Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig, wenn nicht bitte verschieben.
Mein Mann war aufgrund eines Unfalls vom 1.2.2023 bis 31.6.23 krank geschrieben, hat dann bis Anfang Oktober gearbeitet, wurde operiert und war krank geschrieben bis 31.10.2024 (allerdings seit 01.09.2024 in Wiedereingliederung. Der Krankengeldanspruch war bis auf 2 Tage aufgebraucht.
Jetzt hat sich herausgestellt dass es doch mit der einen OP nicht getan war, es muss nochmal operiert werden. Fällt wohl unter selbe Krankheit. OP Termin ist 21.5.2025
Die Frage ist jetzt, hat er jetzt wieder Anspruch auf Krankengeld? Weil eigentlich läuft die Blockfrist doch bis 31.01.2026, oder?
Oder startet sie neu weil er ja über 6 Monate gearbeitet hat?
Der Unfall war selbst verschuldet, er ist beim Fahrrad fahren gestürzt.
Danke schonmal!
Ab wann Anspruch Krankengeld
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Ab wann Anspruch Krankengeld
Hallo und willkommen im Forum
Die Blockfrist beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.01.2026
Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Krankengeld 01.02.23 - 30.06.2023 = 150 Tage
Restanspruch - 546 Tage (Gesamtanspruch innerhalb der Blockfrist) minus 150 Tag = 396 Tage
Arbeitsunfähigkeit (Anfang Oktober) geschätzt 04.10.2023 - 31.10.2024 = 394 Tage - Restanspruch 2 Tage
Wenn er nun ab dem 21.05.2025 erneut arbeitsunfähig wird, hat er bis zum Ende der Blockfrist noch genau 2 Tage Krankrankengeldanspruch.
Das hast du vollkommen richtig erkannt - Das mit den sechs Monaten ohne Arbeitsunfähigkeit kommt hier nicht zum Tragen, das ist nur von Bedeutung, wenn es zu einem Leistungsablauf bereits gekommen ist. Wir führen mal den Fall fort.
Leistungsende wäre demnach der 22.05.2025. Die Blockfrist endet am 31.01.2026. Wegen der gleichen Erkrankung (Unfallfolgen) würde dem Grunde nach wieder Krankengeldanspruch ab dem 01.02.2026 beginnen würde und seit dem 23.05.2025 bis zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen der Unfallfolgen bestanden hat. So sehe ich das und die Krankenkasse wird es wahrscheinlich auch so sehen
Gruss
Czauderna
Die Blockfrist beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.01.2026
Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Krankengeld 01.02.23 - 30.06.2023 = 150 Tage
Restanspruch - 546 Tage (Gesamtanspruch innerhalb der Blockfrist) minus 150 Tag = 396 Tage
Arbeitsunfähigkeit (Anfang Oktober) geschätzt 04.10.2023 - 31.10.2024 = 394 Tage - Restanspruch 2 Tage
Wenn er nun ab dem 21.05.2025 erneut arbeitsunfähig wird, hat er bis zum Ende der Blockfrist noch genau 2 Tage Krankrankengeldanspruch.
Das hast du vollkommen richtig erkannt - Das mit den sechs Monaten ohne Arbeitsunfähigkeit kommt hier nicht zum Tragen, das ist nur von Bedeutung, wenn es zu einem Leistungsablauf bereits gekommen ist. Wir führen mal den Fall fort.
Leistungsende wäre demnach der 22.05.2025. Die Blockfrist endet am 31.01.2026. Wegen der gleichen Erkrankung (Unfallfolgen) würde dem Grunde nach wieder Krankengeldanspruch ab dem 01.02.2026 beginnen würde und seit dem 23.05.2025 bis zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen der Unfallfolgen bestanden hat. So sehe ich das und die Krankenkasse wird es wahrscheinlich auch so sehen
Gruss
Czauderna
Re: Ab wann Anspruch Krankengeld
Wenn der Mann im Arbeitsverhältnis steht , dann könnte allerdings ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung (korrekt: Entgeltgeltgeltfortzahlung) bestehen.
Ja ich weiß: diese (neuen( 6 Wochen helfen möglicherweise nicht vollumpfänglich)
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
z.B..... hier geht es auch um 6 Monate, wenn er mindestens 6 Monate vor dem 21.5.2025 nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war.
Also: 21.5.2025 6 Monat zurück rechnen.
Die letzte AU endete am 31.10.2024.
Fazit: neuer Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung gegen Arbeitgeber.
Bitte auch beachten: Sollten die AU ab 21.5.2025 länger als 6 Wochen dauern, endet über das Arbeitsverhältnis auch die Mitgliedschaft.
