Mutterschaftsgeld bei zulässig aufgelöstem Arbeitsverältnis
Verfasst: 06.02.2013, 07:24
Hallo Kollegen,
kann mir jemand helfen.
Folgender Sachverhalt (so wird er mir geschildert).
Insolvenz einer Firma zum 28.02.2013
Frau als Mitarbeiterin (vers.pflichtig beschäftigt) ist schwanger.
Arbeitsverhältnis ZULÄSSIG aufgelöst.
Mutterschutzfrist beginnt erst Mitte April 2013.
Frage: kann sie ALG I beantragen.
Falls ja (wovon ich sicher ausgehe)
bekommt sie dann Mu-Geld
a)
nach dem ALG I
oder
b)
nach dem letzten
Gehalt aus dem Arbeitsverhältnis
Hat jemand dazu eine Fundstelle im Gesetz und evt. ein Beispiel in der Literatur
kann mir jemand helfen.
Folgender Sachverhalt (so wird er mir geschildert).
Insolvenz einer Firma zum 28.02.2013
Frau als Mitarbeiterin (vers.pflichtig beschäftigt) ist schwanger.
Arbeitsverhältnis ZULÄSSIG aufgelöst.
Mutterschutzfrist beginnt erst Mitte April 2013.
Frage: kann sie ALG I beantragen.
Falls ja (wovon ich sicher ausgehe)
bekommt sie dann Mu-Geld
a)
nach dem ALG I
oder
b)
nach dem letzten
Gehalt aus dem Arbeitsverhältnis
Hat jemand dazu eine Fundstelle im Gesetz und evt. ein Beispiel in der Literatur