Krankengeldberechnung ohne Steuerbescheid

Kostenerstattungen, Alternative Heilmethoden, Erfahrungsberichte, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

hansimglück
Beiträge: 2
Registriert: 22.03.2025, 09:54

Krankengeldberechnung ohne Steuerbescheid

Beitragvon hansimglück » 22.03.2025, 09:57

Hallo,

Ich bin seit ca. 1,5 Jahren bei einer gesetzlichen Kasse freiwillig versichert und hatte beim Antrag damals angekreuzt, das meine Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Seit dem bezahle ich also den Höchstsatz.
Nun bin ich krank geworden und die Kasse fragt jetzt nach einem Steuerbescheid für die Berechnung des Krankengeldes, vorher war ein Steuerbescheid nie Thema. Leider ist mein neuester Steuerbescheid von 2020, da mein Finanzamt wegen jahrelanger Klärung noch keinen aktuelleren Bescheid versendet hat.

Mein Problem mit dem Bescheid von 2020: ich hatte damals nur Einnahmen von ca. 40.000€ / Jahr, alle Jahre danach bis heute hatte ich Einnahmen von jeweils über 100.000€ /Jahr, worauf ich ja auch den höchsten Krankenkassenbeitrag bezahle.

Benötigt die Kasse unbedingt den "alten" Bescheid, um das Krankengeld zu berechnen oder könnte ich meine Einnahmen auch mit z.B. BWA´s nachweisen? Sonst würde das Krankengeld sicherlich nach dem alten Bescheid von 2020 berechnet werden...

Auch hatte ich eigentlich nicht vor, überhaupt jemals einen Bescheid an die Kasse zu senden, da ich ja über der Bemessungsgrenze liege - wofür wäre denn sonst die Abfrage über die Bemessungsgrenze?

Danke für eine Einschätzung

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Krankengeldberechnung ohne Steuerbescheid

Beitragvon Czauderna » 22.03.2025, 10:44

Hallo und willkommen im Forum
eigentlich ist die Antwort ziemlich einfach - wenn der Höchstbeitrag gezahlt wird, dann wird auch das Höchstkrankengeld gezahlt. Jetzt kommt das berühmte "aber" - das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und berechnet sich nach dem entgangenen Lohn, bei Selbständigen nach dem entgangenen Arbeitseinkommen. So kann es dann passieren, dass trotz Höchstbeitrag kein Höchstkrankengeld zur Auszahlung gelangt.
Sollte also dein Arbeitseinkommen alleine schon für den Höchstbeitrag ausreichend sein, dann passt das mit dem Höchstkrankengeld. Wenn nun die Kasse dafür einen Nachweis haben möchte, also deine Erklärung dazu alleine nicht ausreicht, dann ist für diesen Nachweis es nicht zwingend erforderlich, dass du den aktuellen Einkommensteuerbescheid vorlegst, auch andere Nachweise genügen dort, so wurde das jedenfalls bei uns gehändelt.
Gruss
Czauderna

hansimglück
Beiträge: 2
Registriert: 22.03.2025, 09:54

Re: Krankengeldberechnung ohne Steuerbescheid

Beitragvon hansimglück » 22.03.2025, 15:35

Danke Czauderna,
denkst du, ich sollte bei der Einreichung dieser Nachweise auch erklären, warum ich keinen aktuellen Steuerbescheid mitsenden kann oder ist hier weniger mehr?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4626
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Krankengeldberechnung ohne Steuerbescheid

Beitragvon Czauderna » 22.03.2025, 16:27

Hallo,
ja, manchmal ist weniger mehr, allerdings sehe ich da keinen Hinderungsgrund, wenn du erklärst, dass du noch keinen aktuelleren Einkommensteuerbescheid vorliegen hast, du aber als Anlage einen entsprechenden Nachweis über dein Arbeitseinkommen beifügst. Ich denke, die Kasse wird sich damit zufrieden geben.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Kassenleistungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste