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Mutter Kind Kur - Voraussetzungen ?

Verfasst: 15.11.2011, 12:51
von Xantia
Hallo Zusammen,

Wäre für Infos dankbar:
Sagt doch der Sachbearbeiter der BKK am Telefon zu mir:
Eine Mutter-Kind-Kur wird eigentlich nur genehmigt, wenn man Alleinerziehend ist oder mehr als 3 Kinder hat. ](*,)

Ich bin in Elternzeit u. habe nur ein Kind,... (mit zusätzlichen familiären Belastungen u. Risikofaktoren).
Aber meine Beschwerden resultieren aus mütterspezifischer Belastung (Erschöpfung mit entsprechenden Symptomen, Rücken, etc.)

Zählt hier nicht, welche Beschwerden man hat?
Sind die "Kontextfaktoren" wirklich so viel wichtiger?

Danke, mit freundlichen Grüßen,
Xantia

Verfasst: 15.11.2011, 14:46
von Vergil09owl
http://www.bundesversicherungsamt.de/nn ... iben55.pdf

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0504100

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... d=159626,0

Die Kasse hat entsprechend zu prüfen, die Auffassung des einzelnen Mitarbeiters ist dabei unerheblich. Allerdings das Kind sollte in der Familienversichrung sein, nicht privat versichert.

Danke

Verfasst: 15.11.2011, 15:13
von Xantia
Hallo,

und vielen Dank für die Links.

Gerade das Schreiben des Bundesversicherungsamtes ist sehr interessant.


Gruß,
Xantia