Verhinderungspflege - Pflegegeld, Ärger mit der KK
Verfasst: 28.10.2011, 22:31
In einer Familie (mit vier Kindern) pflegt der Ehemann die Ehefrau. Diese hat Pflegestufe 2.
Nun möchte die Familie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Familie hat eine Ersatzperson, nicht verwandt mit der Pflegeperson, die die Pflege in der Zeit (28 Tage) übernehmen wird.
In einem ersten Schreiben hat die KK mitgeteilt, dass für Tage, an denen die Verhinderungspflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht wird, keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 28 Kalendertagen erfolgt. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Verhinderungspflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt.
In vielen Foren und Homepages von Pflegediensten, Pflegbetroffenen, etc. steht aber, dass das Pflegegeld nicht für diese Zeit einbehalten wird, wenn die Pflege nur stundenweise erfolgt und weniger als 8 Stunden/ Tag.
In dem Fall der Familie soll das auch der Fall sein. Für die zu pflegende Person ist von der KK eine Pflegezeit von 3 Stunden täglich festgelegt.
In einem weiteren Schreiben, das mit dem Kostennachweis während der Verhinderung der Pflegeperson geschickt wurde, steht aber nun, dass bei den Empfängern von Pflegegeld die Leistung der Verhinderungspflege an die Stelle des Pflegegeldes tritt. Dies wurde mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugeschickt, nach der man innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben kann.
Frage: Steht der Familie nun während der Verhinderungspflege (28 Tage a 3 Std./ Tag) durch einen Freund auch weiterhin das Pflegegeld zu? Ist es eine rechtliche „Linkerei“ der KK und sinnvoll, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?
Danke.
Nun möchte die Familie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Die Familie hat eine Ersatzperson, nicht verwandt mit der Pflegeperson, die die Pflege in der Zeit (28 Tage) übernehmen wird.
In einem ersten Schreiben hat die KK mitgeteilt, dass für Tage, an denen die Verhinderungspflege nicht mindestens 8 Stunden erbracht wird, keine Anrechnung auf die Höchstdauer von 28 Kalendertagen erfolgt. Das Pflegegeld wird bei stundenweiser Inanspruchnahme der Verhinderungspflege von weniger als 8 Stunden täglich nicht gekürzt.
In vielen Foren und Homepages von Pflegediensten, Pflegbetroffenen, etc. steht aber, dass das Pflegegeld nicht für diese Zeit einbehalten wird, wenn die Pflege nur stundenweise erfolgt und weniger als 8 Stunden/ Tag.
In dem Fall der Familie soll das auch der Fall sein. Für die zu pflegende Person ist von der KK eine Pflegezeit von 3 Stunden täglich festgelegt.
In einem weiteren Schreiben, das mit dem Kostennachweis während der Verhinderung der Pflegeperson geschickt wurde, steht aber nun, dass bei den Empfängern von Pflegegeld die Leistung der Verhinderungspflege an die Stelle des Pflegegeldes tritt. Dies wurde mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugeschickt, nach der man innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben kann.
Frage: Steht der Familie nun während der Verhinderungspflege (28 Tage a 3 Std./ Tag) durch einen Freund auch weiterhin das Pflegegeld zu? Ist es eine rechtliche „Linkerei“ der KK und sinnvoll, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen?
Danke.