Hallo zusammen, erstmal schön dass ich dieses Forum gefunden habe, ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen:
Mein Vater war von Sept. 2019 bis zu seinem Tod Juli 2021 in Chemotherapie (mit Pausen), meine Mutter hatte Januar 2020 einen Herzinfarkt und einen Stent und Schrittmacher bekommen.
In den Jahren 2019 bis 2021 sind insgesamt hohe Zuzahlungen angefallen, ich habe die aber erst immer zum letztmöglichen Zeitpunkt eingereicht, für 2019 Ende 2023, für 2020 Ende letzten Jahres.
Nun hat man mir 2023 gesagt dass beide in 2020 als chronisch krank gelten würden. Es wurde mir nicht gesagt dass ich das nachweisen lassen muss vom Arzt.
Zusätzlich habe ich jetzt gelernt dass man mind. 1 Jahr als chronisch krank gelten muss dass die Einkommensanrechnung auf 1% sinkt.
So gesehen verstehe ich das so dass meine Mutter auch in 2021 noch nicht als chronisch krank gilt, bzw. falls ab Januar 2020 eine chronische Krankheit bescheinigt würde, trotzdem nicht gesamt 2021 als chronisch krank gerechnet würde?
Nur für meinen Vater würde das dann wohl evtl gelten, also müsste ich versuchen von dem Onkologen noch eine Bescheinigung für 2021 zu besorgen?
Mir ist nicht klar, wenn es heißt mind. 1 Jahr chronisch krank, was das dann genau bedeutet für das Folgejahr, wenn also bspw. seit Sept. 2019 mit Krebs als chronisch krank gilt, zählt dann trotzdem noch nicht in 2020 die 1%-Grenze?
Erstattung Zuzahlung rückwirkend - chronische Krankheit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Erstattung Zuzahlung rückwirkend - chronische Krankheit
Hallo und willkommen im Forum
wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, dann wurde seinerzeit das Jahr 2020 noch mit 2% (Belastungsgrenze) angesetzt
und 2020 ist verjährt. Bliebe die Frage nach 2021 - so wie geschildert sehe ich ab 2021 auf jeden Fall eine chronische Erkrankung, was bedeutet, wenn für 2021 auch nur die 2% zugrunde gelegt wurden, kann heute noch gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden - muss dann nur die Kasse auch so sehen.
Und dann natürlich auch für die Jahre 2022 - 2024, wenn sich die medizinischen Zustände nicht verändert haben.
Hier dazu ein Hinweis auf die erforderliche Bescheinigung, was den Beginn angeht -https://www.kbv.de/media/sp/02_Erlaeuterungen.pdf
Bitte dort Vordruck 55 suchen
Gruss
Czauderna
wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, dann wurde seinerzeit das Jahr 2020 noch mit 2% (Belastungsgrenze) angesetzt
und 2020 ist verjährt. Bliebe die Frage nach 2021 - so wie geschildert sehe ich ab 2021 auf jeden Fall eine chronische Erkrankung, was bedeutet, wenn für 2021 auch nur die 2% zugrunde gelegt wurden, kann heute noch gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden - muss dann nur die Kasse auch so sehen.
Und dann natürlich auch für die Jahre 2022 - 2024, wenn sich die medizinischen Zustände nicht verändert haben.
Hier dazu ein Hinweis auf die erforderliche Bescheinigung, was den Beginn angeht -https://www.kbv.de/media/sp/02_Erlaeuterungen.pdf
Bitte dort Vordruck 55 suchen
Gruss
Czauderna
Re: Erstattung Zuzahlung rückwirkend - chronische Krankheit
Hallo Czauderna
2020 habe ich im Dez. 2024 eingereicht und da kam vor kurzem der Bescheid, wegen dem ich nun nach x Versuchen telefonisch jmd. erreicht hatte (ich bin leider nicht vor Ort), da wurde mir gesagt ich könne für 2020 das evtl. noch schnell nachreichen.
2021 ist noch gar nicht eingereicht, das wollte ich demnächst machen (und nicht wieder bis zum letzten Ende warten, man kann das ja 4 Jahre rückwirkend).
Sollte ich wohl einfach mit meiner Mutter zu Ihrem Hausarzt (und/oder Kardiologen) um eine entsprechende Bescheinigung einzuholen (falls es die überhaupt gibt, weil ich nicht weiss ob sie die Kriterien alle erfüllt) und dann sehen was die KK draus macht?
denn wie gesagt wenn sie mind. 1 Jahr in Behandlung sein muss dann würde sie auch 2021 noch nicht vollständig als chronisch krank gelten?
Für meinen Vater noch rückwirkend etwas bei dem Onkologen zu bekommen halte ich für nahezu ausgeschlossen, zumal der eh eine schwierige Person war, und ich keine beglaubigte Vollmacht habe (nur unterschrieben ohne Zeugen...)
