Verordnung einer Krankenbeförderung mit dem Taxi
Verfasst: 28.02.2012, 21:32
Hallo,
heute würde mich einmal eine fachkundige Antwort bezüglich der Verordnung einer Krankenbeförderung mit dem Taxi interessieren.
Taxifahrten zu stationären Krankenhausbehandlungen und zurück sind verordnungsfähig, ggf. gegen Zahlung des Eigenanteils - falls nicht befreit -.
Krankenhauseinweisungen werden in der Regel für eines der nächstgelegenen
Krankenhäuser augestellt.
Dem entsprechend gilt dann auch die Verordnung der Krankenbeförderung mit dem Taxi nur zu diesem Krankenhaus (und zurück).
Wenn nun der einweisende Arzt der Meinung ist, dass eine bestimmte stationäre Behandlung nur in einer weiter entfernten Klinik durchgeführt werden kann, ist dann die Verordnung einer Krankenbeförderung mit dem Taxi automatisch auch für diese größere Entfernung gültig oder muss für Fahrten zu weiteren Kliniken eigens eine Genehmigung bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingeholt werden?
Vorab vielen Dank für die Auskunft.
heute würde mich einmal eine fachkundige Antwort bezüglich der Verordnung einer Krankenbeförderung mit dem Taxi interessieren.
Taxifahrten zu stationären Krankenhausbehandlungen und zurück sind verordnungsfähig, ggf. gegen Zahlung des Eigenanteils - falls nicht befreit -.
Krankenhauseinweisungen werden in der Regel für eines der nächstgelegenen
Krankenhäuser augestellt.
Dem entsprechend gilt dann auch die Verordnung der Krankenbeförderung mit dem Taxi nur zu diesem Krankenhaus (und zurück).
Wenn nun der einweisende Arzt der Meinung ist, dass eine bestimmte stationäre Behandlung nur in einer weiter entfernten Klinik durchgeführt werden kann, ist dann die Verordnung einer Krankenbeförderung mit dem Taxi automatisch auch für diese größere Entfernung gültig oder muss für Fahrten zu weiteren Kliniken eigens eine Genehmigung bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingeholt werden?
Vorab vielen Dank für die Auskunft.