Hallo und guten Abend zusammen.
Folgende Situation bei mir/ uns.
Ich erhalte ALG1, endet am 05.11.26. Seit Juli erhalten wir Aufstockend Grundsicherung.
Nun bin ich mit Depressionen Krankgeschrieben. Meine Ärztin meinte es wird auf jeden Fall länger als 6 Wochen dauern.
Nun meine Frage, erhalte ich trotzdem Krankengeld auch wenn in den 6 Wochen Entgeltfortzahlung der ALG1 Bezug endet?
Oder habe ich durch die Grundsicherung dann keinen Anspruch?
Krankengeldanspruch wenn ALG1 endet und Grundsicherung beginnt?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Krankengeldanspruch wenn ALG1 endet und Grundsicherung beginnt?
Hallo Marius285,
keine Sorge: Wenn du während des ALG1-Bezuges arbeitsunfähig wirst, hast du Anspruch auf Krankengeld. Der bleibt auch nach Ende des ALG1-Anspruchs während der Arbeitsunfähigkeit erhalten, auch wenn du weiterhin Anspruch auf Grundsichrung hast.
MfG
ratte1
keine Sorge: Wenn du während des ALG1-Bezuges arbeitsunfähig wirst, hast du Anspruch auf Krankengeld. Der bleibt auch nach Ende des ALG1-Anspruchs während der Arbeitsunfähigkeit erhalten, auch wenn du weiterhin Anspruch auf Grundsichrung hast.
MfG
ratte1
Re: Krankengeldanspruch wenn ALG1 endet und Grundsicherung beginnt?
Moin ratte1,
Danke für deine Antwort,das beruhigt mich ein wenig.
Ich war mir unsicher weil ja die aufstockende Grundsicherung schon besteht.
Danke für deine Antwort,das beruhigt mich ein wenig.
Ich war mir unsicher weil ja die aufstockende Grundsicherung schon besteht.
Re: Krankengeldanspruch wenn ALG1 endet und Grundsicherung beginnt?
Wie ist denn das geregelt, mein ALG1 endet bevor die 6 Wochen Entgeltfortzahlung Rum sind. Springt die Krankenkasse vorher ein oder erst nach den 6 Wochen?
Re: Krankengeldanspruch wenn ALG1 endet und Grundsicherung beginnt?
Hallo,
wenn der Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitsamt vor Ablauf der sechs Wochen endet, dann zahlt die Krankenkasse bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit weiter Krankengeld, ggf. bis zum Leistungsablauf.
Gruss
Czauderna
wenn der Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitsamt vor Ablauf der sechs Wochen endet, dann zahlt die Krankenkasse bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit weiter Krankengeld, ggf. bis zum Leistungsablauf.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeldanspruch wenn ALG1 endet und Grundsicherung beginnt?
Ich habe heute ein Schreiben der Krankenkasse erhalten, leider sehe ich nirgends die Möglichkeit ein Bild anzuhängen
Die Krankenkasse geht davon aus daß ich ab dem 21.11.26 ( da endet meine Krankmeldung) wieder arbeitsfähig bin.
Außerdem vermuten sie das ich leichtere Tätigkeiten ausführen kann ( §2 Abs.3 der Arbeitsunfähigkeits- Richtlinie)
Wenn ich weiterhin Arbeitsunfähig bin, soll ich die Gründe nennen. Sie bitten dann den MD dann nach Einschätzung.
Muss oder soll ich darauf schon reagieren? Vom Krankengeld ist noch keine Rede. Heute endet der ALG1 Bezug.
Die Krankenkasse geht davon aus daß ich ab dem 21.11.26 ( da endet meine Krankmeldung) wieder arbeitsfähig bin.
Außerdem vermuten sie das ich leichtere Tätigkeiten ausführen kann ( §2 Abs.3 der Arbeitsunfähigkeits- Richtlinie)
Wenn ich weiterhin Arbeitsunfähig bin, soll ich die Gründe nennen. Sie bitten dann den MD dann nach Einschätzung.
Muss oder soll ich darauf schon reagieren? Vom Krankengeld ist noch keine Rede. Heute endet der ALG1 Bezug.
Re: Krankengeldanspruch wenn ALG1 endet und Grundsicherung beginnt?
Hallo,
wie willst du da reagieren? Bis zum 20.11. sind es noch zwei Wochen. Ob du weiterhin arbeitsunfähig sein wirst, das entscheidet zunächst dein Arzt/Ärztin oder du selbst, wenn du dich auch für arbeitsfähig hältst. Dass vom Krankengeld noch keine Rede ist, liegt offensichtlich daran, dass die Krankenkasse noch nicht weiß, dass die 6‑Wochenfrist hier nicht ausgeschöpft werden kann wegen des Leistungsendes für ALG 1. Das erfährt die Kasse erst durch die Abmeldung durch das Arbeitsamt.
Gruss
Czauderna
wie willst du da reagieren? Bis zum 20.11. sind es noch zwei Wochen. Ob du weiterhin arbeitsunfähig sein wirst, das entscheidet zunächst dein Arzt/Ärztin oder du selbst, wenn du dich auch für arbeitsfähig hältst. Dass vom Krankengeld noch keine Rede ist, liegt offensichtlich daran, dass die Krankenkasse noch nicht weiß, dass die 6‑Wochenfrist hier nicht ausgeschöpft werden kann wegen des Leistungsendes für ALG 1. Das erfährt die Kasse erst durch die Abmeldung durch das Arbeitsamt.
Gruss
Czauderna
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