PS: Ab 2022 sind dann keine so hohen Zuzahlungen mehr angefallen. Hauptverursacher waren die Chemotherapeutika und mehrere KKH Aufenthalte meines Vaters (+ KKH meiner Mutter 2020). Jetzt bekommt sie nur einige Tabletten pro Monat verschrieben womit sie auch nicht über die 1% käme.
2020 habe ich im Dez. 2024 eingereicht und da kam vor kurzem der Bescheid, wegen dem ich nun nach x Versuchen telefonisch jmd. erreicht hatte (ich bin leider nicht vor Ort), da wurde mir gesagt ich könne für 2020 das evtl. noch schnell nachreichen.
2021 ist noch gar nicht eingereicht, das wollte ich demnächst machen (und nicht wieder bis zum letzten Ende warten, man kann das ja 4 Jahre rückwirkend).
Sollte ich wohl einfach mit meiner Mutter zu Ihrem Hausarzt (und/oder Kardiologen) um eine entsprechende Bescheinigung einzuholen (falls es die überhaupt gibt, weil ich nicht weiss ob sie die Kriterien alle erfüllt) und dann sehen was die KK draus macht?
denn wie gesagt wenn sie mind. 1 Jahr in Behandlung sein muss dann würde sie auch 2021 noch nicht vollständig als chronisch krank gelten?
Für meinen Vater noch rückwirkend etwas bei dem Onkologen zu bekommen halte ich für nahezu ausgeschlossen, zumal der eh eine schwierige Person war, und ich keine beglaubigte Vollmacht habe (nur unterschrieben ohne Zeugen...)
PS: Ab 2022 sind dann keine so hohen Zuzahlungen mehr angefallen. Hauptverursacher waren die Chemotherapeutika und mehrere KKH Aufenthalte meines Vaters (+ KKH meiner Mutter 2020). Jetzt bekommt sie nur einige Tabletten pro Monat verschrieben womit sie auch nicht über die 1% käme.
Re: Erstattung Zuzahlung rückwirkend - chronische Krankheit
Hallo,
ja, kannst du machen - wenn der Arzt die entsprechende Bescheinigung erstellt (also rückwirkend ab 2019/2020), dann sollte zwar 2020 schwierig werden wegen der Verjährung, aber für 2021 ff. dann probieren schadet ja nichts. Die Ärzte haben diese Vordrucke (55)
Gruss
Czauderna
ja, kannst du machen - wenn der Arzt die entsprechende Bescheinigung erstellt (also rückwirkend ab 2019/2020), dann sollte zwar 2020 schwierig werden wegen der Verjährung, aber für 2021 ff. dann probieren schadet ja nichts. Die Ärzte haben diese Vordrucke (55)
Gruss
Czauderna
Re: Erstattung Zuzahlung rückwirkend - chronische Krankheit
Hallo,
Hier https://www.tk.de/techniker/versicherun ... 28?tkcm=ab
steht konkret:
Meine Mutter ist zwar bei einer anderen KK, aber das wird ja allgemeingültig sein.
Wenn also der 1. Januar Stichtag ist, dann gilt meine Mutter wohl noch nicht mal 2021 als chronisch krank, da sie zum 1. Januar 2021 noch kein volles Jahr in Behandlung war, sondern ja erst ca. Mitte Januar 2020 mit Herzinfarkt ins KKH kam und dann ab etwa Februar beim Hausarzt deswegen regelmäßig zur Untersuchung ist.
Naja ich versuche es trotzdem aber dann bräuchte ich für 2021 nachträglich vom Onkologen meines Vaters eine Bescheinigung, aber das halte ich für ziemlich aussichtslos. Und für 2020 würde demnach sowieso mein Vater noch nicht als chronisch krank gelten.
Hier https://www.tk.de/techniker/versicherun ... 28?tkcm=ab
steht konkret:
Die Krankheit muss 1 volles Jahr lang bestehen und in dieser Zeit von einer Ärztin oder einem Arzt mindestens einmal pro Quartal behandelt worden sein.
Zudem muss mindestens 1 der folgenden Merkmale erfüllt sein:
Sie werden kontinuierlich medizinisch behandelt. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt soll sicherstellen, dass sich Ihre Krankheit nicht lebensbedrohlich verschlimmert.
Sie sind pflegebedürftig ab Pflegegrad 3.
Sie sind wegen der chronischen Erkrankung mindestens zu 60 Prozent erwerbsgemindert oder behindert.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, reduziert sich die Zuzahlungsgrenze für alle Familienmitglieder in Ihrem Haushalt von 2 auf 1 Prozent. Das gilt zum 1. Januar des Jahres, in dem Sie bereits seit einem Jahr wegen Ihrer chronischen Erkrankung behandelt werden.
Meine Mutter ist zwar bei einer anderen KK, aber das wird ja allgemeingültig sein.