Tipp: evt besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die Aussteuerung erfolgt ja nach 2 Tagen. Die KK wird kein Krankengeld zahlen, weil ja Lohn fortgezahlt wird.
Der Anspruch auf Krankengeld RUHT (besteht eigentlich, wird aber wegen Lohn nicht fortgezahlt).
Da könnte man versuchen, von der KK einen Aussteuerungsbescheid zu bekommen, obwohl die KK gar nicht zahlen muss.
Mit dem Aussteuerungsbescheid geht man dann zur Agentur für Arbeit und könnte Arbeitslosengeld erhalten.
Im Normalfall nach Ende des Krankengeld; hier aber nach Ende der (erneuten) 6-Wochen-Lohnfortzahlung.
Ob die Menschen, wo ich jetzt hingehen würde (KK und Agentur für Arbeit) das alles verstehen ??????...das weiß ich nicht.
Neben den gesundheitlichen Problem kommt jetzt auch noch so ein kurioser Sachverhalt dazu, der für Laien möglicherweise schwer zu verstehen sein wird.....puuuuuh.
PS: Arbeitslosengeld bekommt man erst ab dem Tag der Antragstellung.
Wenn Arbeitslosengeld bezogen wird, ist man darüber krankenversichert.
Ansonsten: evt Familienversicherung über die Ehefrau.
Ist die Ehefrau selbst in der Familienversicherung (oder privat versichert) müsste eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Ich wollte nicht verwirren. Ich wollte nur ein Licht im Tunnel anzünden.
Ja ich weiß: diese (neuen( 6 Wochen helfen möglicherweise nicht vollumpfänglich)
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
z.B..... hier geht es auch um 6 Monate, wenn er mindestens 6 Monate vor dem 21.5.2025 nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war.
Also: 21.5.2025 6 Monat zurück rechnen.
Die letzte AU endete am 31.10.2024.
Fazit: neuer Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung gegen Arbeitgeber.
Bitte auch beachten: Sollten die AU ab 21.5.2025 länger als 6 Wochen dauern, endet über das Arbeitsverhältnis auch die Mitgliedschaft.
Tipp: evt besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die Aussteuerung erfolgt ja nach 2 Tagen. Die KK wird kein Krankengeld zahlen, weil ja Lohn fortgezahlt wird.
Der Anspruch auf Krankengeld RUHT (besteht eigentlich, wird aber wegen Lohn nicht fortgezahlt).
Da könnte man versuchen, von der KK einen Aussteuerungsbescheid zu bekommen, obwohl die KK gar nicht zahlen muss.
Mit dem Aussteuerungsbescheid geht man dann zur Agentur für Arbeit und könnte Arbeitslosengeld erhalten.
Im Normalfall nach Ende des Krankengeld; hier aber nach Ende der (erneuten) 6-Wochen-Lohnfortzahlung.
Ob die Menschen, wo ich jetzt hingehen würde (KK und Agentur für Arbeit) das alles verstehen ??????...das weiß ich nicht.
Neben den gesundheitlichen Problem kommt jetzt auch noch so ein kurioser Sachverhalt dazu, der für Laien möglicherweise schwer zu verstehen sein wird.....puuuuuh.
PS: Arbeitslosengeld bekommt man erst ab dem Tag der Antragstellung.
Wenn Arbeitslosengeld bezogen wird, ist man darüber krankenversichert.
Ansonsten: evt Familienversicherung über die Ehefrau.
Ist die Ehefrau selbst in der Familienversicherung (oder privat versichert) müsste eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Ich wollte nicht verwirren. Ich wollte nur ein Licht im Tunnel anzünden.
Re: Ab wann Anspruch Krankengeld
Danke erstmal für die Antworten
Was noch dazu kommt ist seine massive Angststörung und im Moment wieder Depressionen, das ist eine lange und gut belegte Geschichte und wenn ich sehe wie er im Moment wieder wie ein Zombie rumschleicht weil er nächtelang nicht schläft wäre ich ja dafür dass er sich schon alleine deswegen krank schreiben lässt, dazu kommen noch ständige Panikattacken weil er vor der OP Angst hat und Mobbing am Arbeitsplatz (belegt, die Kollegen haben ihm gerne mal per Mail mitgeteilt wie sch**** sie ihn finden). Der Hausarzt würde eine Herausnahme aus dem Arbeitsumfeld empfehlen, dazu eine psychiatrische Mitbehandlung. Aber mein Mann möchte das nicht, als Mann muss man da durch
Er war deswegen allerdings schonmal 4 Wochen krank geschrieben nach einem Zusammenbruch.
Also mal theoretisch, wenn er sich jetzt doch zu einer Krankschreibung durchringen könnte, dann wegen der Psyche ins Krankengeld fällt und später als Nebendiagnose die OP wegen dem Unfall hat, wie schaut es in dem Fall aus?
