MILCHPUMPE ; STERILIESATOR

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MILCHPUMPE ; STERILIESATOR

Beitragvon DKV-Service-Center » 17.06.2010, 23:56

Liebe Sofas :-) Spezies der GEK und BEK.
Folgender Fall, 30KW Kaiserschnitt, Klinik verordnet o.g. Milchpumpe und Steriliesator. Aphotheke sagt nö ist nicht keine Kassenleistung der GEK,
Selbstzahler und die Behauptung die GEK ist sowiso böse andere Kassen würden das zahlen.
Jetzt benötige ich die Info ob ein Unterschied der Satzungen in diesem Punkt zwischen GEK und BEK besteht.Und ob es Kassen gibt die das bezahlen!
Danke

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 18.06.2010, 15:44

Also laut Runschreiben gehören Milchpumpen zu den verordnungsfähigen Hilfsmitteln.
Gegenfrage lag eine Verordnung vor?

Gruß Vergil

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Beitragvon DKV-Service-Center » 18.06.2010, 19:18

Hi Vergil,
welches Rundschreiben ?
Ja Verordnung liegt vor.
Gruß

RHW
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Beitragvon RHW » 18.06.2010, 20:09

Hallo,
bei uns werden Milchpumpen auch bezahlt (ggf. leihweise).

Im Hilfsmittelverzeichnis kann ich sie aber (überraschenderweise) nicht finden.
http://www.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS?Db=0&State=200

Sterilisator ist mir als Leistungsantrag bisher noch nie begegnet.

Gruß
RHW

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Beitragvon Vergil09owl » 19.06.2010, 10:07

GR v. 27.12.2007, da ist denn die Milchpumpe mitaufgeführt, allerdinds nicht im Hilfmittelverzeichnis.

Siehe hier zu § 34 SGB V und Hilfsmittel,

Elektrisch betriebene Milchpumpen waren trotz § 2 Nr. 16 der Verordnung (a.F.) nicht ausgeschlossen, da ihr Abgabepreis nicht als gering angesehen werden konnte (BSG, Urteil v. 28.9.1993, 1 RK 37/92, SozR 3-2500 § 34 Nr. 2).

Wozu denn bitte einen Sterikisator, am besten noch einen Dampfsterilisator wie er im Krankenhaus verwendet wird?
Auskochen mit sterillem Waser reicht aus, sofern nachtürlich nicht eine Erkrankung vorliegt die ein solches Vorgehen erfordert.

In § 29 der Satzung der BEK - GEK ist ja geregelt das die Abgabe solcher medinisch notwendigen Hilfsmitel über die Apotheke zu Erfolgen hat.

Ein Steri ist mit als hilsmittel auch so nicht bekannt

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Beitragvon Vergil09owl » 19.06.2010, 10:09

Hilfsmittel , pardon
medizinisch

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Beitragvon Vergil09owl » 19.06.2010, 10:36

Achja auf der Seite des Spibu git es denn noch das Gesamtverzeichnis der Heil -und Hilfsmittel

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Beitragvon DKV-Service-Center » 20.06.2010, 17:47

hi Vergil09owl.


Ich sehe immer noch nicht durch. Mir geht es jetzt nicht um den Einzellfall und auch nicht um eine Kulanzlösung, ich möchte das ganze verstehen :-) Mir liegen zwei rosa farbige Rezepte vor:
Das erste: Elektrische Intervallmilchpumpe. Das Zweite: Zubehör für Elektrische Intervallmilchpumpe. Die Aussage von 2 Apothekern das die GEK diese nicht bezahlt, während andere Kassen das bezahlen würden. Weiterhin verwundert mich das als Krankenkasse die GEK
aufgeführt wird auf dem Rezept. Durch Heirat und damit Verbundene Namensänderung wurde eine Neue Karte beantragt und erstellt (Druckdatum 06.2010). Da ist nix von Barmer GEK zu lesen auf dem Rezept.
Bei dem Rundschreiben und § en sehe ich nicht durch.
Danke für die Hilfe.
Gruß

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Beitragvon Vergil09owl » 20.06.2010, 19:07

Ist eigentlich ganz einfach, die elektrische Pumpe sit verofsnugnsfähig und nötig, also kommt es jetzt darauf an ob dieser TYP von der GEK übernommen wird, sollte es die Möglichkeit eine anderen Pume mit gleicher Funktion geben und die auch von der GEK übernommen wird.
Oder liegt es daran das es die GEK nicht mehr gibt und deshalb das Rezept nicht akzeptiert wird.
Also BEK - GEK sollten doch denn mal Ihr OK geben, einfach anrufen .
Zwite Frage ist die Versicherung denn noch denn die BEK oder eine ander gesètzliche Kasse?