Wenn also der 1. Januar Stichtag ist, dann gilt meine Mutter wohl noch nicht mal 2021 als chronisch krank, da sie zum 1. Januar 2021 noch kein volles Jahr in Behandlung war, sondern ja erst ca. Mitte Januar 2020 mit Herzinfarkt ins KKH kam und dann ab etwa Februar beim Hausarzt deswegen regelmäßig zur Untersuchung ist.
Naja ich versuche es trotzdem aber dann bräuchte ich für 2021 nachträglich vom Onkologen meines Vaters eine Bescheinigung, aber das halte ich für ziemlich aussichtslos. Und für 2020 würde demnach sowieso mein Vater noch nicht als chronisch krank gelten.
Re: Erstattung Zuzahlung rückwirkend - chronische Krankheit
Hallo,
hast du dir mal den Vordruck 55 angeschaut - da steht etwas über den Beginn (Datum) aber auch etwas über die letzten vier Quartale - daran orientiert sich dann die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna
hast du dir mal den Vordruck 55 angeschaut - da steht etwas über den Beginn (Datum) aber auch etwas über die letzten vier Quartale - daran orientiert sich dann die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna
Re: Erstattung Zuzahlung rückwirkend - chronische Krankheit
Hallo Czauderna,
klar hab ich mir den Vordruck angeschaut, ich wollte ja eben wissen was dafür der Stichtag wäre, wenn es nachträglich um ein ganzes Jahr geht.
Aber ich bin nun schon deutlich schlauer, man muss nur mal vor Ort sein und persönlich mit den Leuten sprechen, besonders bei der KK, weil man da telefonisch kaum Auskunft bekommt.
Es gilt also theoretisch der 1. Januar als Stichtag, bspw. für 2021, also müsste die chronische Krankheit ab 1.1.2020 bestanden haben, damit die 1%-Grenze für 2021 berücksichtigt würde.
Vom Hausarzt meiner Mutter habe ich nun das Muster 55 mit dem Eintrag "ab 10.2.2020". Zusätzlich Arztbrief der Klinik wo sie wg. Herzinfarkt ab 7.1.2020 war. Damit war ich nun bei der KK vor Ort und es wurde die Person gefragt, die auch die Berechnungen macht und mir wurde gesagt, dass das so für die 1% Grenze für 2021 ok wäre. Hoffentlich erinnern sie sich noch an die Aussage wenn ich demnächst dann die Unterlagen für 2021 einreiche...
Als Fallback-Lösung gäbe es ja noch meinen Vater, der ja von August 2019 bis zum Tode Juli 2021 in onkologischer Behandlung war, und mit der Praxis hatte ich auch telefoniert und die waren grundsätzlich bereit, das zu bestätigen, nur sie konnten das Formular nicht ausdrucken, denn das muss mit der KK abgerechnet werden, und auf einen Verstorbenen kann man nichts abrechnen... hier ließe sicher aber sicherlich falls es doch noch benötigt würde, eine Lösung mit der KK finden.
Für 2020 jedenfalls hat das alles keine Relevanz, da gilt leider die 2% Grenze, da mein Vater nicht das ganze Jahr 2019 schon in Behandlung war.
klar hab ich mir den Vordruck angeschaut, ich wollte ja eben wissen was dafür der Stichtag wäre, wenn es nachträglich um ein ganzes Jahr geht.
Aber ich bin nun schon deutlich schlauer, man muss nur mal vor Ort sein und persönlich mit den Leuten sprechen, besonders bei der KK, weil man da telefonisch kaum Auskunft bekommt.
Es gilt also theoretisch der 1. Januar als Stichtag, bspw. für 2021, also müsste die chronische Krankheit ab 1.1.2020 bestanden haben, damit die 1%-Grenze für 2021 berücksichtigt würde.
Vom Hausarzt meiner Mutter habe ich nun das Muster 55 mit dem Eintrag "ab 10.2.2020". Zusätzlich Arztbrief der Klinik wo sie wg. Herzinfarkt ab 7.1.2020 war. Damit war ich nun bei der KK vor Ort und es wurde die Person gefragt, die auch die Berechnungen macht und mir wurde gesagt, dass das so für die 1% Grenze für 2021 ok wäre. Hoffentlich erinnern sie sich noch an die Aussage wenn ich demnächst dann die Unterlagen für 2021 einreiche...
Als Fallback-Lösung gäbe es ja noch meinen Vater, der ja von August 2019 bis zum Tode Juli 2021 in onkologischer Behandlung war, und mit der Praxis hatte ich auch telefoniert und die waren grundsätzlich bereit, das zu bestätigen, nur sie konnten das Formular nicht ausdrucken, denn das muss mit der KK abgerechnet werden, und auf einen Verstorbenen kann man nichts abrechnen... hier ließe sicher aber sicherlich falls es doch noch benötigt würde, eine Lösung mit der KK finden.
Für 2020 jedenfalls hat das alles keine Relevanz, da gilt leider die 2% Grenze, da mein Vater nicht das ganze Jahr 2019 schon in Behandlung war.
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