzw. kann die Krankenkasse diese Zahlung als normales Arbeitsentgelt behandeln und damit die Zahlung des Krankengeldes verweigern ?
Ich finde dazu alle möglichen Meinungen

Im Voraus vielen Dank für eure Antworten.