Wer gehört zur Härtefallregelung bei Krankenkassen?
Verfasst: 14.03.2012, 23:14
Hallo zusammen,
ich habe mich gerade neu angemeldet im Forum, weil ich dringend Rat brauche. Ich habe selbst schon viel gesucht, aber bislang keine Antwort auf meine Frage gefunden. Und hoffe nun sehr, von euch vielleicht näheres erfahren zu können.
Ich habe im Internet gelesen, dass zum Personenkreis, der zur Härtefallregelung gehört, wenn es um Zahnersatz geht, auch die Personen zählen, die in einer privaten Insolvenz sind. Folgende Liste habe ich gefunden:
Personenkreis für Härtefallregelung
Arbeitslose,
Hartz 4 Empfänger,
ALG II Empfänger,
Geringverdiener,
Auszubildende,
Alleinerziehende Elternteile
Schüler und Umschüler
Rentner
Frührentner
Krankengeldempfänger
Haushalte mit geringem Einkommen
Personen mit privater Insolvenz
Ich finde im Internet leider nichts weiteres darüber, ob das so stimmt.
Es geht um Jemanden in der privaten Insolvenz, der dringend aus medizinischen Gründen Zahnersatz benötigt, ihn sich aber nicht leisten kann. Er hat Einkommen, muss aber für 4 minderjährige Kinder Unterhalt zahlen. Ihm bleibt lediglich der Selbstbehalt, den er in der Insolvenz behalten darf. Mehr nicht.
Würden die Kinder in seinem Haushalt leben, würde er wohl zur Härtefallregelgung zählen. Die Kinder leben aber nicht bei ihm, aber er zahlt Unterhalt für sie.
Weiß jemand darüber Bescheid?
Zählen Personen in der Privatinsolenz zur Härtefallregelung, da Ihnen ja nichts bleibt, außer der Selbstbehalt?
Oder würde er auch so zur Härtefallregelung zählen durch den Unterhalt, den er zahlen muss?
Würde mich über jeden Hinweis freuen und danke euch herzlich für eure Antworten.
LG
Neleq
ich habe mich gerade neu angemeldet im Forum, weil ich dringend Rat brauche. Ich habe selbst schon viel gesucht, aber bislang keine Antwort auf meine Frage gefunden. Und hoffe nun sehr, von euch vielleicht näheres erfahren zu können.
Ich habe im Internet gelesen, dass zum Personenkreis, der zur Härtefallregelung gehört, wenn es um Zahnersatz geht, auch die Personen zählen, die in einer privaten Insolvenz sind. Folgende Liste habe ich gefunden:
Personenkreis für Härtefallregelung
Arbeitslose,
Hartz 4 Empfänger,
ALG II Empfänger,
Geringverdiener,
Auszubildende,
Alleinerziehende Elternteile
Schüler und Umschüler
Rentner
Frührentner
Krankengeldempfänger
Haushalte mit geringem Einkommen
Personen mit privater Insolvenz
Ich finde im Internet leider nichts weiteres darüber, ob das so stimmt.
Es geht um Jemanden in der privaten Insolvenz, der dringend aus medizinischen Gründen Zahnersatz benötigt, ihn sich aber nicht leisten kann. Er hat Einkommen, muss aber für 4 minderjährige Kinder Unterhalt zahlen. Ihm bleibt lediglich der Selbstbehalt, den er in der Insolvenz behalten darf. Mehr nicht.
Würden die Kinder in seinem Haushalt leben, würde er wohl zur Härtefallregelgung zählen. Die Kinder leben aber nicht bei ihm, aber er zahlt Unterhalt für sie.
Weiß jemand darüber Bescheid?
Zählen Personen in der Privatinsolenz zur Härtefallregelung, da Ihnen ja nichts bleibt, außer der Selbstbehalt?
Oder würde er auch so zur Härtefallregelung zählen durch den Unterhalt, den er zahlen muss?
Würde mich über jeden Hinweis freuen und danke euch herzlich für eure Antworten.
LG
Neleq