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Zuzahlungsgrenze in der Krankenversicherung
Verfasst: 11.08.2010, 20:20
von tomcruel
Bei der Berechnung der Zuzahlungsgrenze wird von einem Bruttobetrag ausgegangen; bei mir ist es die Brutto-Rente.
Welche Ausgaben/Freibeträge kann man abziehen damit man auf den Nettobetrag kommt, der Grundlage für die Berechnung der Zuzahlungsgrenze ist?
Verfasst: 11.08.2010, 20:29
von Bjoern81
Guten Abend,
die zumutbare Belastungsgrenze beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen, insofern ein berücksichtigungsfähiges Familienmitglied (d.h. das Mitglied selbst, der Ehegatte oder ein familienversichertes Kind) seit mindestens einem Jahr schwerwiegend chronisch erkrankt ist, 1%.
Zu beachten ist, dass das Einkommen der Familie berücksichtigt wird.
Freibeträge gibt es
für den 1. im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen im Jahre 2010 = 4.599 Euro
je Kind - bei zusammen veranlagten Ehegatten - 7.008 Euro
Verfasst: 11.08.2010, 21:07
von tomcruel
Zählen Unterhaltszahlungen für einen studierenden Sohn, der nicht im eigenen Haushalt lebt, zu den abzugsfähigen Ausgaben?
Ich zahle 300.- € mtl; kann ich damit 3600.- € jährlich von meinen Brutto-Einnahmen abziehen? Er ist nicht bei mir krankenversichert.
Verfasst: 27.08.2010, 08:55
von RHW
Hallo,
wenn der Student eine eigene Wohnung hat, zählen die o.g. Freibeträge für ihn nicht.
M.E. kann der Zahlende die Zahlungen von den Bruttoeinnahmen abziehen. Beim Antrag entsprechende Belege beifügen.
Quelle: Seite 11 Unterhalt
http://www.vdek.com/versicherte/Zuzahlu ... erhalt.pdf
Gruß
RHW