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Beitragvon DKV-Service-Center » 22.06.2010, 19:34

Hallo Vergil09owl

Ist eigentlich ganz einfach,

stimmt ist ganz einfach, folgender Fehler wurde begangen:
Die Versicherte hat einen Wohnsitz in welchem beide Apotheken aus wirtschaftlichen Gründen nicht bereit sind mit der BARMER-GEK und TK
eine sogenannte QMS Vereinbarung zu treffen. Auf Deutsch die Apotheken geben an Versicherte o.g. Kassen keine Milchpumpe und noch 2 weitere Artikel nicht ab, da Sie diese NICHT, von der Kasse bezahlt bekommen.
Mit diesen Infos werde ich jetzt nochmals die Barmer konfrontieren, ich bin so stinkig das ich sogar überlege das publik zu machen .
Wenn das stimmt ist es ne riesengroße Sauerei.
Gruß

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Beitragvon Vergil09owl » 22.06.2010, 20:14

Hm taja wie soll ich sagen , nicht schön das Ganze und nicht recht.

nurSOFA
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Beitragvon nurSOFA » 22.06.2010, 22:24

Wenn ich einem Vertrag nicht beitrete, darf ich mich hinterher nicht beschweren, wenn ich kein Vertragspartner mehr bin und keine Bezahlung bekomme. Weitere Infos:

http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichte ... /9534.html

Hier spielen Nr. 1 und Nr. 2 wie von der Politik gewünscht ihre Marktmacht aus, um Preise zu senken. Und wie immer sind natürlich alle fürs Sparen - solange es die anderen trifft.

Der Versicherte soll bei seiner Krankenkasse nachfragen, wo die nächste Vertragsapotheke ist und sich die Hilfsmittel dann dort besorgen. Wenn er mit den Sparmaßnahmen der Krankenkasse nicht einverstanden ist, kann er zu einer Kasse wechseln, die andere Verträge hat.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 22.06.2010, 23:31

@ nur Sofa, danke für den geistreichen Tip,
ich werde Ihn an die Wöchnerin welche in der 30 Woche eine Frühgeburt per Kaiserschnitt hatte und die Milchpumpe sofort brauchte weiterleiten.
Der Versicherte wußte bis dato nicht das seine Kasse so einen Vertrag mit nur manchen Apotheken schließt und einem Wechsel in der jetzigen Position kommt auch nicht in Frage, da es im Moment wichtegeres giebt und auch schon 1460
Gramm wiegt da die Milchpumpe selbst bezahlt wurde.
Gruß

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Achtung Barmer und TK Versicherte aufgepasst

Beitragvon DKV-Service-Center » 22.06.2010, 23:33

Für den Link bedanke ich mich.

Neuer Hilfsmittel-Liefervertrag für Apotheken
Berlin - Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Barmer GEK haben sich mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) auf einen neuen Vertrag zur Hilfsmittelversorgung verständigt. Er regelt die Abgabe von Milchpumpen, Adaptationshilfen, Inhalationshilfen und -geräten, Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie, Krankenpflegeartikeln und Spülsystemen sowie Blutdruckmessgeräten.

Der Vertrag soll bereits am 1. März in Kraft treten. Apotheken, die Barmer- und TK-Versicherte ab März weiterhin mit den entsprechenden Hilfsmitteln versorgen wollen, müssen dem Vertrag daher bis spätestens 26. Februar beitreten. Der Beitritt kann mit Wirkung für den ganzen Vertrag oder einzelne Anlagen erfolgen. Apotheken, die nicht teilnehmen, sind ab März nicht mehr zur Versorgung der Barmer- beziehungsweise TK-Versicherten berechtigt.

Die Abgabe von Hilfsmitteln bedarf nach dem Vertrag grundsätzlich der Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse. Bei Hilfsmitteln, für die ein Vertragspreis vereinbart ist, muss die Apotheke eine so genannte „Versorgungsanzeige“ einreichen. Ist kein Preis vereinbart, ist ein Kostenvoranschlag zu stellen.

Um das Verfahren zu erleichtern, wollen die Kassen eine Hilfsmittelplattform für die elektronische Übermittlung einrichten. Allerdings sind im Vertrag zahlreiche Ausnahmen vereinbart worden, für die keine Genehmigungen eingeholt werden müssen.

Die Höhe der Vergütung ist in den einzelnen Anlagen geregelt. Die Apotheke darf der Vereinbarung zufolge grundsätzlich von dem Versicherten eine Aufzahlung verlangen. Dies setzt jedoch voraus, dass sie dem Versicherten zumindest ein aufzahlungsfreies Produkt angeboten hat. Der Versicherte muss zudem schriftlich bestätigen, dass er über die Möglichkeit einer aufzahlungsfreien Versorgung informiert wurde. Diese Erklärungen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren und den Krankenkassen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

Der neue Vertrag stellt an die beitretenden Apotheken höhere Anforderungen: So wollen die Kassen ihre Versicherten nur noch durch Apotheken, die über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System (QMS) verfügen, versorgen lassen. Allerdings muss der entsprechende Nachweis erst spätestens nach Ablauf von vier Jahren nach Vertragsbeginn erbracht werden. Apotheken, die nun beitreten, müssen spätestens ab März 2013 mit dem Zertifizierungsverfahren begonnen haben.

Die Apotheken müssen sich nun entscheiden, ob sie sich den neuen Bedingungen unterwerfen wollen. Viel Bedenkzeit haben sie nicht. Eine Belieferung der genannten Produktgruppen auf Grundlage des vom DAV mit dem Ersatzkassenverband vdek geschlossenen Hilfsmittelliefervertrags ist ab März nicht mehr möglich, da er von der Barmer und der TK zum 28. Februar gekündigt wurde. Für alle übrigen Hilfsmittel gilt der vdek-Vertrag jedoch fort.

KKbine
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Beitragvon KKbine » 23.06.2010, 17:19

Hallo!

Im Grunde ist die Sache doch ganz einfach!

Einfach die Verordnung an die Kasse faxen mit der Bitte, dass ein Vertragspartner beauftragt wird, die Hilfsmittel auszuliefern.

Und schwupp, die Kasse faxt an den Vertragspartner und dieser liefert aus.

Wo ist das Problem?

Gruß die Bine


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