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Übernahme der Kosten der Entfernung von Silikonkissen

Verfasst: 08.01.2012, 15:13
von Vergil09owl
Wenn eine Gesundheitsgefahr besteht, hat ein Patient Anspruch gegenüber der Kasse, dass die Kosten übernommen werden", sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Sonntag. Das gelte grundsätzlich für Implantate, die aus medizinischen oder ästhetischen Gründen eingesetzt wurden.

"Nach dem Sozialgesetzbuch können die Kassen allerdings prüfen, wie der Patient im Einzelfall zu beteiligen ist", erläuterte die Sprecherin. "Das ist dann eine individuelle Entscheidung." Das dürfte vor allem für jene gelten, die sich für eine reine Schönheitsoperation entschieden haben.

So sagte auch ein Sprecher der Barmer GEK, dass in diesem Fall die vollständige Kostenübernahme nicht garantiert sei. Erfolgte die Operation allerdings aus medizinischen Gründen, würde die Kasse sowohl die Entfernung als auch den Einsatz neuer Implantate bezahlen. Betroff
ene sollten unbedingt mit einem Arzt Rücksprache halten, sagte er.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/medi ... 32,00.html

Verfasst: 08.01.2012, 18:07
von Czauderna
Hallo,
richtig, so soll es gehandhabt werden - es soll von Fall zu Fall beurteilt und entschieden werden, wobei ich persönlich der Auffassung bin, dass das Risiko damals ausschließlich bei der Patientin lag, denn es war ihr freier Wille (ähnlich wie ein Pircing oder eine Tätowierung) sich diesem Eingriff zu unterziehen.
Anders verhält es sich dagegen in den Fällen, bei denen die Kasse seinerzeit auch die Kosten der
Brustkorrektur übernommen hatte - da ist es ganz
selbstverständlich, dass die Kasse zahlt.
Also, individuell mit der Kasse abklären.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.01.2012, 10:33
von Theodor
Hey,

ich finde es durchaus in ordnung, wenn die Krankenkasse bei Gesundheitsgefährdung die Kosten der Herausnahme bezahlt. Auch wenn die Patientinnen, die OP freiwillig gemacht haben. Immerhin setzt man sich auch in anderen Lagen möglichen Gesundheitsgefährdungen aus. Wenn dann etwas passiert, zahlt die Krankenkasse doch auch.

Verfasst: 18.01.2012, 16:14
von ratte1
Theodor hat geschrieben:Hey,

ich finde es durchaus in ordnung, wenn die Krankenkasse bei Gesundheitsgefährdung die Kosten der Herausnahme bezahlt. Auch wenn die Patientinnen, die OP freiwillig gemacht haben. Immerhin setzt man sich auch in anderen Lagen möglichen Gesundheitsgefährdungen aus. Wenn dann etwas passiert, zahlt die Krankenkasse doch auch.
Dagegen spricht aber der erst vor einigen Jahren neu geschaffene Abs. 2 des § 52 SGB V.

MfG
ratte1

Verfasst: 19.02.2012, 13:29
von Mixi
Ich bin der Meinung, daß es absolute Privatsache ist, wenn sich eine Frau Brustimplantate einsetzen läßt, es sei den sie wäre durch eine Amputation wegen Brustkrebs "entstellt" (mich würde selbst das nicht stören). Dementsprechend sollten die Damen oder die Herren, die sie finanzieren auch die Entfernung von Implantaten, die Probleme bereiten oder "zu klein" geworden sind, selbst bezahlen. Das wäre ja genauso, als ob man einem Kettenraucher auch noch seine Sucht mitfinanziert.

Verfasst: 19.02.2012, 18:02
von Czauderna
Hallo,
inzwischen ist die Verfahrensweise geklärt - bei Fällen, beui denen seinerzeit die Kosten für das Implantat von der Kasse übernommen wurde, werden auch jetzt die Kosten für die Entfernung als auch für den Wiedereinsatz eines Implantates von der Kasse übernommen.
Genau so verhält es sich auch in allen anderen Fällen, nur mit dem Unterschied, dass die Kasse die
Betroffene an den Kosten beteiligen kann und das bis zu 100% der Gesamtkosten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 31.05.2012, 17:23
von Monilein
Laut http:// vielen anderen Quellen werden Brustvergrößerungen in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Weshalb soll dann die Entfernung von den Implantaten übernommen werden? Der Patient respektiv die Patientin ist sich vor der OP aller Risiken bewusst. Und sagt dennoch ja zur Brustvergrößerung...

Aus meiner Sicht ist die Sache klar.