Das hört sich jetzt irgendwie nach Trickserei an, aber darum geht es wirklich nicht. Ich mache mir Sorgen, kann ihm zwar viel abnehmen aber wenn ich jetzt so die Antwort von heinrich lese was alles zu machen wäre und was er auch selber machen müsste sehe ich echt schwarz, den muss ich im Moment ja zum Duschen zwingen, und nachdem ich selber arbeite kann ich ihm jetzt nicht alles abnehmen und Behördengänge müßte er auch selber machen.

Was noch dazu kommt ist seine massive Angststörung und im Moment wieder Depressionen, das ist eine lange und gut belegte Geschichte und wenn ich sehe wie er im Moment wieder wie ein Zombie rumschleicht weil er nächtelang nicht schläft wäre ich ja dafür dass er sich schon alleine deswegen krank schreiben lässt, dazu kommen noch ständige Panikattacken weil er vor der OP Angst hat und Mobbing am Arbeitsplatz (belegt, die Kollegen haben ihm gerne mal per Mail mitgeteilt wie sch**** sie ihn finden). Der Hausarzt würde eine Herausnahme aus dem Arbeitsumfeld empfehlen, dazu eine psychiatrische Mitbehandlung. Aber mein Mann möchte das nicht, als Mann muss man da durch

Also mal theoretisch, wenn er sich jetzt doch zu einer Krankschreibung durchringen könnte, dann wegen der Psyche ins Krankengeld fällt und später als Nebendiagnose die OP wegen dem Unfall hat, wie schaut es in dem Fall aus?
Das hört sich jetzt irgendwie nach Trickserei an, aber darum geht es wirklich nicht. Ich mache mir Sorgen, kann ihm zwar viel abnehmen aber wenn ich jetzt so die Antwort von heinrich lese was alles zu machen wäre und was er auch selber machen müsste sehe ich echt schwarz, den muss ich im Moment ja zum Duschen zwingen, und nachdem ich selber arbeite kann ich ihm jetzt nicht alles abnehmen und Behördengänge müßte er auch selber machen.
Re: Ab wann Anspruch Krankengeld
Hallo,
das wird so eventuell nicht klappen, bei den Krankenkassen arbeiten in der Fallsteuerung keine Amateure, die kennen ihre Aufgabe. Der erste Schritt hier wäre, über den MD klären lassen, ob die jetzige Diagnose wirklich nicht im Zusammenhang mit dem Unfall stehen und wenn nicht, ob tatsächlich wegen der Unfalldiagnose keine Behandlungen (Therapien, Operationen) weiterhin erforderlich sind. Hinzu kommt noch, dass nicht der Versicherte selbst entscheidet ob, ab wann und weswegen er überhaupt arbeitsunfähig ist, sondern dass dies den Ärzten/innen obliegt.
Gruss
Czauderna
das wird so eventuell nicht klappen, bei den Krankenkassen arbeiten in der Fallsteuerung keine Amateure, die kennen ihre Aufgabe. Der erste Schritt hier wäre, über den MD klären lassen, ob die jetzige Diagnose wirklich nicht im Zusammenhang mit dem Unfall stehen und wenn nicht, ob tatsächlich wegen der Unfalldiagnose keine Behandlungen (Therapien, Operationen) weiterhin erforderlich sind. Hinzu kommt noch, dass nicht der Versicherte selbst entscheidet ob, ab wann und weswegen er überhaupt arbeitsunfähig ist, sondern dass dies den Ärzten/innen obliegt.
Gruss
Czauderna
Re: Ab wann Anspruch Krankengeld
Die neue OP steht definitiv im Zusammenhang mit dem Unfall.
Und der Arzt will ihn ja krank schreiben wegen seiner psychischen Probleme, er will ja nicht, man kann ihn ja nicht zwangskrankschreiben.
Und der Arzt will ihn ja krank schreiben wegen seiner psychischen Probleme, er will ja nicht, man kann ihn ja nicht zwangskrankschreiben.
Re: Ab wann Anspruch Krankengeld
nur kurz
Mein Tipp
Du solltest zum VDK gehen und dich dort beraten lassen bzw. vertreten lassen.
Mein Tipp
Du solltest zum VDK gehen und dich dort beraten lassen bzw. vertreten lassen.
Re: Ab wann Anspruch Krankengeld
heinrich hat geschrieben:nur kurz
Mein Tipp
Du solltest zum VDK gehen und dich dort beraten lassen bzw. vertreten lassen.
Muss man da zwingend Mitglied sein?
Re: Ab wann Anspruch Krankengeld
danke für den Hinweis:
da solltet ihr man hingehen....und das schnell
da solltet ihr man hingehen....und das schnell
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